Rente auf bedarfshemeinschaft anrechnen?

hallo,
wegen den folgen eines schulunfalles bekomme ich eine rente auf unbestimmte zeit, da eine minderung der erwerbsfähigkleit um 20% besteht.
dieser betrag wird voll unser bedarfsgemeinschaft angerechnet, nun ist meine frage ob das rechtsgültig ist, den betrag voll anzurechnen??
danke
mit freundlichen grüßen

Hallo,
kann dir nichts genaues sagen. Denke aber dass es Einkommen ist und damit der BG zugerechnet werden kann.
Schau mal hier nach:
SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

Gruß

Hallo
ja, es ist rechtens. Denn: das Einkommen egal ob Rente oder Erwerbstaetigkeit wird als Einnahme angesehen. Egal, woher und warum.

Hallo, leider kann ich dir da nicht helfen aber Frage mal beim Rechtsanwalt noch für Hartz 4 musst aber leider etlv.10 Euro zahlen aber wenn es nicht Rechtens isr kannst du da gleich dagegen angehen. Beantrage dafür dann Prozestkosten beihilfe beim Gericht an. Wünsche dir noch viel Glück. Mit freundlichen Grüßen Nicole

Ja , das ist rechtens , mein Mann ist Rentner ich Erwerbsunfähig und mein Sohn Hartz4 Bezieher .
Mein Sohn ist der Haushaltsvorstand und die Rente von meinem Mann wird voll angerechnet , habe einen Anwalt eingeschaltet und es ist richtig mit der Anrechnung.
Wollte es auch nicht Glauben habe Gedacht das zu mindestens 100,00 €uro frei sind aber mein Mann kann ja nicht mehr Arbeiten gehen und dadurch hat er keinen Freibetrag.
Gruss 123bett123

Hallo,

es ist sicherlich rechtens, dass der Betrag als Einkommen angerechnet wird. Es muss allerdings auf jedes Einkommen ein Pauschalbetrag in Höhe von 30,00 EUR in Abzug gebracht werden. Ist das der Fall ist dies alles korrekt. Rente ist Einkommen.

Ich hoffe ich konnte helfen.