Rente/EU RENTE?

Bin 50+,lang…zeitsarbeitslos.Habe 30%Schwerbehinderung(ständige beeinträchtigung der beweglichkeit)kein heben ohne mechanische hilfe,keine arbeit die an einer starren haltung gebunden ist.
Drei Bandscheibenvorfälle,fussfehlform,beiderseitigen Hüftgelenkverschleiss,Wirbelkanalenge, trage beim gehen ein Hüftkorsett, Asthma,Schlafabnoe mit einer kontunuirlichen nasialen beatmung nachts mit einem cPAP gerät,Chronische Hypertonie,Grauen Star (jeweils ein auge operiert)Verdacht auf Morpheus Scheuermann Syndrom.Nicht bis jezt abklärbare tagesmüdigkeit,nervösität unkonzentriert.Weiterhin leide ich noch an gicht(nimm dauerhaft tablette ein)Habe ich Anspruch auf EU-Rente oder Altersrente.

Versuche schleunigstn einen höhereren GdB von mindestens 50 zu erreichen. Der steht Dir m.E nach zu. Dannn kannst Du Rente beantragen. Nötigenfalls wende Dich an den Sozialverband VdK. Adressen im INternet. Für eine Jahregebühr von 48 - 54 Euro helfen die Dir immer weiter durch alle Instanzen.
Viele Grüße

Leider sehe ich mich nicht in der LAGE dazu etwas zu sagen! Sorry - hier liegt ein Irrtum vor. Wollte selbst nur etwas wissen! Sorry!

Hallo,
das kann niemand wissen wie die im Einzelfall entscheiden werden…
An Ihrer Stelle würde ich einen Reha-Antrag (ruhig formlos) stellen und genau diese Begründungen reinschreiben.
Es heißt ja sowieso: Reha vor Rente, das ist also schon der richtige Weg.
Denn in der Reha wird man Ihnen sagen in wie weit Sie noch arbeitsfähig sind oder nicht.

LG
Kathra

Hallo

War schon beim VDK,die haben mir gesagt das die 30% ok sind,soll in 2jahren einen Verschlimmerungsantrag stellen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
sie sollten sich mit der Rentenstelle in Verbindung setzen. Da fällt letztendlich die Entscheidung.

MfG jens1568

Sehr geehrter Frager, Dank für Dein Vertrauen. Mir ging es ähnlich. Mit 55 nach 40 Jahren Arbeit. Also 30% ist nichts. Du musst wenigstens auf 50% kommen. Dies erreichst Du nur mit einem Arzt und einem Antrag beim Versorgungsamt. Antrag auf EU – Rente stellen. Es ist nicht so einfach. Ich hatte 2 Jahre gar kein Einkommen und bin in der Verlängerung der EU – Rente dann doch gescheitert. Mit 50% hast Du auch Anspruch zur vorzeitigen Altersrente. Ich empfehle Dir, Dich unbedingt beraten zu lassen. Ansprechpartner sind VdK, Versorgungsamt Dein Arzt und ein Anwalt. Hatte ich auch, brachte aber nichts. Ich hoffe, Du hast einen langen Atem, schnell geht nichts
Mit freundlichen Grüßen.

HI,

BIN 54 UND SEIT 1996 EU-RENTNERIN.

BEI DEN VON DIR ANGEGEBENEN BESCHWERDEN SOLLTEST DU DIR DIESE VOM ARZT/DEN ÄRZTEN BESTÄTIGEN LASSEN UND UNBEDINGT DEN GRAD DER BEHINDERUNG ERHÖHEN LASSEN.

SIMULATAN DAZU SOLLTEST „SOFORT“ DU DIE ERWERBS-UNFÄHIGKEITS-RENTE BEANTRAGEN. DIE BEKOMMST DU AB DATUM DER ANTRAGSTELLUNG GEZAHLT.

DIESE IST BIS ZUR ERREICHUNG DER ALTERS-RENTE HÖHER ALS DIE ALTERS-RENTE DA SIE SICH NACH DEINEM LETZEN EINKOMMEN/ALG RICHTET.

GRÜSSE AUS DÜSSELDORF
PETRA

Hallo 2010neu!

Ich kann Ihnen leider bei dieser Frage nicht helfen, ich kenne mich „nur“ mit dem Thema Rente in Zusammenhang mit der persönlichen Altersvorsorge aus.

Ich denke vielleicht kann Ihnen hier Ihr Hausarzt oder der medizinische Dienst der Krankenkassen weiter helfen, aber ohne Garantie, dass ist mir nur als erstes bei der Thematik eingefallen!

Ihnen persönlich wünsche ich alles Gute!
Herzliche Grüße
Michael

EU Rente bekommt man, wenn man im Ausland lebt und

wie z.b. in NL einen festen Wohnsitz hat. Gute Besserung, Ursana.

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Die Auskünfte und Ratschläge, die hier erteilt werden, ersetzen nicht die Beratung durch einen Arzt und sind vollkommen unverbindlich. Ratschläge von Fachkundigen (Ärzten und/oder Heilpraktikern, Apothekern usw.) sind von diesem Vorbehalt nicht ausgenommen, da durch die Schriftform eine echte Diagnosestellung, somit auch ein Therapievorschlag, ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig warnen wir ausdrücklich vor Selbstmedikation ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Heilpraktiker oder mit dem Apotheker.

Hallo,auf Altersrente vor dem 60.Lebendsjahr kein Anspruch.Erwerbsminderungsrente wird vom zustädigen
Versicherungsträger (DRV Land??-oderDRV Bund auf ANTAG
geprüft.Ansprechpartner ist dem Versicherungsverlauf
zu entnehmen.Gruß Rudi

Hallo,
ich kenne mich nicht so genau aus, aber es gibt eine regelung das menschen die vor 1960 oder 1961 geboren sind, einen besseren anspruch auf erwerbsminderungs-rente haben als danach geborene,
ich wuerde einen guten arzt und einen guten rentenberater aufsuchen, auch der VDK oder andere soziale hilfen sind zu erwähnen.
schönen tag noch
gruss wolfen123

Hallo, ja, möglicherweise, bitte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ERwerbsminderungsrente beantragen, vorab formlos geht auch ok. VdK ist nicht immer zu empfehlen, es gibt auch ander Verbände so. z.B. SoVD. Aber die Belute auf der Gemeinde werden in der Regel bzgl. Rentenantragsaufnahme geschult.
und bei den nur 30 % würde ich Widerspruch einlegen !
Da wurde mit Sicherheit nicht alles berücksichtigt.
Gruß
marot

ja - warum hast du die eu rente nicht schon längst beantragt?- schnell zum hausarzt und helfenlassen- kur beantragen usw. -viel glück mfg.lullemaus