Durch einen aktuellen Fall in meinem Bekanntenkreis würde mich folgendes interessieren:
Das Paar war 24Jahre zusammen, es war jedoch keine Lebensgemeinschaft eingetragen. Aus finanziellen Gründen ließ sich einer der beiden nicht von seinem früheren Ehepartner scheiden. Nun ist dieser Partner aber verstorben und der „Ehepartner“ bekommt nun die Rente.
Steht dem Lebenspartner denn nun auch ein Anteil der Rente zu? Ist es möglich Anspruch darauf zu stellen??
Vielen Dank im Voraus!
Sarah