Ein Student ist in ein 50%-Teilzeitstudium eingeschrieben.
Tatsächlich studiert er aber semseterweise 100% (40 Wochenstunden) während er zu anderen Zeiten versicherungspflichtig arbeitet (50% und mehr) und dann wenig oder gar nicht studiert.
Fragen
a) Wie werden diese unterschiedlichen Zeitabschnitte als Wartezeiten und Rentenpunkte angerechnet?
b) Welcher Unterschied ergibt sich gegenüber einem Studenten der über das ganze Studium hin gleichmäßig studiert und arbeitet?
Vielen Dank für Antworten