Rente korrekt

Hallo,
nehmen wir mal an, Person A muß aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen.
Person A hat zu Beginn ca. 10 Jahre ganztags gearbeitet. Nach der Geburt ihres Kindes hat Person A dann ca. 5 Jahre halbtags bearbeitet und danach nochmals ca. 10 Jahre 25 Std./Woche. In den letzten 4 Jahren VOR der Frühberentung hat Person A wieder ganztags gearbeitet, in der Absicht dies auch bis zum Renteneintrittsalter -65 Jahre- weiterzumachen.
Jetzt sagt der Rentenversicherungsträger folgendes:
Person A bekommt von allen Einzahlungen die sie gemacht einen Durchschnitt-Wert berechnet und dieser wird hochgerechnet auf die Anzahl der noch fehlenden Jahre bis zum 65. Lebensjahr.
Wird die Rente denn nicht nach dem Gehalt der letzten 3 Jahre berechnet?
Nach einem Telefonat mit dem Rentenversicherungsträger wurde mir dies so beteuert, ich hatte mit wesentlich mehr Rente gerechnet - bei 30 Jahren durchgehender Erwerbstätigkeit - bei ein und dem selben Arbeitgeber…
Dann hätte Person A ja in der Erziehungszeit einen unheimlichen Nachteil, wenn sie nur halbtags arbeiten gehen würde.
Wird da wirklich nicht das letzte de facto auch gezahlte Gehalt hochgerechnet wenn Person A auch weiterhin ganztags arbeiten bis zum 65. Lebensjahr arbeiten gehen wollte, Person A war übrigens UNKÜNDBAR, d. h. sie hätte die Vollzeit-Erwerbstätigkeit bis zum 65. Lebensjahr auch durchgehend wahrgenommen.
Steigt denn mit dem 65. Lebensjahr die Rente dann irgendwie oder bleibt die jetzt immer gleich?
Weiß hierzu jemand was konkreteres oder mehr oder Tipps?
DANKE
Grüße
Marie

Hallo,
ganz vereinfacht ausgedrückt: ich zahle jährlich einen Beitrag in die
gesetzliche Rentenversicherung, die Beitragshöhe hängt massgeblich von meinen Einkünften ab. Für jedes geleistete Beitragsjahr steigen
meine Rentenansprüche - habe ich viel (Beiträge) geleistet so steigen die Ansprüche stärker als wenn ich (z.B. bedingt durch halbtagstä-tigkeit) wenig (Beiträge) geleistet habe. Die Rentenansprüche hängen also wesentlich von den durchschnittlichen Beitragszahlungen während des aktiven Arbeitslebens ab - und das ist durchaus gerecht. Wo ist das Problem?
Gruß J.K.

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Hallo,

Hallo,

ganz vereinfacht ausgedrückt: ich zahle jährlich einen Beitrag
in die
gesetzliche Rentenversicherung, die Beitragshöhe hängt
massgeblich von meinen Einkünften ab. Für jedes geleistete
Beitragsjahr steigen
meine Rentenansprüche - habe ich viel (Beiträge) geleistet so
steigen die Ansprüche stärker als wenn ich (z.B. bedingt durch
halbtagstä-tigkeit) wenig (Beiträge) geleistet habe.

Klar, dass die Rentenhöhe von meinen bisherigen Beiträge / Gehaltshöhe abhängt.
Die

Rentenansprüche hängen also wesentlich von den
durchschnittlichen Beitragszahlungen während des aktiven
Arbeitslebens ab - und das ist durchaus gerecht. Wo ist das
Problem?

DAS Problem besteht darin, dass Person A gedacht hat - oder gemeint hat gehört zu haben -, dass wenn man in die sogenannten frühere „Erwerbsunfähigkeitsrente“ geschickt wird, man dann eine Hochrechnung bis zum 65. Lebensjahr bekommt, die sich aus den letzten drei Jahresgehälter plus dem bisherigen „Renten-Punkte-Wert“ (oder wie der Name auch immer ist). Will heißen, wenn Person A in den letzten drei Jahren VOR der Erwerbsunfähigkeitsrente ja ein Vollzeitgehalt hat, z. B. 1.000,00 EURO/mtl. und dies hochgerechnet würden, würde natürlich eine HÖHERE Summe als Rentenzahlung rauskommen, als wenn man NUR einen Durchschnitt der zurückliegenden 30 Jahre ermittelt und DANN hochrechnet. Ist das denn korrekt, dass diese sogenannte Hochrechnung auf der gesamten bisherigen Beitragszahlung berechnet wird. WIE wird das denn bewertet.
Danke
Grüße
Marie

Gruß J.K.

Hallo,

DAS Problem besteht darin, dass Person A gedacht hat - oder
gemeint hat gehört zu haben -, dass wenn man in die
sogenannten frühere „Erwerbsunfähigkeitsrente“ geschickt wird,
man dann eine Hochrechnung bis zum 65. Lebensjahr bekommt, die
sich aus den letzten drei Jahresgehälter plus dem bisherigen
„Renten-Punkte-Wert“ (oder wie der Name auch immer ist). Will
heißen, wenn Person A in den letzten drei Jahren VOR der
Erwerbsunfähigkeitsrente ja ein Vollzeitgehalt hat, z. B.
1.000,00 EURO/mtl. und dies hochgerechnet würden, würde
natürlich eine HÖHERE Summe als Rentenzahlung rauskommen, als
wenn man NUR einen Durchschnitt der zurückliegenden 30 Jahre
ermittelt und DANN hochrechnet. Ist das denn korrekt, dass
diese sogenannte Hochrechnung auf der gesamten bisherigen
Beitragszahlung berechnet wird. WIE wird das denn bewertet.

Leider falsch gedacht.
Gemeint ist hier wohl die „Zurechnungszeit“ , diese greift aber nur bis 60.Lj. Der Zeitraum zwischen Eintritt Erwerbsminderung und Vollendung des 60.Lebensjahres wird gewertet, als wären in diesem Zeitraum Beiträge gezahlt worden - aber auf Basis der durchschnittlichen Beitragszahlung im gesamten Berufsleben. Würde der Rententräger die letzten drei Jahre Beitragszahlung vor Rentenbeginn für die Berechnung heranziehen, so würde dies doch häufig zu sehr gravierendem Unrecht führen. Beispiel: Würde sich Person A gerecht behandelt fühlen, wenn sie 30Jahre Vollzeit, aber die 3 Jahre vor Eintritt Erwerbsminderungsrente nur Teilzeit gearbeitet hätte?
Gruß J.K.

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Hallo Marie,

Mittlerweile bekommen normale Arbeitnehmer jährlich oder vielleicht auch zweijährlich von ihrem Rententrägern eine Renteninformation. Dort ist auch der Versicherungsverlauf aufgezeichnet. Aber auch früher war es üblich, dass man sich längere Zeit vor dem Rentenantritt die Rente ausrechnen ließ. Dann hat man, wenn man nicht dumm war, den Verlauf überprüft. Bei der Gelegenheit sah man auch die Rente, die einen erwartete.

Die Rente funktioniert über Endgeltpunkte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltpunkte
Es wird jedes Jahr verglichen, wie hoch deine Rentenbeiträge im Vergleich zu dem durchschnittlichen Rentenbeitrag war. Diese Punkte werden über die Jahre summiert. Wenn du nur halb so viel verdienst, wie der Durchschnitt, z.B. wegen Teilzeit, fallt deine Renteneinzahlung für diese Zeit auch nur halb so hoch aus.
Mit 40 Punkten, d.h. 40 Jahren durchschnittlicher Einzahlung, kommt man auf ca. 1050,- €, wenn man mit 65 und nicht früher in Rente geht. Das ist nicht gerade prickelnd.

Wenn ich richtig rechne, kommst du auf 14 Jahren Vollzeit und 15 Jahre Teilzeit. Rechnerisch entspricht das ca. 23 Jahren Vollzeit. Das es insgesamt 30 Jahre bei einem Arbeitgeber waren ist irrelevant. Einen Treuebonus gibt es nicht. Nun weiß ich nicht, wie hoch dein Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen war. Bei vielen Teilzeitsjobs, die von Frauen ausgeübt werden, ist der Stundenlohn eher mager. D.h. die Rente wird von zwei Seiten her reduziert.
Viele allein stehende Frauen wundern sich arg, wie grausam gering die Rente dann ausfällt.

Und zusätzlich muss du auch noch beachten. ob die Frühberentung nicht zu weiteren Abschlägen führt.

Gruß
Carlos

Hallo Marie,
Hallo Carlos,
Mittlerweile bekommen normale Arbeitnehmer jährlich oder
vielleicht auch zweijährlich von ihrem Rententrägern eine
Renteninformation. Dort ist auch der Versicherungsverlauf
aufgezeichnet. Aber auch früher war es üblich, dass man sich
längere Zeit vor dem Rentenantritt die Rente ausrechnen ließ.

O. k. ich hätte noch 15 Jahre arbeiten müssen bis zum 65. Lebensjahr, d. h. ich bin 50 Jahre alt. Gerade wegen der späteren Rentenerwartung hatte ich meinen Vertrag wieder auf ganztags aufgestockt…

Dann hat man, wenn man nicht dumm war, den Verlauf überprüft.
Bei der Gelegenheit sah man auch die Rente, die einen
erwartete.

O. k. habe ich gemacht, aber leider: Es kam die Krankheit dazwischen…

Die Rente funktioniert über Endgeltpunkte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltpunkte

Das steht auch so im Rentenbescheid - was irgendwie kein Mensch wirklich begreift…

Es wird jedes Jahr verglichen, wie hoch deine Rentenbeiträge
im Vergleich zu dem durchschnittlichen Rentenbeitrag war.
Diese Punkte werden über die Jahre summiert. Wenn du nur halb
so viel verdienst, wie der Durchschnitt, z.B. wegen Teilzeit,
fallt deine Renteneinzahlung für diese Zeit auch nur halb so
hoch aus.

Tja, diese Quittung habe ich jetzt bekommen…

Mit 40 Punkten, d.h. 40 Jahren durchschnittlicher Einzahlung,
kommt man auf ca. 1050,- €, wenn man mit 65 und nicht früher
in Rente geht. Das ist nicht gerade prickelnd.

So ist es, ich bekomme aber DEUTLICH weniger…

Wenn ich richtig rechne, kommst du auf 14 Jahren Vollzeit und
15 Jahre Teilzeit. Rechnerisch entspricht das ca. 23 Jahren
Vollzeit. Das es insgesamt 30 Jahre bei einem Arbeitgeber
waren ist irrelevant. Einen Treuebonus gibt es nicht.

*seufz*
Nun weiß

ich nicht, wie hoch dein Einkommen im Vergleich zum
Durchschnittseinkommen war. Bei vielen Teilzeitsjobs, die von
Frauen ausgeübt werden, ist der Stundenlohn eher mager. D.h.
die Rente wird von zwei Seiten her reduziert.

SO ist es leider… Wenn ich das heute überschaue, wäre ich -rein rententechnisch- besser dran gewesen, mein Kind in eine Kita zu geben und Vollzeit zu arbeiten. Aber das wollte ich eigentlich nicht, weil ich MEIN Kind auch aufwachsen sehen und erziehen wollte.
DAS ist jetzt wohl eine Art Quittung dafür wenn Mütter Ihren Kindern zuliebe nur geringfügig arbeiten…

Viele allein stehende Frauen wundern sich arg, wie grausam
gering die Rente dann ausfällt.

Genau SO!!!:

Und zusätzlich muss du auch noch beachten. ob die
Frühberentung nicht zu weiteren Abschlägen führt.

Klar führt die zu weiteren Abschlägen - leider…

Ich danke DIR sehr.

Grüße
Marie

Gruß
Carlos

Hallo,

Gemeint ist hier wohl die „Zurechnungszeit“ ,

ja, die meinte ich
diese greift

aber nur bis 60.Lj.

O. k. ich bin jetzt 50 Jahre alt - also noch 10 Jahre Zurechnungszeit auf der Grundlage einer jahrelangen Halbtagsarbeit…
Nun erklärt sich warum diese Rente SO niedrich ist…
Der Zeitraum zwischen Eintritt

Erwerbsminderung und Vollendung des 60.Lebensjahres wird
gewertet, als wären in diesem Zeitraum Beiträge gezahlt worden

  • aber auf Basis der durchschnittlichen Beitragszahlung im
    gesamten Berufsleben. Würde der Rententräger die letzten drei
    Jahre Beitragszahlung vor Rentenbeginn für die Berechnung
    heranziehen, so würde dies doch häufig zu sehr gravierendem
    Unrecht führen. Beispiel: Würde sich Person A gerecht
    behandelt fühlen, wenn sie 30Jahre Vollzeit, aber die 3 Jahre
    vor Eintritt Erwerbsminderungsrente nur Teilzeit gearbeitet
    hätte?

Ja ja, o. k. sorum kann mas auch sehen - hast ja recht. Nur leider für MICH war es halt genau andersrum und das ist schon frustrierend zu sehen, dass man quasi für die Erziehungszeit des Kinder „bestraft“ wird… Ich dachte, dass die Erziehungszeit anders berechnet wird, weil ja auch Frauen die überhaupt nicht gearbeitet haben in dieser Zeit, die Erziehungszeit rentenmäßig anerkannt bekommen.

Grüße
Marie

Hallo Marie,

du schreibst die Person muss aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gehen. Kommt eine Erwerbsminderungsrente nicht in Betracht?

Gruß

Samira

Hallo Samira,

du schreibst die Person muss aus gesundheitlichen Gründen in
Frührente gehen.

Es ist -so wurde es früher mal genannt- eine ErwerbsUNGÄHIGKEITS-Rente. Das heißt, Person A ist so krank, daß sie mit 49 Jahren überhaupt gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann/darf, eben wegen der schweren Erkrankung.

Kommt eine Erwerbsminderungs-
UNFÄHIGKEITS-
rente nicht in

Betracht?

Ändert DIESE ErwerbUNfähigkeitsrente denn etwas?

DANKE

Grüße
Marie

Hallo Marie,

Ich möchte dir abschließend mein Bedauern aussprechen. Das Ganze klingt so, als du keinen Optionen mehr hast und jetzt Nichts mehr machen kannst.

Ich bin gelegentlich in einem Forum, in dem sich schwer chronisch kranke Menschen austauschen. Das Thema Erwerbsmindungs-Rente ist da eine regelmäßige Frage. Und jedes Mal gruselt es mich, wenn Fragesteller die Empfehlung bekommen mit der Arbeit aufzuhören und in Rente zu gehen.
Wenn man nicht vermögend oder gut versorgt ist, sollte man diese Frage nach Rente gar nicht stellen. Wenn man definitiv nicht mehr arbeiten kann, dann stellt sich die Frage nicht mehr. Wenn man aber noch irgendwie arbeitsfähig ist, sollte man weiterhin arbeiten, selbst wenn es eine üble Quälerei ist.
Von ALG2/Grundsicherung zu leben ist auch kein Vergnügen, und wenn man erst mal auf Rente ist, gibt es kaum noch die Chance auf ein Zurück.

Lass dich nicht unterkriegen
Carlos

Hallo Marie,

Hallo Carlos,
DANKE Dir für die Antwort. Er gibt also noch mehr Menschen mit diesen Problemen…
NEIN, ich lasse mich NICHT unterkriegen, evtl. wenn es etwas besser wird kann man ja auch einen „Nebenjob“ machen.
Mal sehen.
Grüße
Marie