Rente - gesetzliche krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
benötige in einem vorliegenden fall die meinung und rat von experten:
mann, 63 jahre alt, ca. 30 jahre selbständig (insolvenz), dann ca. 10 jahre angestellt, chronisch erkrankt (diabetes, herz…),job gekündigt, harzt IV erhalten, bek versichert, auf verlangen des „Fachdienst Arbeit und Soziales“ im august 2011 rentenantrag gestellt.

nun rentenbescheid: rente wegen voller erwerbsminderung wurde rückwirkend zum august 2011 zugestimmt. rentenbetrag: 60 euro!
„Fachdienst Arbeit und Soziales“ hat zum 29.02.2012 die ALG II Leistungen eingestellt. wovon nun leben?

antrag auf „Aufstockung der Rente wegen voller Erwerbsminderung“ wurde nun beim amt gestellt - bisher keine nachricht!

jetzt schreibt die BEK krankenversicherung, dass zum 29.02.2012 das bisherige verhältnis gelöst, aber eine weiterversicherung möglich ist. was macht man nun?
von 60 euro rente kann niemand leben geschweige denn noch die bek zahlen…-
hat jemand tipps und hinweise?

vorab allen ein herzliches dankeschön für jeden rat!
mfg
rene

Hallo,
welches Einkommen besteht denn noch? Ich gehe nicht davon aus, dass man von 60,- über die Runden kommt !

VG
ayro

Hallo Rene,

das Schreiben der BEK wegen der Weiterversicherung können Sie in die Tonne treten, denn auch bei Nichtzahlung der Beiträge kann die BEK nicht kündigen,oder lösen, da wir ja schließlich in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben. Grundleistungen - wie Schmerzfreiheit - notwendige operationen -Medikamente fürs herz und evtl. insulin oder (tabletten für Diabetiker) sowie alle notwendigen behandlungen müssen von der BEK bezahlt werden. Auch ist es verboten, dass die BEK die versichertenkarte verlangt.Die Beiträge dafür werden gestundet.
Eine Aufstockung der Rente macht nur ein paar Euros aus, hilft nicht wirklich.

Mit der Rentenversicherung bin ich unsicher, früher war für die Aufstockung der Rente das Sozialamt zuständig, glaube hat sich geändert. Den bisherigen Rentbescheid würde ich als Nachweis dass Ihr mann hilfebedürftig ist an die BEK mit Einschreiben/Rückschein schicken, da sich der Verischerungsbeitrag für Bedürftige wesentlich verringert.
Das mit der der großen Rente werden Ihen sicher meine Kollegen beantworten, ist nicht mein Gebiet.
Bei fragen bitte eine erneute mail
MfG - Leo

Musste zweimal schlucken. Also Grundsicherung nach SGB II beantragen. Sofort. Mit den Unterlagen. Kasse in Kenntnis setzen, Amt muss zahlem. Das dauert. Ansonsten BEK auf § 193 VVG hinweisen. Auch wenn Du Beiträge nicht zählen kannst hast Du Deckung bei akuten Schmerzzuständen. § 193 VVG genau lesen und jedem Arzt vor die Nase halten, der Dich nicht behandeln will. Und da du Diabetes hast ist das als akut zu betrachten, lass dir da nix falsches erzählen. Du brauchst die Medikamente und basta!
Good Luck
Christian

Hallo Rene,

ich würde Dir empfehlen Grundsicherung zu beantragen. Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…

Gruß
Thomas

Hi rene wolf

nur 2 Stellen können helfen:
Rentenversicherung möglicherweise bereits da Krankenversichert und die Arge, auf die Füße treten das es schneller geht.
Gruß

oh das hört sich nicht gut an.
also von 60€ muss keiner leben, da gibt es bei der arge den zusatzbetrag für bedürftige rentner (aufstockung ALGII) und dann zahlen die auch die krankenversicherung.