Eine Anmerkung noch: Grundsätzlich gilt in der Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 365,00 €. Nur, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, besteht die Einkommensgrenze von 400,00 €.
Eine Anmerkung noch: Grundsätzlich gilt in der
Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 365,00 €. Nur,
wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, besteht
die Einkommensgrenze von 400,00 €.
Hallo,
da mir diese Einkommensgrenze bekannt ist war ich etwas verunsichert wie es bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung plus Rente aussehen würde. Sie wird mit Rente und Nebenverdienst auf 380,- Euro kommen. Also ist das ja dann im Rahmen der 400 Euro möglich.