Hallo!
XY war vor ein paar Tagen beim örtlichen „Rentenältesten“, um seinen Versicherungsverlauf zu klären. Der Älteste hat leider keine Ahnung von folgender Frage gehabt:
XY hat mit Frau Z zwei Kinder, geboren 2005 und 2006.
XY und Z haben erst 2010 geheiratet und lassen sich nun scheiden.
XY und Z sind eigentlich der Meinung, dass jeder die Hälfte der Rentenpunkte für die Kinder angerechnet bekommen soll, weil sie auch relativ fifty fifty betreut haben damals.
Ist das in dem Fall (unverheiratet, offiziell getrennte Wohnungen; meiner Erinnerung nach damals noch kein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter) denn möglich und wie kann man das in die Wege leiten?
(denn beim Versorgungsausgleich wird ja dieser entscheidende Zeitraum 2005-2009 nicht berücksichtigt)
Gruß
F.