Hallo
Ich hätte mal folgende Frage zu der Rente ab 63, nach 45 Beitragsjahren.
Meine Situation:
Ich bin Jahrgang 10/63 und habe meine 45 Beitragsjahre mit 61, da ich ein Jahr später zur Schule kam, voll.
In den 45 Jahren habe ich nur die Zeiten der Bundeswehr (W15) den Mindestsatz einbezahlt, ansonsten habe ich keine Fehlzeiten. Mir ist soweit klar, das ich theoretisch mit 64 und 10 Monaten, ohne Abschlag in Rente gehen könnte.
Nun zur Eigentlichen Frage:
Mich würde interessieren, was passiert, wenn ich mit dem 62 Lebensjahr nicht mehr arbeite?
Kann ich dann, mit 63 in Rente gehen, natürlich mit dem Abschlag von 1 Jahr und 10 Monate (-6,6%) bzw. ohne Abschlag mit 64 und 10 Monaten ?
Für Eure Antworten bereits jetzt besten Dank.
Viele Grüße Wolfgang