Liebe/-r Experte/-in,ich bin seit einigen Jahren EU Rentner mit einem Grad der Behinderung von 60 % ohne Zusatzkennzeichen.Mich interessieren zwei Dinge:
1.Wie hoch ist der Mindestbehalt meiner EU Rente in Brandenburg?
2.Gibt es mögliche soziale Institutionen, die mir Hilfe gewähren könnten, wenn z.B. die Energiepreise oder sonst Aufwendungen, auch z.B. für öffentliche Verkehrsmittel, einfach unbezahlbar sind.
Freundl. Grüße, Dieter
hallo, leider kann ich zur höhe der rente nichts sagen weil da verschiedene faktoren zu bedenken sind.
bei dem versorgungsamt kann man die monats marken beantragen. da kommt es auch wieder drauf an ob der monatsbeitrag zur hälfte oder ganz bezahlt wird. es gibt jedenfalls eine jahresmarke. den genauen zuschuß kann man auch auf dem versorgungs amt erfahren. überhaupt ist das versorgungsamt ein wichtiger anlaufpunkt. auch die fernsehgebühren sind befreit wnn man einen bestimmten verdienst nicht überschreitet. auch das bittte beim versorgungsamt erfragen.auf jeden fall stockt das grundsicherungsamt (wenn die rente nicht hoch genug ist )den betrag zum sozialbetrag auf.
ich hatte zuerst komplett jahresmarke befreit. später bei 100%und AG und B bekam ich fahrmarken die für ein ganzeas jahr geschickt werden und jedes quartal eine andere farbe hat.der betrag pro quartal ist 360,00 euro.aber das ist etwas für ganz schwer behinderte.
ich hoffe ich konnte etwas helfen konnte.
alles gute
Hallo Dieter,
ich kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten.
Gruß
Dieter
Hallo,
ich wollte doch zur Höhe der Rente gar nichts wissen, sondern zum Mindestbehalt davon.Danke für ihre Antwort, aber ich kann nur raten was sie für Marken meinen. Wohl die für Monts-oder Jahreskarte mit der Bahn?
Freundl. Grüße u.Danke,
Dieter
Hallo Dieter,
zu deinen beiden Fragen kann ich dir leider keine Antwort geben. Auch einige Recherche im Internet gibt da keine brauchbare Antwort.
Was ich in diesem Fall machen würde wäre wohl einen Rechtsexperten damit konfrontieren. Das kostet aber leider auch und fällt damit wohl flach.
Zweite Möglichkeit wäre dann für mich, dass ich mich zunächst mal beim Sozialamt erkundigen würde, was deine zweite Frage bezüglich möglicher Unterstützung betrifft.
Die erste Frage würde ich tatsächlich meinem Renterversicherungsträger stellen. Der ist dir auf jeden Fall zur Auskunft verpflichtet.
Bitte beachte, dass du deine Fragen ausführlich beschreiben solltest, denn nur so bekommst du auch eine genügende Antwort.
Ich konnte dir leider nur Verhaltenstips geben, hoffe aber, dass sie dir weiter helfen können.
Gruß
Rainer
Hallo Rainer,
nun mal nicht so bescheiden. Danke das du dich damit beschäftigt hast und danke auch für deine Tips.
Alles Gute wünsche ich dir,
Dieter
Hallo Dieter,
danke für Deine Anfrage. Werde mich mit Deiner Anfrage befassen und melde mich in Kürze ( 2-3 Tage ).
Viele Grüße diddi3
Ähnliche Frage wurde in „gute Frage“ behandelt, was man bei zu wenig Geld machen kann um Hilfe zu bekommen.
http://www.gutefrage.net/frage/bei-welchen-aemtern-g…
Gilt auch für Rentner.
Falls du noch was wissen willst einfach die Frage in Google eintippen.
LG Wolfgang
zwei Dinge:
1.Wie hoch ist der Mindestbehalt meiner EU Rente in
Brandenburg?
deine Rentenhöhe ist der faktor für andere Leistungen , wie beispielsweise eine marke für die unengeltliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die von der Ausweis ausstellenden Behörde beantragt werden kann.
In deinem Rentenbescheid findest du Angaben über die Kürzung deiner Rente , mit EU Faktor 60 bekommst nur 60 % der ansonsten üblichen Altersrente , dabei wird diese aber bei erreichen der Altersgrenze nicht erhöht das bleibt für immer so.
2.Gibt es mögliche soziale Institutionen, die mir Hilfe
gewähren könnten, wenn z.B. die Energiepreise oder sonst
Aufwendungen, z.B. für öffentliche Verkehrsmittel,
im übrigen kannst dich beim zuständigen Sozialamt erkundigen ob für dich evtl. Alterssicheung in Frage käme,das wiederum ist jedoch von den Einkommensbeträgen abhängig , da zählen dann auch zb. beträge aus Vermietung dazu .
ich hoffe das hilft erst mal weiter … andernfalls einfach nochmal nachfragen , leider ist das ganze nicht so einfach , da es immer auch auf die genauen Beträge ankommt 20 € zuviel können schon zu ablehnung von Anträgen führen.Tipp: sprich mit deinem Artzt uber einen Antrag zur erhöung des GdB normalerweise kann der Antrag direkt vom Artzt gestellt werden .
grüße Opi
1.Bei einer Rentenzahlung gibt es keinen Selbstbehalt.
2.Bei einer Rente, nehmen wir einmal an, in Höhe von ca.836€ und einem Krankenkassenbeitrag in Höhe von ca.134€ müsstest Du aber freiwillig versichert sein und nicht pflichtversichert.
3.Würde ich Dir den Weg zum Sozialamt empfehlen. Auch wenn es schwer fällt.Dafür muss man sich nicht scheuen.
Viele Grüße
diddi3
Hallo diddi3,
danke für die Antwort.Vielleicht habe ich die Frage falsch formuliert. Ganz sicher gibt es einen unpfändbaren Selbstbehalt, bei sagen wir, einer Rente von 1000 Euro Netto. Also, wie ich es verstehe, einen Betrag, der unbedingt zum eigenen Lebensunterhalt erforderlich ist und also nicht, z.B. von Dritten, geschmälert werden darf.
Deinen Punkt 2. verstehe ich in Gänze nicht, weil mir da der Bezug zu meinenen Fragen fehlt.
Freundl. Grüße,
Dieter
Hallo Dieter,
nochmal, vielleicht zur Klarstellung-meinst Du vielleicht die Dritten ( Pfändung… ).Dann hast Du recht.Schau mal in - .forum-schuldnerberatung.de/pfaendung/850c_rechner.php - nach.
viel Erfolg + Viele Grüße
diddi3
Nochmal Hallo,
ein prima Hinweis und dafür auch nochmal, danke! Was meintest du mit „Dritten“?
Einen netten Tag noch, Dieter
Guten Abend,
zu 1. kann ich leider nichts sagen.
Zu 2. Als Eu- Rentner kann man Grundsicherung beantragen
Mit einem GdB von 60% wirst du auch bei der KfZ- Steuer eine Vergünstigung erhalten, oder falls kein PKW vorhanden, eine sog. Wertmarke für die (soweit ich weiss) kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
MfG.
Bobbeldaheim
Hallo,
vielen Dank f.d. Info. Davon habe ich noch nichts gehört, was die Kfz Steuerermäßigung bzw. Wertmarke anbelngt. Jedenfalls nicht bei meinem Grad der Behinderung. Darf man veilleicht noch erfahren, bei wem man sich da erkundigen kann?
Freundlchen Grüße,
Dieter
Hallo,
man erfährt Näheres auf dem Versorgungsamt des betreffenden Landkreises, da, wo man den Schwerbeh. Ausweis erhalten hat.
Auch über kirchlche Einrichtungen, wie der CARITAS, erhält man nützliche Infos, die Beratung ist kostenlos!
MfG.
B.