Rente eines GmbH Geschäftsführers

Ein Bekannter hat eine GmbH und sagte neulich, das er sich seine Rente in einem Betrag auszahlen muss. Seine Begründung war:
Keiner übernimmt die Firma, wenn er Rente für den Ex GF zahlen muß.
Er sagte, es wäre Geld da, aber das würde nur ca 13 Jahre reichen und wenn er älter als 78 wird müsste der neue Chef Geld für einen Fremden bezahlen.

Ist das wirklich so? Soweit ich weis hat er den Betrag den er für seine Rente braucht, soweit gesetzlich möglich, immer bei der Steuer angegeben. Wenn das dann alle ist, müsste doch schluss sein?
Und könnte er nicht, solange er noch Geschäftsführer ist, einen Auszahlungsplan abschließen, der ihm seine Rente zahlt, egal was der neue Eigentümer mit der Firma macht?

Servus,

von was für einer Rente reden wir?

Pensionszusage?
Wenn ja, wie formuliert?
Betriebliche Altersversorgung?
Wenn ja, mit welcher Durchführung?

Schöne Grüße

MM

Das weis ich natürlich nicht.
Ich meine er sprach von seiner Pensionszusage, die ihm monatlich Summe x verspricht aber auf Wunsch als Einmalzahlung möglich ist.
Und das es Tafeln von Heumann (oder ähnlich) gibt, die den zurückzulegenden Betrag berechnen.

Servus,

das ist eindeutig, es geht um eine Pensionszusage.

Die hat immer zwei Seiten: Die eine ist die Rückstellung für die künftigen Leistungen, die andere ist (aber nur wenn die Zusage rückgedeckt ist) die entsprechende langfristige Geldanlage.

Je nach Konstellation im Einzelnen (teilweise oder gar nicht rückgedeckte Pensionszusage) kann es schon dazu kommen, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Pensionszusage zu erfüllen, bzw. erst künftig verdient werden müssen.

Ja, genau das ist die vorliegende Pensionszusage.

Der Haken ist halt, dass es dann (wenn da ein großer Ballast dran hängt) keinen neuen Eigentümer der GmbH geben wird, weil eine GmbH mit unverhältnismäßig hohen Verpflichtungen niemand haben möchte.

Schöne Grüße

MM

Also dass Geld, das er pro Jahr zurück legen sollte hat er wohl. Aber er meint das ‚lebenslang‘ ja nicht in einer Summe zu defininieren ist. Und wenn die Firma den vereinbarten MonatsBetrag an ihn auszahlt ist nach ca. 13 Jahren ( plus Zinsen, falls es welch gibt) , das Geld alle.
Die Verpflichtung der Firma würde aber nicht aufhören, und das macht es schwierig.
Wie wäre es denn, wenn er die GmbH nicht verkauft sondern einfach nur nicht mehr arbeitet.
dann zahlt die GmbH (ohne Geschäftsführer denn er ist ja in Rente) monatlich die Rente. Und wenn das Geld alle ist macht er die GmbH zu? Wobei ich glaube er will das nicht, da die GmbH Jährlich Geld kostet.

Wenn das nach Sterbetafel berechnet ist, ist er entweder noch eine ganze Weile vom Ruhestandsalter entfernt, und es wird noch eine Weile zurückgelegt, oder er hat weniger Mittel zurückgelegt, als die Rückstellung ausmacht, die ihm berechnet worden ist: Die Lebenserwartung 78 Jahre ist schon lange nicht mehr aktuell.

Schöne Grüße

MM

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Hmm, ich kenne natürlich keine Zahlen. Aber er würde mich nicht anlügen.

In solchen Situationen kommt bei rückgedeckten und teilweise rückgedeckten Pensionszusagen gerne mal der Rückkaufswert der Anlage (üblich: Lebensversicherung) und die nach und nach aufgebaute Rückstellung durcheinander.

Der Rückkaufswert der Lebensversicherung (auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen) ist bis zum Beginn der Auszahlung niedriger als die Summe der zu erwartenden Auszahlungen (Pensionsrückstellung auf der Passivseite). Es könnte sein, dass er den Rückkaufswert in die Hand genommen hat und glaubt, das sei alles, was für die Auszahlung der Pension zur Verfügung steht.

Schöne Grüße

MM

Das wiederum weis ich :grinning:
Er hat gesagt das er das Geld ‚auf dem Konto‘ hat und keiner Versicherung ihren Palast finanziert.
und zwar die Summe, die nach den Heuman Tafeln für seine Rente da sein muss.
Diese Tafeln gibt es doppelt, mit verschiedenen Werten und er hat den höheren Wert gespart!
Was passiert den, wenn der Zahlende nicht mehr zahlen kann, da das Geld alle ist.
Wird der vom Staat verklagt? oder was geschieht?

Servus,

wenn die GmbH zahlungsunfähig ist, muss sie Insolvenz anmelden.

Eine mit derartigen Risiken belastete GmbH wird aber, wie gesagt, keinen Käufer finden: Nur wenn die Erträge, die mit der GmbH (aus ihrem gut eingeführten Namen, vielleicht auch langfristigen Kontrakten oder Verträgen, aus ein paar geschützten Marken oder aus Patenten, die noch einige Zukunft haben, aus Blaupausen zu Maschinen und Anlagen, die noch einige Zeit lukrativ gewartet und instandgehalten werden können usw.) künftig erzielbar sind, mehr ausmachen als die Verbindlichkeiten, Rückstellungen und nicht bilanzierten Risiken, die sie mit sich schleppt, wird sie einen Käufer finden, der sie zum Preis von Null oder größer übernimmt. Den Sonderfall, dass sich jemand für vorhanene Verlustvorträge interessiert, lass ich mal auf der Seite - sowas ist zu selten, als dass man darauf spekulieren könnte.

Schöne Grüße

MM

  • übrigens: Wenn die GmbH keine bedeutenden Vermögensgegenstände mehr besitzt, und nicht mehr Geld hat, als für die Auszahlung der zugesagten Pension nötig ist, bräuchte sie an niemanden abgegeben zu werden: Sie bliebe erhalten und ihre einzige Tätigkeit wäre das Auszahlen der Pension, solange Geld dafür da ist, und dann ließe man sie in die Insolvenz laufen.

Ist halt die Frage, ob das den Aufwand mit den jährlichen Abschlüssen wert ist.

Schöne Grüße

MM

danke, ich red nochmal mit Ihm

Er darf sich aber gerne auch selbst anmelden. Direkt Fragen zu beantworten ist immer besser als über 3 Ecken!

Dieter und Computer …
netter Versuch :rofl: