Hallo,
wenn Frau 10 Jahre bis zum Tod des Mannes mit diesem in trauscheinloser Ehe lebte, hat sie dann Anspruch auf Witwenrente?
(Ich hörte heute Abend solches.)
Und wenn ja, wo beantragt sie die Rente? Wie wird die Rentenhöhe bemessen?
Gruß Steffi
Hallo,
wenn Frau 10 Jahre bis zum Tod des Mannes mit diesem in trauscheinloser Ehe lebte, hat sie dann Anspruch auf Witwenrente?
(Ich hörte heute Abend solches.)
Und wenn ja, wo beantragt sie die Rente? Wie wird die Rentenhöhe bemessen?
Gruß Steffi
Hallo,
den Begriff „trauscheinlose Ehe“ kenne ich nicht. Ich interpretiere ihn als: Keine standesamtlich vollzogene Ehe. Diese außerehentliche Lebensgemeinschaft berechtigt nicht zu einer Witwenrente.
Gruß
CM
Hallo Steffi.
Nein, hat sie nicht.
Es gab in der Vergangenheit ganz wenige anderslautende Gerichtsurteile bei sehr spezifischen Ausnahmefällen…
Für den Bezug von Witwen-/Witwer-Renten ist die Ehe Voraussetzung.
Das ist auch logisch und nachvollziehbar, denn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist hier nicht eindeutig definierbar.
Beste Grüße
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn gemeinsame Kinder aus dieser Verbindung hervorgegangen sind und diese noch minderjährig sind, kann es sein, dass die Kindsmutter eine Erziehungsrente erhält bis die Kinder volljährig sind.
grüsse
dragonkidd
Danke für Eure Antworten, die zeigen, daß meine Skepsis gegenüber den gehörten Informationen richtig war.
Gruß Steffi