Rente berechnen lassen

Hallo,

angenommen jemand bekommt dieses Jahr noch Erwerbslosenrente in Höhe von rund 950 Euro/Monat. Nach seinem Geburtstag am 31.12. kommt er in die normale Rente.

Da derjenige sich nun nach einer neuen Wohnung umschaut will er wissen mit welcher Rente er in Zukunft rechnen kann. Wohin kann er sich wenden um eine richtige Aussage zu bekommen? Oder gibt es im Internet eine Art Rentenrechner?

Der Rentenempfänger war schon bei der Rentenberatung seiner Krankenkasse, dort wurde ihm gesagt, zwischen 50 % der bisherigen Erwerbslosenrente und 75% wäre alles drin, nur das gleiche wie bisher würde er sicher nicht bekommen.

Sehr schwammige Aussage, das müsste doch genauer gehen, oder nicht?

Danke Ute

Sehr schwammige Aussage, das müsste doch genauer gehen, oder nicht?

Ich würde mir einen Termin bei der Rentenversicherung Bund geben lassen. Die finden flächedeckend statt. Beratungstermine erhält man im Rathaus/in der Gemeindeverwaltung.

Hallo,
interessant - bekommt dieser Personenkreis die jährliche Renteninformation der ehemaligen BfA (kann und will mir diesen komischen neuen Namen nicht merken) nicht?
So lang ist es ja nicht mehr hin, da kann man auch gleich in den nächsten Wochen die Rente beantragen. Das Versicherungskonto dürfte ja bereits geklärt sein, damit dürfte der Bescheid auch nicht lange auf sich warten lassen.

Cu Rene

Hallo,

danke, für den Tipp.

Bekommen denn eigentlich Erwerbslosenrentner keine Renteninformation zugeschickt, wie normale Arbeitnehmer ab einem gewissen Alter?

Grüße Ute

Hallo,

genau das habe ich mich auch schon gefragt, siehe weiter unten. Also ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man so ganz ohne Infos dasteht. Allerdings ist in diesem fiktiven Fall der Rentenempfänger extrem geizig und schaut wo er noch ein bisschen was rausschinden kann (am liebsten beim Miete drücken). Aber man muss ihn ja nicht nehmen.

Grüße ute

Hallo,

Hallo,

angenommen jemand bekommt dieses Jahr noch Erwerbslosenrente
in Höhe von rund 950 Euro/Monat. Nach seinem Geburtstag am
31.12. kommt er in die normale Rente.

Für mich ist es immer schwer eine Aussage zu tätigen, wenn die Begrifflichkeiten nicht stimmen. Daher meine Frage: Was ist denn eine „Erwerbslosenrente“? Und was versteht man unter einer „normalen Rente“?

Da kann man sich leider nur etwas zusammenreimen.

Beispiel:

Ist mit der „Erwerbslosenrente“ die frühere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder die seit 01.01.2001 geltende Rente wegen voller Erwerbsminderung gemeint und mit der „normalen Rente“ die Regelaltersrente mit 65, demnächst 67 Jahren, dann ist eine immense Rentenerhöhung nicht zu erwarten. Dies ist schon alleine darin begründet, dass nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit/ vollen Erwerbsminderung keine weiteren Beitragszeiten zurückgelegt wurden. In den meisten Fällen ergibt sich dann ein +/- 0, also keine Rentenerhöhung.

Handelt es sich hingegen um die frühere Rente wegen Berufsunfähigkeit oder - ab 01.01.2001 - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, so wird eine Erhöhung eintreten. Dies liegt daran, dass die Regelaltersrente innerhalb der Rentenberechnung höher bewertet wird, und zwar über den Rentenartfaktor.

Handelt es sich bei der „Erwerbslosenrente“ aber um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, passiert mit 65 gar nichts, da eine Altersrente nicht in eine andere Altersrente umgewandelt wird.

Deswegen eine Bitte: Die Begriffe bitte korrekt verwenden, denn ansonsten kann man wirklich nur spekulieren.

Übrigens: Ein Rentenbezieher erhält keine Renteninformation mehr. Durch den Rentenbezug ist ein Besitzschutz auf die Entgeltpunkte - Teil der Rentenberechnung - gegeben. Diese würden bei einer Renteninformation nicht berücksichtigt.

Da derjenige sich nun nach einer neuen Wohnung umschaut will
er wissen mit welcher Rente er in Zukunft rechnen kann. Wohin
kann er sich wenden um eine richtige Aussage zu bekommen? Oder
gibt es im Internet eine Art Rentenrechner?

Das Internet bietet ja viel, aber einen verlässlichen Rentenrechner wirst Du dort nicht finden. Dafür ist die Rentenberechnung einfach zu komplex.

Wie bereits andernorts empfohlen: Für korrekte und verlässliche Auskünfte einfach an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle seines Rentenversicherungsträgers wenden. Das muss übrigens nicht immer die DRV Bund sein … Es gibt in Deutschland neben der DRV Bund mit Hauptsitz Berlin noch weitere Rentenversicherungsträger … :wink:

Der Rentenempfänger war schon bei der Rentenberatung seiner
Krankenkasse, dort wurde ihm gesagt, zwischen 50 % der
bisherigen Erwerbslosenrente und 75% wäre alles drin, nur das
gleiche wie bisher würde er sicher nicht bekommen.

siehe oben. Wobei ich mir je nach Lage des Falles und welche Rente bezogen wird bei dem letzten Halbsatz nicht so sicher wäre …

Sehr schwammige Aussage, das müsste doch genauer gehen, oder
nicht?

So ist es! siehe oben

Danke Ute

Wenn’s denn geholfen hat, bitte! :smile:

Gruß,
Robert

Hallo,

die betreffende Person bekommt aufgrund Krebs und Herzinfarkt, inkl. 5 Bypässen im Jahr 2007 Erwerbslosenrente. Die Rente wird seit ca. 15 Jahren, also seit dem 50. Lebensjahr ausgezahlt. Aufgrund der immer wieder dazu gekommenen „Neuerkrankungen“ wurde diese Rente zwar immer mal wieder neu geprüft, aber mit dem Ergebnis, dass die Person nicht mehr erwerbsfähig ist.

Am Ende diesen Jahres wird die Person 65 Jahre alt und wechselt daher, laut eigenen Angaben, von der Erwerbslosenrente in die Altersvollrente. Und die Person ist der Meinung, dass sie sich ab da, aufgrund Kürzungen, nicht mal mehr eine eigene Wohnung leisten kann. Bzw. eine Wohnung nicht mehr als rund 200 Euro kosten darf. Kann es denn wirklich sein, dass bei dem Wechsel zwischen Erwerbslosenrente und Altersvollrente nur noch 50% rauskommt.

Grüße Ute

Hallo,

Hallo,

die betreffende Person bekommt aufgrund Krebs und Herzinfarkt,
inkl. 5 Bypässen im Jahr 2007 Erwerbslosenrente. Die Rente
wird seit ca. 15 Jahren, also seit dem 50. Lebensjahr
ausgezahlt. Aufgrund der immer wieder dazu gekommenen
„Neuerkrankungen“ wurde diese Rente zwar immer mal wieder neu
geprüft, aber mit dem Ergebnis, dass die Person nicht mehr
erwerbsfähig ist.

Also erhält die betreffende Person die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, eine „Erwerbslosenrente“ gibt es nicht. Diese wurde auch nicht wegen der Neuerkrankungen überprüft, sondern es ist Vorschrift, diese Rente von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Die Neuerkrankungen haben ja auch nicht zu einer Rentenerhöhung geführt, es sei denn es wurde zunächst eine Rente wegen Berufsunfähigkeit und dann eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gezahlt.

Am Ende diesen Jahres wird die Person 65 Jahre alt und
wechselt daher, laut eigenen Angaben, von der
Erwerbslosenrente in die Altersvollrente. Und die Person ist
der Meinung, dass sie sich ab da, aufgrund Kürzungen, nicht
mal mehr eine eigene Wohnung leisten kann. Bzw. eine Wohnung
nicht mehr als rund 200 Euro kosten darf. Kann es denn
wirklich sein, dass bei dem Wechsel zwischen Erwerbslosenrente
und Altersvollrente nur noch 50% rauskommt.

Vorweg: Welche Kürzungen treten denn ab 65 ein, die nicht bereits jetzt erfolgen?

Zur Erhöhung der Rente: Tut mir Leid, Ute. Aber da wird sehr wahrscheinlich keine, und wenn dann nur eine minimale Erhöhung heraus kommen.

Der Grund dafür ist folgender:

Bei der Rentengewährung wurde eine sog. Zurechnungszeit angerechnet. Mit dieser Zurechnungszeit wurde eine Zeit angerechnet, die in der Zukunft lag und welche einigermaßen ausgleichen sollte, dass der Betreffende nicht mehr in der Lage war weiter arbeiten zu gehen. Dies gibt es nur bei Renten wegen Todes und bei Renten wegen Verlustes der (vollen) Erwerbsfähigkeit. Gäbe es diese nicht, wäre die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit schon sehr viel niedriger ausgefallen,

Nun hat die in Frage stehende Person nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ja auch keine weitere Beschäftigung ausgeübt, die dazu führen könnte, dass noch eine Erhöhung der Rente eintritt. Es kann sich daher nur eine minimale Rentenerhöhung ergeben, die z.B. aus einem Krankengeldbezug aus der Zeit von Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bis zur Rentenbewilligung resultiert. Aber das wird und kann nicht viel sein.

Also: Woher sollte eine Rentenerhöhung kommen? Dies ist schlichtweg nicht möglich. Das deutsche Rentenversicherungssystem basiert auf Beitragszahlungen. Und diese liegen nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor. Und eine zusätzliche Zeit zum Ausgleich wurde ja bereits angerechnet.

Ob dies nun fair ist oder nicht, möchte ich hier nicht diskutieren. Nur so viel: Sowohl eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit als auch eine Altersrente haben Lohnersatz-, und keine Lohnzuschussfunktion. Das heißt, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sollte bereits den entgangenen Verdienst aus einem Arbeitsverhältnis ausgleichen - eben wegen der nicht mehr bestehenden Möglichkeit einer Arbeit nachzugehen -, eine Altersrente ebenso. Das dies teilweise nur zu einem geringeren Teil erfolgt, steht vollkommen außer Frage.

Bei beiden Renten ist aber das Erwerbsleben abgeschlossen, bei dem einen wegen Erwerbsunfähigkeit, bei dem anderen wegen Alter. Und somit ist auch die Zahlung in die Rentenversicherung abgeschlossen. Folglich kann es effektiv keine bzw. nur minimale Erhöhungen geben.

Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich rüber bringen.

Grüße Ute

Gruß,
Robert

P.S.: Alle Ausführungen gelten nur im Fall des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bei einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/ Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sieht’s anders aus!!!

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Nachtrag
Hallo nochmal,

ich habe mir das Ganze jetzt nochmal genau durchgelesen. Vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden, deswegen möchte ich nochmal etwas nachschieben:

Eines wird auf keinen Fall eintreten, nämlich eine Minderung der Rente. D.h. die Regelaltersrente ist auf alle Fälle mindestens so hoch wie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Das wollte ich noch loswerden.

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

danke für deine weitere Antwort. Genau um das geht es der betreffenden Person nämlich. Sie behauptet steif und fest (ohne eine schriftliche oder mündliche Information zu haben) das ab dem 65 Lebensjahr die bisherige Rente um 50% gekürzt wird und ihr daher nicht mehr möglich ist eine Wohnung zu mieten. Die betreffene Person bekommt zusätzlich zur Rente jedoch, das habe ich aber auch erst heute erfahren, Mieteinnahmen in Höhe von rund 600 Euro. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das dies nun zur Kürzung der Rente um 50% führen soll, oder?

Grüße Ute

Hallo Robert,

Hallo Ute,

danke für deine weitere Antwort. Genau um das geht es der
betreffenden Person nämlich.

Vorweg entschuldige bitte, wenn ich zunächst ein wenig anders gedacht und zu Verwirrungen geführt habe. Aber dann ist das ja soweit klar. :smile:

Sie behauptet steif und fest
(ohne eine schriftliche oder mündliche Information zu haben)
das ab dem 65 Lebensjahr die bisherige Rente um 50% gekürzt
wird und ihr daher nicht mehr möglich ist eine Wohnung zu
mieten.

Eine Kürzung der Rente tritt nicht ein. Die Entgeltpunkte aus der bisherigen Rente sind besitzgeschützt um genau so etwas, also eine niedrigere Altersrente als die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Wäre ja auch paradox einerseits eine Rente gesetzlich wegfallen zu lassen um dann eine geringere andere Rente zu zahlen. :wink:

Die betreffene Person bekommt zusätzlich zur Rente
jedoch, das habe ich aber auch erst heute erfahren,
Mieteinnahmen in Höhe von rund 600 Euro. Ich kann mir aber
nicht vorstellen, das dies nun zur Kürzung der Rente um 50%
führen soll, oder?

Die Mieteinnahmen wirken sich in keinster Weise auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus - diese haben dort keine Bedeutung - und führen folglich auch nicht zu einer Kürzung der Rente.

Es ist immer gut die Gesamt-Umstände zu kennen. Vielleicht bezieht die betreffende Person noch anderweitig Leistungen, z.B. aus einer Privatversicherung, wo sich dies Auswirkungen könnte? Oder es gibt noch andere Umstände, wodurch sich andere Leistungen, die ggf. bezogen werden, verringern? Ich habe keine Ahnung, ob dies möglich ist. Aber die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht gekürzt und mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt.

Grüße Ute

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

danke für die umfassende Antwort, ich hätte es mir eigentlich auch gar nicht vorstellen können, dass irgendjemand dann nur noch mit der Hälfte dasteht.

Grüße Ute