Rente bei Teilzeitstudium und Beschäftigung

Ein Student ist in ein 50%-Teilzeitstudium eingeschrieben.
Tatsächlich studiert er aber semseterweise 100% (40 Wochenstunden) während er zu anderen Zeiten versicherungspflichtig arbeitet (50% und mehr) und dann wenig oder gar nicht studiert.

Fragen
a) Wie werden diese unterschiedlichen Zeitabschnitte als Wartezeiten und Rentenpunkte angerechnet?
b) Welcher Unterschied ergibt sich gegenüber einem Studenten der über das ganze Studium hin gleichmäßig studiert und arbeitet?

Vielen Dank für Antworten

tut mir leid dazu kann ich nichts sagen

Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Hey,
es wird die überwiegende Arbeitskarft für die Zeit abgefragt.
Entweder gibt es beides oder nur die Beschäftigung.
Da aber Hochschule keine Rentenpunkt mehr erhält, nach jetziger Rechtslage, wäre das auch egal.
Hauptsache die Monate sind belegt.
Mehr als 12 Monate geht nicht.
Hoffe die Info reicht.
Gruß

hallo,da kann ich leider nicht helfen.mfg didi59

Hier bitte direkt bei der Rentenversicherung Bund nachhaken. Ich kann nicht weiterhelfen.

MfG
CKH