Rente für Partner des Verstorbenen ?

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem Ableben des anderen ?

Wenn ja , wie lang ?

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem
Ableben des anderen ?

Wenn ja , wie lang ?

Hallo Paddue,

die wesentlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Witwen-/Witwerrente richten sich grundsätzlich nach § 46 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Link: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__46.html ). Wegen der konkreten Rentenhöhe und -dauer empfehle ich, direkt bei der Rentenversicherung nachzufragen und ggf. eine Beratung wegen einer entsprechenden Antragstellung in Anspruch zu nehmen.

Viele Grüße
Robert

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem
Ableben des anderen ?

Wenn ja , wie lang ?

Da hier aus meiner Sicht noch soviele Fragen offen wären, bitte hier mal nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
wenn dann noch Fragen sind einfach nochmal schreiben

Lg

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem
Ableben des anderen ?

Wenn ja , wie lang ?

Die Rentenfortzahlung erfolgt meines Wissens nach Lebenslang, vorausgesetzt, er oder sie bleibt Witwer, bzw. heiratet nicht neu, sonst erlischt der Anspruch!

Guten Morgen Paddue,

tut mir leid, ich verstehe die Frage nicht. Um welche Rente geht es denn überhaupt. Gesetzlich? Privat? Riester? Betrieblich?

MfG
S. Heddinga

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem
Ableben des anderen ?

Wenn ja , wie lang ?

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem
Ableben des anderen ?

Wenn ja , wie lang ?

Hallo,
das hängt vom Alter des Überlebenden ab, von der Art der Rente und m.W. von der Ehedauer ab.

Bitte direkt beim Rentenversicherungsträger abfragen!
mfg
Martin Alber

Erfolgt eine Rentenfortzahlung für den Ehepartner , nach dem
Ableben des anderen ?

Ja… unterschieden wird nach kleiner und großer Witwerrente. das sollten entweder 55% oder 65% der letzten Rentenzahlung sein…

Wenn ja , wie lang ?

Wenn nichts anderes passiert, dann lebenslang … Näheres weiss wikipedia

Hallo,

wenn der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht, dann für die ersten 3 Monate (Sterbevierteljahr) in voller Höhe.
Danach abhängig davon, welche Rentenart vorliegt. Hierfür ist idR Alter und Kindererziehung maßgebend.

Damit alles reibungsfrei abläuft, ist der Todesfall möglichst schnell dem Post RentenService oder dem Träger selbst mitzuteilen und ein Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
stellen Sie einen Antrag auf Hinterbliebenen-Rente. Wenn das nicht schon geändert wurde, beziehen Sie die Rente des Ehepartners noch 3 Monate weiter.

LG
Kathra

Hallo,

es gibt die gesetzliche Witwen/Witwerrente. Entweder die große, oder die kleine. WElche in Frage kommt hängt davon ab, wie alt, wann geheiratet, Kinder etc…

Kann man aber alles im Internet beim http://www.bmas.de/portal/10966/hinterbliebenenrente…

nachlesen.

Viel Erfolg

MfG
Volker Riegel