Rente II

Hallo Rentner. (FloM)

ich bin Bj.48 und habe einen Behinterten-Ausweis und habe ca.45 jahre gearbeitet, wovon ich 3 Jahre nicht belegen kann.Nun würde ich gerne "morgen"in Rente gehen.

Meine frage ist,geht das überhaupt und wieviel % ziehen sie mir ab.

Bitte nur Positive Nachrichten,nicht das ich noch ein Schock bekomme.
(Lach)

Gruß Mücke
aus Hamburg

Hallo Mücke,

sehr komplexes Thema. Am besten bei der Rentenversicherung klären. Kostet nichts und die sollten es so halbwegs wissen. Vielleicht haben die auch noch eine Idee, wie man die 3 jahre doch noch nachweisen könnte.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mücke,

seitdem es diese Regelung mit 45 Jahren gibt, scheint sie mehr Verwirrung gestiftet zu haben als vieles vorher. Deswegen vorab mal hierzu:

Die 45 Jahre sind grundsätzlich nur noch von Bedeutung, wenn man mit 65 Jahren statt zu einem Zeitpunkt, der nach 65 liegt in Rente gehen möchte. Hat man 45 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung voll, kann jeder mit 65 Jahren die Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen.

Für andere Altersrenten haben die 45 Jahre - wie gesagt - grundsätzlich keine Bedeutung!

Damit Du - wie von Dir avisiert - mit knapp 61 Jahren in Rente gehen kannst, musst Du die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen. Und hier reichen u.a. 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Darüber hinaus musst Du schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sein, d.h. der Grad der Erwerbsminderung muss mindestens 50 % betragen.

So viel zu den Voraussetzungen. Ab wann Du diese Rente ohne Abschläge beziehen kannst, ist wiederum von anderen Voraussetzungen abhängig, z.B. auch seit wann Du zu 50 % schwerbehindert bist und wann Du geboren bist. Das alles ist mit Deinen Angaben nicht prüfbar … und bringt Dir auch nichts, weil hier keine Rechtsberatung erfolgt.

Deswegen ist diesbzgl. der Hinweis von ElBuffo schon richtig. Wende Dich schriftlich an Deinen Rentenversicherungsträger und frag dort an, wann Du mit und ohne Abschläge in Rente gehen kannst. Von diesem bekommst Du dann eine rechtsverbindliche Auskunft. Deinem Schreiben fügst Du am Besten eine beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises bei. Sollten dem RV-Träger dann noch Angaben fehlen, wendet er sich eh an Dich. Auf jeden Fall bekommst Du so Planungssicherheit, und darum geht es ja.

Nebenbei: Solche Anfragen gehen bei den RV-Trägern laufend ein und sind nicht selten. :smile:

Gruß,
Robert