Meine frau ist 1996im alter von34 gestorben.wir waren beide berufstàtig.ich gehe nun in 2jahre in rente.habe ich einen renten anspruch?was ist wenn mann noch mal verheiratet war unrd geschieden ist
Meine frau ist 1996im alter von34 gestorben.wir waren beide berufstàtig.
Wie lange war sie berufstätig?
ich gehe nun in 2jahre in rente.habe ich einen renten anspruch?
Wenn Rentenbeiträge in ausreichender Zahl geleistet worden sind, ja.
was ist wenn mann noch mal verheiratet war unrd geschieden ist
Dann gibt es wahrscheinlich keine Witwenrente für die erste Ex.
Am besten man klärt das mal bei der Rentenversicherung.
Hallo!
Zur dritten Frage, könnte die Witwerrente an geschiedene Ehegatten in Frage kommen.
Hallo,
soweit mir von der Rentenstelle bekannt, haben Personen, die nach dem Ableben des Partners oder bei Scheidung des Partners mit neuer Eheschliessung das Recht auf Witwenrente mit einer zweiten Heirat verwirkt. Das gilt auch bei Scheidung vom zweiten Partner. Mit Scheidung sind die ehelichen Rechte aufgehoben. Dafür gibt es bei Scheidung den sog. Versorgungsausgleich, wo der Partner bereits zu Lebzeiten einen Teil seiner Rente an den sozial schwächeren partner für die spätere Altersrente abtritt - diese Ansprüche werden jedoch frühestens bei Frührente zur Auszahlung fällig. Sollte nach der Scheidung ein Partner in Frührente sein und die Auszahlung aus Versorgungsausgleich sofort erhalten, aber innerhalb der ersten vier Jahre nach Scheidung versterben, gehen die abgetretenen Rentenansprüche an den Ex Partner für die Altersrente zurück.
Hallo,
soweit mir von der Rentenstelle bekannt, haben Personen, die nach dem Ableben des Partners oder bei Scheidung des Partners mit neuer Eheschliessung das Recht auf Witwenrente mit einer zweiten Heirat verwirkt. Das gilt auch bei Scheidung vom zweiten Partner.
Eben nicht so pasuchal. Und deswegen sollte man das auch bei der Rentenversicherung klären. Eine erste Klärung könnte auhc das hier bieten: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Es ist also durchaus möglich auch nach der Scheidung vom ersten zweiten Partner, eine Witwenrente für den ersten zu bekommen. Dafür müssen eben die dort genannten Bedingungen erfüllt sein.
Der erste Knackpunkt, könnte hier schon der Scheidungstermin sein, der vor dem 01.07.1977 liegen muss. Das ist jetzt schon über 36 Jahre her und eine damals 34jährige wäre heute 70. Da der Ex aber erst in zwei Jahren in Rente geht, ist das ganze wahrscheinlich erst nach diesem Termin passiert. Aber es gab natürlich auch damals schon Paare, wo der Mann nicht nur der jüngere sondern auch wesentlich jünger war. Wenn er in zwei Jahren in normale Altersrente geht ist er Pi mal Daumen Baujahr 1950, war also 1977 unegfähr 27 Jahre alt.
Mit Scheidung sind die ehelichen Rechte aufgehoben. Aber andere entstehen oder bleiben erhalten. Es soll ja Geschiedene geben, die noch einen Unterhaltsanspruch hatten. Auch noch so eine Voraussetzung für die Geschiedenen-Witwenrente.
Grüße