Hallo,
erbitte Ratschläge und Tipps für folgender Fall:
Eine Frau, 65, Rentnerin und Bezieherin von Grundsicherung (Rente) in NRW, Diabetikerin sowie an Herz und Nieren sowie Psyche erkrankt, erhält von ihren Kindern zur Verbesserung ihres Krankheits- und Lebenszustandes einen dreimonatigen (95Tage) Aufenthalt - sozusagen eine private Kur - in Tunesien geschenkt. Dort regeneriert sich die Frau - und weil dort „Behandlungen“ wesentlich preiswerter sind, bucht und zahlt sie privat in Tunesien u.a. Akupunktur- und Bewegungstherapien. Den Lebensunterhalt - Essen, Trinken, notwendige Einkäufe… - bestreitet sie von ihrem eigenen Geld.
Diese 3 Monate-Kur soll den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Auch 2011 und 2012 wurde so verfahren: Die Frau meldete sich ordnungsgemäß beim Sozialamt ihrer Stadt für 3 Monate ab, flog nach Tunesien, kam nach 3 Monaten zurück, meldete sich wieder bei ihrem Sozialamt. Von Seiten des Sozialamtes gab es keine Probleme, keine Einschränkungen, keine Abzüge!
Der Arzt bescheinigte der Frau immer wieder nach der privaten Tunesien-Kur deutlich bessere Blutwerte!
Nun zog die Frau 2013 in eine andere NRW-Großstadt und wollte wiederum eine 3 Monate Privat-Tunesien-Kur (bezahlt von ihren Kindern) für 2014 anmelden.
Stellung des Sozialamtes der Großstadt:
Alles was über 4 Wochen hinaus geht, unterliege finanziellen Einschränkungen von monatlich 250€ bis 300€. Man zahle weiterhin monatlich zwar Miete und Nebenkosten - ansonsten greifen die genannten Abzüge? Begründung: Wer eine Reise antritt, kann auch den Lebensunterhalt dort zaheln?
Zusammengefasst: Eine Stadt in NRW unterstützt die Privat-Kur, eine andere Stadt will finanzielle Einschränkungen vornehmen. Wie kann das sein?
Für alles Tipps und Ratschläge vorab schon ein herzliches DANKESCHÖN.
MfG Rene