Rente für Selbsständige

Hallo,

im Bekanntenkreis tauchte folgendes Thema auf, daß niemand der Anwesenden wirklich klären konnte.

Bei Angestellten ist es klar. Rente gibt es wenn man mit erreichen eines festgelegten Alters aufhört für seinen Chef tätig zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen auch früher.
Aber wie ist das bei Selbstständigen, die auch in die gesetzliche Rente einbezahlt haben? Die Altersgrenze besteht dort sicher ebenso? Aber was wenn derjenige über diese Grenze hinaus tätig ist? Rente und Verdienst? Oder nur Verdienst und Rente wenn das Gewerbe abgemeldet ist? Und gibt es Möglichkeiten vor der Altersgrenze in (geringeren) Rentenbezug zu kommen, ähnlich den Angestellten?

Könnt Ihr das klären?
Gruß Steffi

Aber wie ist das bei Selbstständigen, die auch in die
gesetzliche Rente einbezahlt haben?

Genauso. Die stellen mit 65, 67 oder wann auch immer einen Antrag auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Dann wird der Antrag geprüft und ein Bescheid erstellt.

dort sicher ebenso?

Ja.

hinaus tätig ist? Rente und Verdienst? Oder nur Verdienst und
Rente wenn das Gewerbe abgemeldet ist?

Auch ein Ex-Selbstständiger darf unter bestimmten Vorausssetzungen etwas dazu verdienen. Da unterscheiden sich die Bestimmungen nicht von denen der Ex-Angestellten.

Und gibt es
Möglichkeiten vor der Altersgrenze in (geringeren) Rentenbezug
zu kommen, ähnlich den Angestellten?

Das Rentenrecht ist für alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung gleich.

Das ist eine Frage der individuellen Beurteilung! Welche Art von Selbstständigkeit? Welches Recht? Was passiert mit den heutigen rechten für die Leistungsempfänger der Zukunft?

Wer zahlt der bekommt - oder anders gesagt: Die Ansprüche auf Altersrente sind für alle Beitragszahler gleich - für die Zahler von Beiträgen - in Bezug auf die Altzersrente - und i.d.R.!

Was halten Sie von einer individuellen Beratung, weil es keine konkrete grundsätzliche und allgemeingültige Antwort gibt!

Thorulf Müller

Hallo,

Das ist eine Frage der individuellen Beurteilung!
Was halten Sie von einer individuellen Beratung, weil es keine
konkrete grundsätzliche und allgemeingültige Antwort gibt!

Und wer berät dann wirklich objektiv und fachlich/rechtlich richtig?
Der Versicherungsfachmann hat nichts davon und die BfA sieht sich selbst sicher auch eher im Vordergrund. Ich würde die Aussagen beider kritisch sehen.

Gruß Steffi

Und wer berät dann wirklich objektiv und fachlich/rechtlich
richtig?
Der Versicherungsfachmann hat nichts davon und die BfA sieht
sich selbst sicher auch eher im Vordergrund. Ich würde die
Aussagen beider kritisch sehen.

Hier geht es nicht darum, irgendein Produkt anzupreisen. Es geht um die Einholung einer rechtssicheren und individuellen Beratung. Dafür ist, wenn es um das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geht, kein Versicherungsvertreter o. ä. zuständig, sondern die gesetzliche RV selbst.

Der RV Träger sieht sich selbst auch nicht im Vordergrund sondern erteilt eine Auskunft nach der geltenden Rechtslage.

Viele Grüße
Florian

Der Versicherungsfachmann hat nichts davon und die BfA sieht
sich selbst sicher auch eher im Vordergrund. Ich würde die
Aussagen beider kritisch sehen.

Wenn Du niemandem traust, mußt Du zu einem honorarpflichtigen Rentenberater gehen. Der kostet richtig Geld und ob der Dir mehr sagen kann als der Mitarbeiter von der DRV, steht noch in den Sternen.

Hallo Steffi,

grundsätzlich besteht eigentlich kein Unterschied zwischen einem Pflichtversicherten (also wie du schreibst einem Angestellten) und einem freiwillig Versicherten (also Gewerbetreibendem oder Selbständigem).

Bevor wir aber viel theoretisieren. Ein Beispiel (meine Wenigkeit):
Nachdem ich schon viele Jahre im Berufsleben stand und „geklebt“ hatte, habe ich einen Universitätsabschluss gemacht und wurde Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes, nachdem ich mich von der Zwangsmitgliedschaft der damaligen LVA habe befreien lassen. Freiwillig zahlte ich dann bis heute einen gewissen Betrag in die LVA weiterhin ein, so dass ich die Grenze von 35 Jahre für langjährig Versicherte schon weit überschritten habe und nun vor der 45er Jahresgrenze (45 Jahre lang geklebt) stehe, die derzeit von den Sozialpolitikern insofern diskutiert wird, dass man nach Erfüllung dieser Grenze ohne Abschläge in Rente vor dem 65ten Lebensjahr gehen kann. Ich persönlich bin aber skeptisch, ob dies eingeführt wird, da dies für die Dt. RV zu teuer käme (diesen Tatbestand erfüllen derzeit ca. 45 % der Rentenanwärter!!).
Ich persönlich kann als langjährig Versicherter am 1.9.2010 vorzeitig in Rente gehen bei Abschlägen von 9,6%. Ich muss aber meinen Beruf aufgeben, denn ich verdiene über die erlaubten 350 €/Monat. Also werde ich am 1.5.2013 plus ein paar Monate meine Rente beantragen, denn das Renteneintrittsalter wird neuerdings systematisch von 65 auf 67 Jahre erhöht. Nach diesem Stichtag darf ich soviel als Sebständiger resp. Gewerbetreibender verdienen wie ich will. Die Rente wird nicht gekürzt oder gestrichen.

Ich hoffe anhand dieses Beispiels aus dem Leben, sind vielleicht alle Fragen beantwortet.
Tschüss
Bernd

Hallo Florian,

Der RV Träger sieht sich selbst auch nicht im Vordergrund
sondern erteilt eine Auskunft nach der geltenden Rechtslage.

Gut, nur die Erfahrung mit Behörden und Beratern ist eben die, daß sie bei der Fülle der Gesetze es oft eben selbst nicht 100%ig wissen, oder irgendwelche Ausnahmen nicht kennen usw.
Wie oft habe ich es erlebt: 1 Frage, 3 Antworten
Deshalb bin ich skeptisch, auch wenn ich glaube, daß die Leute sich nach Kräften bemühen.

Gruß Steffi

Danke Euch allen.
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Hallo Steffi,

keine Panik: Eine solch „leichte“ Frage sollte dir auch der dümmste Berater beantworten können :smile:

Vielen Grüße
Florian