Durch einen aktuellen Fall in meinem Bekanntenkreis würde mich folgendes interessieren:
Das Paar war 24Jahre zusammen, es war jedoch keine Lebensgemeinschaft eingetragen. Aus finanziellen Gründen ließ sich einer der beiden nicht von seinem früheren Ehepartner scheiden. Nun ist dieser Partner aber verstorben und der „Ehepartner“ bekommt nun die Rente.
Steht dem Lebenspartner denn nun auch ein Anteil der Rente zu? Ist es möglich Anspruch darauf zu stellen??
Hallo Sarah,
da muss ich dich / deine Bekannten leider enttäuschen. Wenn zwei Leute nicht miteinander verheiratet waren, steht dem anderen auch kein Rentenanteil zu.
Liebe Grüße aus Stuttgart
ehrlich gesagt, verstehe ich Ihre Frage nicht so recht. Warum soll denn der Lebenspartner des Rentenberechtigten Anspruch auf diese Rente haben? Mir fällt kein Grund ein.
ich habe mich das deshalb gefragt, weil die Ehe ja nun seit 25 Jahren nur noch auf dem
Papier bestand. In der Partnerschaft wurde gemeinsam eine Wohnung gemietet, Autos, Mobiliar, ein Schrebergarten und andere Dinge gekauft/ angemietet. Der hinterbliebene Lebenspartner steht nun ja leider ohne langfristige finanzielle Absicherung da mit. Dem lebenspartner wurde zwar das Auto vererbt aber selbst wenn dieses verkauft wird, muss sowohl die Wohnung als auch der Garten zbsp aufgegeben werden. Die hinterbliebene Person ist selbst schon im Rentenalter und bekommt leider nur sehr wenig Rente. Es ist schon schwer genug seine Liebe nach 24 Jahren zu Grabe zu tragen, aber wenn denn noch ein Umzug und ähnliches ansteht… Ich dachte es wäre natürlich leichter wenn dies vermieden werden könnte.
hallo housemieze
leider kann ich darüber keine genaue auskunft geben, aber im normalfall hat der lebenspartner keinen anspruch auf den rentenanteil, wenn er nicht als lebenspartner eingetragen war.
lg sicha
Hallo,
ich bin kein Rentenfachmann und Ihre Frage hat auch nichts mit Erbrecht zu tun.
Trotzdem aus meiner Wissenskiste:
Der noch verheitratete Ehepartner bekommen aufgrund des Todes des (wohl) Ehemannes nun eine Rente. Diese Rente steht aber nur dieser Person zu und geht auf keinen Fall auf den jetzigen Lebenspartner über. Auch nicht zu einem kleinen Teil.
Mir ist nicht einmal die Rechtswirkung innerhalb der Lebensgemeinschaft klar ob es da inzwischen Gesetze gibt, dass der Lebensgemeinschaftspartner Rente von dem Verstorbenen bekommen, insbesondere, wenn nicht wirklich nachweisbar die Lebensgemeinschaft bestanden hat. So unter dem Motte "es kann ja jeder wagen, er hätte mit „X“ eine Lebensgemeinschaft gehabt.
Also, zumindest für den Fall, dass von den Lebensgemeinschaftspartnern einer verstirbt, würde ich von der örtlichen Rentenstelle -gibt es kostenfrei- eine Auskunft einholen.
MfG
PB
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich kam auf die Idee, da ein Anwalt meinte, die Rente hätte zu Lebzeiten „umgeschrieben“ werden können, auf den aktuellen Lebenspartner. Da mir sowas auch total neu war, dachte ich, evtl. gibt es ja noch andere Reglungen die mir nicht bekannt sind.
Vielen Dank noch einmal!
Hallo,
der Anwalt hätte das umfangreicher erklären müssen.
Wenn der Ehepartner sich hätte scheiden lassen, werden Rentenensprüche z.B. von dem Ehemann auf das Konto der Ehefrau übertragen. Da hier aber weder eine Scheidung beantragt wurde kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Rentenempfänger vor Rentenzahlung oder zur Zeit der Rentenzahlungen auf Rentenansprüche verzichtet und diese dem Ehepartner überträgt bzw. übertragen kann.
Also alles etwas eigenartig von dem Anwalt erklärt. Es gibt aber nichts, was es nicht gibt (so sagt man jedenfalls) Fragen Sie ruhig bei einer Rentenstelle mal genauer nach.
MfG
PB