Rente im Ausland

Liebes Forum,

seine Rentenansprueche kann man sich ja bei der BFA einholen. Habe ich auch gemacht. Habe aber gehoert, dass die Rente gekuerzt werden kann, wenn mann seinen Wohnsitz beim Erreichen des Rentenalters in einem Land hat, wo der Lebensstandart niedriger ist als in Deutschland. Ist diese Info richtig? Habe die BFA diesbezueglich schon zweimal angeschrieben, aber nie eine Anwort erhalten. Ich werde mit 65 nicht in Deutschland leben. Weiss aber jetzt noch nicht wo. Heisst das, dass ich evtl. meine jetzt berechnete Rente nicht bekommen werde, wenn ich evtl. beim Eintritt des Rentenalters in Thailand lebe? Was ist, wenn ich mit 65 in USA bin? bekomme ich dann meine Rente brutto = netto (d.h. ohne Abzuege)? Ich dachte immer, dass ich Anspruch auf meine Rente habe, egal wo ich lebe. Irre ich mich da? Bei mir handelt es sich einmal um die gesetzliche Rente und um die Bankenbeamtenrente.
Fuer Eure Auskuenfte bedanke ich mich im voraus
Sibylle

Hallo,
wenn du in einem Land wohnen wirst, wo die Lebenshaltungskosten geringer sind, wirst du auch weniger Rente bekommen. Wenn du in einem Land wohnen wirst, wo die Lebenshaltungskosten höher sind, ist das dein Problem.
Außerdem kommen nicht unerhebliche Kosten für den Geldtransfer hinzu. Ich wäre weiterhin z.B. beim Kind mit 2. Wohnsitz in D angemeldet, würde mein deutsches Konto behalten, und die Rente würde einfach weiter aufs deutsche Konto gezahlt. Was spricht dagegen?
Ein anderes Problem ist noch die Krankenversicherung, aber das hast du ja nicht angesprochen.
Da solltest du dich bei deiner Krankenkasse schlau machen.
LG Fritz

Hallo fritz,

Dank fuer Deine Antwort. Kannst Du mir vielleicht auch sagen, mit welchem Recht meine Rente im „billigen Ausland“ gekuerzt wird, wenn es doch im umgekehrten Fall auch dem Lebensstandart nicht angepasst wird. Warum habe ich keinen Rechtsanspruch auf meine erworbene Rente,
egal wo ich lebe? Die Ueberweisungskosten muesste ich in jedem Fall zahlen, da Ueberweisungen auch z.L. Familienangehoeriger nicht umsonst sind. Krankenversichert bin ich natuerlich in Deutschland nicht mehr. Also kann mir da doch auch nichts abgeogen werden, oder?
Vielleicht bist Du so nett und antwortest noch mal kurz.
danke und Gruss
Sibylle

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Hallo

Hallo,
wenn du in einem Land wohnen wirst, wo die
Lebenshaltungskosten geringer sind, wirst du auch weniger
Rente bekommen.

bitte mal die Quelle und entsprechende Urteile dazu. Der Rentenanspruch der hier erworben wurde, ist nicht einfach zu kürzen, auch wenn ich nach Nepal ziehe, wo ich mit 300€s schon zu den Spitzenverdienern gehöre. KK und Geldtransfer ist jedem sein eigenes Problem

LG
Mikesch

Hallo,
dass Du in Deutschland „natürlich“ nicht medhr krankenversichert
sein wirst, das hängt auch davon ab in welches Land Du gehen wirst.
Wir haben mehrere Hunert Rentner, die im Ausland wohnen (1. Wohnsitz)
und trotzdem bei uns weiter gesetzlich krankenversichert sind.
Gruss
Czauderna

Hallo,

war bei der AOK. war immer der Meinung, dass eine gesetliche KV keine Kosten im ausland uebernimmt. Private und Urlaubsversicherungen ausgeschlossen. Was soll ich dann mit einer deutschen Versicherung? Ausserdem habe ich in Deutschland weder einen 1. noch einen 2. Wohnsitz.
Sollte ich bei meinen Ueberlegungen bzgl. Krankenversicherung einen Denkfehler machen, klaer mich bitte auf.

Gruss
sibylle

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Hi Mikesch,
zunächst mal diese Seite:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/ges…
Außerdem findest du Infos bei:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
und
http://www.bundesregierung.de

Habe eine alte Broschüre der damaligen BfA, von 2001, in der steht:
„Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland oder beabsichtigen Sie, Ihren Wohnsitz in das Ausland zu verlegen, so wenden Sie sich bitte frühzeitig an die BfA - Hauptverwaltung - in Berlin, damit wir Sie über evtl. Einschränkungen in der Auslandsrente informieren können.“

Heute ist das die:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin, Telefon 030 865-1.
LG
Fritz

bitte mal die Quelle und entsprechende Urteile dazu. Der
Rentenanspruch der hier erworben wurde, ist nicht einfach zu
kürzen, auch wenn ich nach Nepal ziehe, wo ich mit 300€s
schon zu den Spitzenverdienern gehöre. KK und Geldtransfer ist
jedem sein eigenes Problem

LG
Mikesch

Hallo,
ich will Dir das einem Beispiel erklären.
Unser Mitglied hat sich nach Erreichung des Rentenanlters
ein Haus in Italien gekauft und ist samt Familie dann dort
hin ausgewandert. Seine Rente bekommt er von der Deutschen Rentenversicherung nach Italien überwiesen bzw. er hat den
Transfer selbst organisiert.
Er ist aber weiterhin bei uns mit seiner gesamten Familie
krankenversichert. Er erhält in Italien die gleichen Leistungen
wie ein Italiener der dort versichert ist - sollte er oder
seine Familie mal nach Deutschland kommen (besuchsweise), so
steht ihm und seiner Familie dann die Krankenversichertenkarte
zur Verfügung und er kann alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Beitragszahlung erfolgt direkt durch die Rentenversicherung.
So einfach ist das !!
Gruss
Czauderna

Hallo

hab mich hier mal bischen durchgearbeitethttp://[www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11798/Sha…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11798/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/06 ausland rente/02 rente/rentenzahlung in anderen__staat.html)

Mit welcher Begründung wird der Rentner mit 30% enteignet, wenn er ins Nicht EU Ausland zieht? Er hat doch seine Beiträge hier auch nicht mit 30% Abschlag gezahlt??

LG
Mikesch

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Hi Mikesch,
die untenstehende Frage solltest du mal deinen Bundestagsabgeordneten stellen, denn die sind für die Gesetze verantwortlich.
Ich hätte als Antwort: Die Begründung liegt in den leeren Kassen, basta.
Man muß übrigens die Texte ganz genau lesen, um sie zu verstehen, deshalb ruhig die RV anfragen. Das Recht zu klagen hat ja jeder.
LG Fritz

Mikesch

hab mich hier mal bischen
durchgearbeitethttp://[www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11798/Sha…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11798/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/06 ausland rente/02 rente/rentenzahlung in anderen__staat.html)

Mit welcher Begründung wird der Rentner mit 30% enteignet,
wenn er ins Nicht EU Ausland zieht? Er hat doch seine Beiträge
hier auch nicht mit 30% Abschlag gezahlt??

LG
Mikesch

Hallo Sibylle,
habe ja schon Mikesch geantwortet, hier noch eine weitere Diskussion:
http://www.seniorentreff.de/diskussion/threads/threa…
LG Fritz

Dank fuer Deine Antwort. Kannst Du mir vielleicht auch sagen,
mit welchem Recht meine Rente im „billigen Ausland“ gekuerzt
wird, wenn es doch im umgekehrten Fall auch dem Lebensstandart
nicht angepasst wird. Warum habe ich keinen Rechtsanspruch auf
meine erworbene Rente,
egal wo ich lebe? Die Ueberweisungskosten muesste ich in jedem
Fall zahlen, da Ueberweisungen auch z.L. Familienangehoeriger
nicht umsonst sind. Krankenversichert bin ich natuerlich in
Deutschland nicht mehr. Also kann mir da doch auch nichts
abgeogen werden, oder?
Vielleicht bist Du so nett und antwortest noch mal kurz.
danke und Gruss
Sibylle

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Hallo zusammen!

Ich glaube, hier besteht ein gewaltiger Irrtum:

Die Kürzung einer Rente bei Verzug ins Ausland gilt erstmal nur für nichtdeutsche Staatsangehörige! Geregelt ist das in § 113 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - SGB - VI.

Diese Regelung wird aber u.a. durch die EU-Vorschriften, aber auch durch SV-Abkommen außer Kraft gesetzt, d.h. zieht z.B. ein türkischer Staatsangehöriger in die Türkei so erhält auch er grundsätzlich die Rente zu 100 %. Über EU-Regelungen und SV-Abkommen erfolgt eine Gleichstellung der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Vertragslandes mit der deutschen Staatsangehörigkeit, d.h. ein türkischer Staatsbürger wird dann wie ein deutscher Staatsangehöriger angesehen.

Diese Kürzung auf 70 % gibt es übrigens schon seit Jahrzehnten ist nicht durch die leeren Kassen in der Rentenversicherung eingeführt worden. Grund hierfür - das habe ich mal irgendwo gelesen - ist, dass die Rente nicht in Deutschland konsumiert wird; deswegen diese Kürzung.

Besonderheiten sind bei medizinischen Rentenleistungen zu beachten, wenn es sich um sog. Arbeitsmarktrenten handelt sowie bei Renten, die nicht ausschließlich aus Versicherungszeiten in den alten Bundesländern berechnet worden sind. Maßgebende Regelungen sind die §§ 110 ff. SGB VI. Auf alle Regelungen hier einzugehen führe zu weit.

Empfehlung:

Bevor man ins Ausland verzieht bitte unbedingt an den Rentenversicherungsträger wenden und anfragen, wie sich die Rentenzahlung und die Rentenhöhe bei Verzug nach XY verhält. Hierbei bitte unbedingt das Land angeben!

Hallo

Hallo zusammen!

Besonderheiten sind bei medizinischen Rentenleistungen zu
beachten, wenn es sich um sog. Arbeitsmarktrenten handelt
sowie bei Renten, die nicht ausschließlich aus
Versicherungszeiten in den alten Bundesländern berechnet
worden sind.

Bedeutet das, dass die Ossis nochmals bestraft werden, dass sie nach 45 grad den falschen Teil Deutschlands erwischt haben?

Empfehlung:

LG
Mikesch

Hallo mikesch!

Nein, das bedeutet es nicht. Das ist jetzt nicht ganz so einfach zu erklären, da man ein wenig „in die Tiefen“ der Rentenberechnung vordringen muss.

Es wurde eine Regelung für diejenigen Leute geschaffen, bei denen für Zeiten nach dem FRG und Zeiten in der ehemaligen DDR aufgrund des Wohnsitzes am 18.05.1990 in den alten Bundesländern - Stand: 02.10.1990 -, also die Leute, die vor Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Einigung vom Osten in den Westen gekommen sind, diese Zeiten Entgeltpunkte West und nicht Entgeltpunkte Ost erhalten.

Verziehen nunmehr diese Leute ins Ausland, so können für diese Zeiten statt Entgeltpunkte West nunmehr Entgeltpunkte Ost ermittelt werden, d.h. die Rente kann sich verringern. Gravierendere Auswirkungen können sich insbesondere bei sog. FRG-Berechtigten ergeben, also z.B. Aussiedlern aus der ehemaligen UdSSR, die Deutsche durch Zuzug sind.

Aber: Die Rente eines Deutschen, dessen Rente sich ausschließlich aus Zeiten in der ehemaligen DDR und aus Entgeltpunkten Ost berechnet, verringert sich bei Verzug ins Ausland nicht. Eine „Bestrafung“ von Ossis erfolgt nicht und würde auch dem Grundgesetz widersprechen.

Gruß,
Robert

P.S.: Ob die Bürger im Osten übrigens bei der Rentenberechnung bzw. in der Rentenversicherung „bestraft“ oder nicht vielleicht sogar teilweise besser gestellt wurden, lass ich jetzt mal dahin gestellt. Dies wäre ein spezielles Thema … M.E. sind die Bürger im Osten gerade im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung alles andere als bestraft worden …

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