Was bedeutet Rente Anwartschaft? Ist es richtig, dass eine Weiterbildung von 1 Jahr in der Arbeitslosigkeit nicht mehr als Anwartschaft für die Rente gewertet wird, auch wenn das Arbeitsamt Beiträge abgeführt?
Hallo,
was hier genau gemeint ist, kann nur vermutet werden. Im ersten Post war noch von Anrechnungszeit die Rede. Jetzt geht es um eine Anwartschaft.
Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Zeiten, die unter bestimmten Voraussetzungen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Wurden volle RV-Beiträge gezahlt, dann handelt es sich um eine höherwertige Beitragszeit. Das muss sich aus dem Versicherungsverlauf ergeben. Eine doppelte Anrechnung der gleichen Zeit erfolgt dabei nicht. Möglicherweise handelt es sich aber auch um eine beitragsgeminderte Zeit einer Ausbildung, die gleichzeitig eine Anrechnungszeit ist.
Deshalb noch einmal genau in den Bescheid der RV schauen. Dort sind die Zeiten genau aufgeführt und erläutert.
Gruß Woko
Ja, die ungewohntenBegriffe haue ich noch durcheinander. Fakt ist, dass Weiterbildung in der AL nicht als ANRECHNUNGSZEIT für die Rente gewertet wird. Auch wenn diese Zeiten „Von der Bundesagentur für Arbeit gemeldet wurden“ und Arbeitslosigkeit, Pflichtbeitragszeit und berufliche Ausbildung aufgelistet werden. Ist das kein Widerspruch?
Doppelpass
Hallo,
der erste Thread ist weiter offen. Dort wurde auch geantwortet. Vielleicht sollte man mehr Details nennen um zielgerichtet antworten zu können.
Gruß Woko