Rente & BEK Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
benötige in einem vorliegenden fall die meinung und rat von experten:
mann, 63 jahre alt, ca. 30 jahre selbständig (insolvenz), dann ca. 10 jahre angestellt, chronisch erkrankt (diabetes, herz…),job gekündigt, harzt IV erhalten, bek versichert, auf verlangen des „Fachdienst Arbeit und Soziales“ im august 2011 rentenantrag gestellt.

nun rentenbescheid: rente wegen voller erwerbsminderung wurde rückwirkend zum august 2011 zugestimmt. rentenbetrag: 60 euro!
„Fachdienst Arbeit und Soziales“ hat zum 29.02.2012 die ALG II Leistungen eingestellt. wovon nun leben?

antrag auf „Aufstockung der Rente wegen voller Erwerbsminderung“ wurde nun beim amt gestellt - bisher keine nachricht!

jetzt schreibt die BEK krankenversicherung, dass zum 29.02.2012 das bisherige verhältnis gelöst, aber eine weiterversicherung möglich ist. was macht man nun?
von 60 euro rente kann niemand leben geschweige denn noch die bek zahlen…-
hat jemand tipps und hinweise?

vorab allen ein herzliches dankeschön für jeden rat!
mfg
rene

Hallo, wer Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit hat , sollte immer versuchen in eine Vollrente zu gehen.Ich
hatte auch nur 670.- Euro halbe Erwerbsminderung, jetzt ist eine volle Rente mit fast 1500.- Euro.Die Rente heisst: ALtersrente für Schwerbehinderte. Normal müßte der Herr das hinkriegen. Es ist zwar ein langer Weg , aber es hat geklappt.Natürlich mit Hilfe des VDK
Sozialverbandes.Viele Grüße hagileer. ( Jahresbeitrag VDK ca, 50.-Euro. Haben alle Klagen für mich durchgezogen).

Guten Abend,

nachdem die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, ist das Jobcenter bzw. eines seiner Fachdienste nicht mehr zuständig.

Nunmehr das ehemalige Sozialamt, die für die „Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit“ zustämdig sind…die Zuständigkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich…hier in Bremen wäre es zum Beispiel das Amt für soziale Dienste…in Hessen heisst es Landesamt für Familie, Jugend und Soziales… schauen Sie, welches Amt diese Aufgaben in Ihrem Bundesland wahr nimmt.

Die normale KV endet mit Beginn der Rente, durch die DRV wird man in der KdR (Krankenversicherung der Rentner) weiterversichert…bei der „alten“ Krankenversicherung.
Die „Endmitteilung“ der Kasse ist vermutlich automatisch gekommen, da das Amt die Abmeldung geschrieben hat und die Rente die Anmeldung noch nicht… einfach sicherheitshalber Kontakt mit der Kasse aufnehmen…

Gruß
MG

Da gibt es nur eins: Sofort zum Amt und Antrag auf Hilfe stellen (Hartz IV, Grundsicherungsleistungen), sofern das Amt hier nicht umgehend tätig wird, Rechtsanwalt einschalten. Sofern der nicht bezahlbar sein sollte, gibt es beim zuständigen Amtsgericht Berechtigungsscheine, die Kosten für einen Anwalt und ggf. Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.

Sodann mit der BEK Kontakt aufnehmen und um Aufschub der Beitragszahlung bitten. Auf Grund der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung muss man sich versichern, auch wenn man den Beitrag nicht entrichten kann. Auch hier ist dann das Amt zuständig, was die Hartz IV bzw Grundsicherungsleistungen erstattet.

Besten Gruß
CKH

Hallo Rene,

die Lage ist so komplex, wie verwirrend. Als Berater kann ich „aus der Ferne“ keinen wirklich guten Rat geben, denn dazu müsste ich mich erstmal in den Fall einarbeiten. Das würde aber den Rahmen dieses Portals bei weitem sprengen. Ich würde an Ihrer Stelle den Weg über die Presse versuchen (Akte 2012, Bild hilft, Frontal etc.). Bei solch einem Fall sollten Sie dort gute Chancen auf schnelle Klärung haben.

Sorry, dass ich dazu nicht mehr sagen kann.
Gruß
S. Heddinga

Liebe/-r Experte/-in,
benötige in einem vorliegenden fall die meinung und rat von
experten:
mann, 63 jahre alt, ca. 30 jahre selbständig (insolvenz), dann
ca. 10 jahre angestellt, chronisch erkrankt (diabetes,
herz…),job gekündigt, harzt IV erhalten, bek versichert, auf
verlangen des „Fachdienst Arbeit und Soziales“ im august 2011
rentenantrag gestellt.

nun rentenbescheid: rente wegen voller erwerbsminderung wurde
rückwirkend zum august 2011 zugestimmt. rentenbetrag: 60 euro!
„Fachdienst Arbeit und Soziales“ hat zum 29.02.2012 die ALG II
Leistungen eingestellt. wovon nun leben?

antrag auf „Aufstockung der Rente wegen voller
Erwerbsminderung“ wurde nun beim amt gestellt - bisher keine
nachricht!

jetzt schreibt die BEK krankenversicherung, dass zum
29.02.2012 das bisherige verhältnis gelöst, aber eine
weiterversicherung möglich ist. was macht man nun?
von 60 euro rente kann niemand leben geschweige denn noch die
bek zahlen…-
hat jemand tipps und hinweise?

Die Antwort der gKV ist wahrscheinlich formal juristisch in Ordnung. Sie sind Rentnenbezieher, offenbar seit August 2011, da ist es folgerichtig, dass ALGII eingestellt wird. An der KV aendert sich damit der Status „pflichtversichert“ in „freiwillig versichert“. Grund= Sie haben durch Ihr Selbständigkeit die Pflichtzeit zur Erfüllung der KVdR nicht hinbekommen. Die Frage, "Wovon leben, beantwortet die Zeit der 30-jährigen Selbständigkeit. Was haben Sie in all den Jahren für Ihre Altersvorsorge getan, und vor allem Wie? Wenn die Insolvenz Ihre Altersicherung „aufgefressen“ hat, bleibt nur noch der Antrag auf Grundsicherung zum Leben… traurig, aber wahr

vorab allen ein herzliches dankeschön für jeden rat!
mfg
rene

wenn er nunmal keine grv gezahlt hat, kann er auch keine leistungen daraus erwarten. die wege zu den sozialämtern stehen im offen, auch wenn blöd klingt. aber das existenzminimum von knapp 950€ muss er irgendwie erreichen. also sozialamt und wohnungsamt wegen wohngeldzuschuss und ggf arbeiterwohlfahrt.

trauriger fall!