ein freund ist grieche und moechte auskuenfte ueber seine rentenansprueche - er hat einige jahre in deutschland gearbeitet. an wen kann er sich wenden ?
Hallo,
bei der zuständigen Rentenkasse kann man das erfragen. Dazu muß er diese aber kennen. LVM z.B. wenn er diese weiß dann kann er sich an diese wenden und die werden ihm dann auch Auskunft erteilen.
Gruß
Hallo,
Hallo,
bei der zuständigen Rentenkasse kann man das erfragen. Dazu
muß er diese aber kennen.
Ersteres ist richtig, Zweiteres nicht ganz. Wenn man nicht unbedingt weiß, wer dafür zuständig ist, dann kann man sich auch einen mutmaßlich zuständigen Rentenversicherungsträger heraus picken. Sollte dieser dann nicht zuständig sein, leitet er das weiter. Dauert alles nur ein wenig länger.
In Frage kommen ja eigentlich eh nur drei Versicherungsträger:
- Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum
Letztere kann man sich klemmen, wenn der Betreffende nicht im Bergbau, bei der Bahn oder auf See tätig gewesen ist.
Wichtig: Im Anschreiben unbedingt, Name und Vorname sowie Geburtsdatum angeben, wenn bekannt auch die Versicherungsnummer.
Servus,
Robert
Hallo,
sinnvoll wäre es, wenn man wüsste, in welchem Bundesland der Freund gearbeitet hat. Dann könnte man sich direkt an die richtige Stelle wenden.
siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…
Hallo,
N’Abend,
sinnvoll wäre es, wenn man wüsste, in welchem Bundesland der
Freund gearbeitet hat. Dann könnte man sich direkt an die
richtige Stelle wenden.
das ist in dem Fall unerheblich! Die DRV Bund und die DRV KBS wickeln grundsätzlich alles zentral über ihre Hauptverwaltungen in Berlin und Bochum ab. Und die regionalen DRVs haben für Sozialversicherungsabkommen und EU-Vorschriften für die einzelnen Länder Verbindungsstellen geschaffen. D.h. ein griechischer Staatsangehöriger wird durch die DRV Baden-Württemberg betreut, selbst wenn er in Schleswig-Holstein gearbeitet haben sollte.
Der Grund dafür ist recht einfach: Nur eine zentrale Stelle braucht sich mit den Besonderheiten von Abkommen bzw. EU-landesspezifischen Besonderheiten befassen, eine andere Verbindungsstelle kümmert sich dann um ein anderes Land, so z.B. die DRV Ober- und Mittelfranken um das SV-Abkommen mit der Türkei.
Und noch ein Vorteil: Die RV-Träger im jeweils anderen Land haben höchstens mit drei RV-Trägern zu tun.
Servus,
Robert
rentenansprueche - er hat einige jahre in deutschland gearbeitet.
Wieviele ? Er muß mindestens 60 Beitragsmonate haben, sonst kann er sich die Mühe sparen.
Hallo,
m.E. werden die Beitragsmonate aus den Staaten, die ein Abkommen mit Deutschland haben (meines Wissens sämtliche „alten“ EU-Staaten) zusammen gerechnet.
LG
S_E
Hallo,
Hallo,
m.E. werden die Beitragsmonate aus den Staaten, die ein
Abkommen mit Deutschland haben (meines Wissens sämtliche
„alten“ EU-Staaten) zusammen gerechnet.
nicht nur „D.E.“, sondern so is’ es. Ansonsten würde die EU-Verordnungen und die Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern wie der Türkei, Tunesien, Marokko etc. ja auch nur wenig Sinn ergeben.
LG
S_E
Servus,
Robert