In Frankreich zahlt man ja, wie überall, eine Einkommensteuer. Muss man eine Rente aus Deutschland, die ich auch in Deutschland versteuert wird, nochmals in Frankreich angeben?
Muss man hier einen extra Antrag in Frankreich stellen, damit man nicht doppelt besteuert wird? ? Wird die deutsche Rente mit den Einkünften in Frankreich addiert?
Servus,
das Besteuerungsrecht liegt hier bei Deutschland - man ist mit der deutschen Rente in D beschränkt steuerpflichtig. Wenn mehr als 90% der gesamten Welteinkünfte der deutschen ESt unterliegen (d.h. nur ganz geringe Einkünfte aus F vorliegen), kann man sich in D als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen - dann hat man den Grundfreibetrag, den vollen Sonderausgabenabzug usw…
In Frankreich erfolgt die Entlastung vom französischen IR durch einen Anrechnungsbetrag, der bei der Veranlagung zum IR festgesetzt und berücksichtigt wird. Dafür braucht es keinen besonderen Antrag - das ist Bestandteil der IR-Erklärung. Das bringt mit sich, dass man wegen der engen französischen Termine die deutsche Veranlagung so früh wie irgendwie möglich haben sollte.
Schöne Grüße
MM