Rente Anrechnungszeit

Ich erhielt einen geänderten Rentenbescheid. Darin wurde die Weiterbildung von 1 Jahr in meiner Arbeitslosigkeit nicht mehr als Anrechnungszeit für die Rente gewertet, obwohl doch das Arbeitsamt Beiträge abgeführt hat. Ist das denn so richtig? Was kann man tun?

Hallo,

FAQ 1129… also bitte nochmal und neutral:

A erhielt einen geänderten Rentenbescheid. Darin wurde die
Weiterbildung von 1 Jahr in seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr
als Anrechnungszeit für die Rente gewertet, obwohl doch das
Arbeitsamt Beiträge abgeführt hat. Ist das denn so richtig?
Was kann A tun?

Dann kann das Thema diskutiert werden.

Gruß
Zemionow

FAQ 1129… also bitte nochmal und neutral:

Sehe hier keine Rechtsberatung und deswegen keinen Grund zum Löschen

Dann kann das Thema diskutiert werden.

Wenn Du etweas beitragen kannst, tu Dir keinen Zwang an.

Hallo,
wenn keine Bedenken bestehen, versuche ich mal die Frage
zu beantworten.

Ich erhielt einen geänderten Rentenbescheid. Darin wurde die
Weiterbildung von 1 Jahr in meiner Arbeitslosigkeit nicht mehr
als Anrechnungszeit für die Rente gewertet, obwohl doch das
Arbeitsamt Beiträge abgeführt hat. Ist das denn so richtig?
Was kann man tun?

Maßgeblich ist m. E. § 58 Abs. 5 SGB 6
„Anrechnungszeiten sind nicht für die Zeit der Leistung einer Rente wegen Alters zu berücksichtigen.“

Wenn der neue Rentenbescheid, ergeht weil ein Übergang von einer Rente wegen Erwerbsminderung zu einer Altersrente erfolgt, werden Anrechnungszeiten nicht mehr berücksichtigt. Allerdings müssten die Beiträge für diese Zeit bei der Berechnung der Entgeltpunkte zu finden sein.

Im Übrigen müsste geprüft werden, ob die neue Rente mindestens genauso hoch ist wie die bisherige. Denn einmal festgestellte Entgeltpunkte dürfen nicht gemindert werden. Insoweit könnte es sein, dass die Anrechnungszeiten weiterhin wirksam sind, allerdings indirekt.

Wenn das alles nicht zutrifft, dann zur nächsten Beratungsstelle oder Versichertenältesten und je nach Ergebnis Widerspruch bei der DRV einlegen.

Gruß
Zemionow

Maßgeblich ist m. E. § 58 Abs. 5 SGB 6
„Anrechnungszeiten sind nicht für die Zeit der Leistung einer
Rente wegen Alters zu berücksichtigen.“

Auf deutsch: bei Altersrente spielen Anrechnungszeiten keine Rolle?

Wenn der neue Rentenbescheid, ergeht weil ein Übergang von
einer Rente wegen Erwerbsminderung zu einer Altersrente
erfolgt, werden Anrechnungszeiten nicht mehr berücksichtigt.
Allerdings müssten die Beiträge für diese Zeit bei der
Berechnung der Entgeltpunkte zu finden sein.

Erwerbsminderung ist nicht der Fall.

Im Übrigen müsste geprüft werden, ob die neue Rente mindestens
genauso hoch ist wie die bisherige. Denn einmal festgestellte
Entgeltpunkte dürfen nicht gemindert werden. Insoweit könnte
es sein, dass die Anrechnungszeiten weiterhin wirksam sind,
allerdings indirekt.

Rentenhöhe wurde dabei nicht mitgeteilt

Hallo,

Auf deutsch: bei Altersrente spielen Anrechnungszeiten keine
Rolle?

So ist es.

Wenn der neue Rentenbescheid ergeht weil ein Übergang …

Erwerbsminderung ist nicht der Fall.

Worauf beruht der neue Bescheid? Ist es möglicherweise gar kein Bescheid sondern eine Renteninformation?

Rentenhöhe wurde dabei nicht mitgeteilt

Das spricht erneut dafür, dass es sich nicht um einen Bescheid handelt, sondern um eine Darstellung des Versicherungsverlaufs. Aber selbst dort wird üblicherweise die zu erwartende Rente prognostiziert.

Gruß
Zemionow