Übersteigt die Rentenzahlung die „gesamten“ Grundsicherungsleistungen (KdU, Regelbedarf + Mehrbedarf ) ? Oder übersteigt die neue Rentenzahlung nur den GruSi-Bedarf ohne Mehrbedarf ?
Im ersten Fall, sieht es wohl so aus, dass damit der komplette Grusi-Anspruch wegfällt. Ich würde aber die Bescheide und die tatsächlichen Zahlungen nochmal genau prüfen, die zum 1.1.2016 wurden ja auch die GruSi-Leistungen angehoben, wodurch sich die Bedürftigkeitsschwelle entsprechend auch nach oben verschiebt. Insbesondere wenn der Leistungsbescheid schon recht lange her ist, kann es durchaus vorkommen, dass vereinzelt noch die alten Beträge ausbezahlt wurden.
Falls der zweite Fall zutrifft, dann wird das wie bisher auch knapp aufstockend bewilligt.
Auch wenn das wahrscheinlich in der Regel schon abgeklärt wurde: Wenn irgendwelche Sonderleistungen (Pflegegeld, Behindertenrente, Behindertenzuschuss, etc…) von anderen Sozialträgern in Bezug zur ganz konkreten Behinderung (zweckgebunden), dann werden diese zusätzlichen Leistungen nicht angerechnet. Allerdings würde dann natürlich auch der spezielle Mehrbedarf entfallen… Das einzige was man empfehlen kann, ist nochmal alles selbst nachzurechnen und bei Fragen sich an den betreffenden Ansprechparnter wenden.