Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren

Hallo
Ich hätte mal folgende Frage zu der Rente ab 63, nach 45 Beitragsjahren.
Meine Situation:
Ich bin Jahrgang 10/63 und habe meine 45 Beitragsjahre mit 61, da ich ein Jahr später zur Schule kam, voll.
In den 45 Jahren habe ich nur die Zeiten der Bundeswehr (W15) den Mindestsatz einbezahlt, ansonsten habe ich keine Fehlzeiten. Mir ist soweit klar, das ich theoretisch mit 64 und 10 Monaten, ohne Abschlag in Rente gehen könnte.
Nun zur Eigentlichen Frage:
Mich würde interessieren, was passiert, wenn ich mit dem 62 Lebensjahr nicht mehr arbeite?
Kann ich dann, mit 63 in Rente gehen, natürlich mit dem Abschlag von 1 Jahr und 10 Monate (-6,6%) bzw. ohne Abschlag mit 64 und 10 Monaten ?

Für Eure Antworten bereits jetzt besten Dank.
Viele Grüße Wolfgang

Wie kommst du auf nur 6,6% Abschlag?
Du hättest 13,8% Abschlag laut http://www.biallo.de/rentenrechner/Rentenrechneri.php

Und wenn du das letzte Jahr nichts mehr einzahlst, werden weitere Abschläge fällig.

Was sonst noch abgezogen wird, kannst du hier berechnen lassen:
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/geldcheck/abzuege-von-der-rente-selbst-ausrechnen-100.html

Hallo,

für die Rente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre) nach § 236b SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html

gibt es keine Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme mit Abschlägen.

Willst du vorgezogen in Rente gehen, geht das - außer für schwerbehinderte AN - nur mit der Altersrente für langjährig Versicherte nach § 236a SGB VI,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html
die - mit Abschlägen - ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Die Abschläge berechnen sich dann aber nach dem regulären Zugangsalter im § 236a (!).

Ohne Schwerbehinderung oder voller Erwerbeminderung gibt es für Deinen Jahrgang keine Möglichkeit, bereits mit 62 eine Rente zu beziehen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo
Mir wurde gesagt, das es 0,3% pro Monat sei. Von 63 bis 64 und 10 Monate früher, sind 22 Monate.
Gruß Wolfgang

Hallo

Das das mit 62 nicht geht, war mir klar. Das 1 Jahr bis 63 würde ich ohne Einkommen stehen, das war so gemeint.
Mich treibt nur die Frage: Es wird immer erwähnt, das für die 45 Beitragsjahre, keine Arbeitslosenzeiten in de letzten 5 Jahren angerchnet werden, aber was passiert wenn ich nach den 45 BJ nicht mehr arbeite.
Gruß Wolfgang

Hallo,

Beitragszeiten, die rechtmäßig erworben und festgestellt wurden, können in der Rentenversicherung nicht mehr „verloren“ gehen. Sie bleiben grundsätzlich mit allen daraus folgenden Ansprüchen bestehen.

&Tschüß
Wolfgang

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Wie ist denn das gemeint? Wenn man ein Jahr, sei es das erste, letzte oder irgend ein anderes, nichts einzahlt, erhöht sich einfach nicht der schon bestehende Anspruch. Abschlag dagegen würde bedeuten, daß ein bestehender Anspruch gemindert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald