Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.
Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.
Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Hallo,
soweit ich weiß, kannst du das nur, wenn du eine Schwerbehinderung ab 50 % hast. Bin auch 53er Jahrgang und kriege sie auch noch nicht, obwohl ich auch mein Leben lang gearbeitet habe.
LG
Meggie
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Hallo,
die Frauenrente ist für Jahrgänge bis 1951. Jetzt wo die Kassen leer sind, wird das Renteneintrittsalter sukzessive hinauf gesetzt.
Berechnen kann man es aber hier. Dazu hat die Rentenversicherung einen Rechner installiert.
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner node.html nnn=true)
Schönen Tag noch.
Monika
Moin Moin!
Altersrente für Frauen
Diese Altersrente erhalten vor 1952 geborene Frauen auf Antrag, die
* das 60. Lebensjahr vollendet haben,
* nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
* die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.
Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wurde auf das 65. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Rentenabschläge in Kauf genommen werden. (0,3% pro Monat)
Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind anzurechnen:
* Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
* Kindererziehungszeiten
* Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
* Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
* Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
* Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
* Ersatzzeiten (zum Beispiel Flucht, politische Haft in der DDR)
Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr!
Die Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen verbleibt – auch nach der Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre bei der Regelaltersrente – bei 65 Jahren.
Nähere Infos gibt es hier:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11300/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/altersrenten node.html nnn=true)
Beste Grüße aus Duderstadt
Stephan Heddinga
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.
So da hätten wir die erste Zahl: Regelaltersrente erreicht mit 65 Jahren und 7 Monaten. Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns gibt’s einen Abzug von 0,3% pro Monat, also 3,6% pro Jahr. Max. Abzug ist 10,8%, also 3 Jahre früher = mit 62 Jahren und 7 Monaten. und das ist dreifach blöd:
Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Mit 60… Radio …dings sagt: Im Prinzip ja; allerdings nur aus Gründen der Berufsunfähigkeit. Wenn Sie also noch gut beieinander sind, dann wird’s mit 60 nix. Außerdem steht Ihnen noch eine Geschlechtsumwandlung in’s Haus: Jan-Hermann, Sie können keine Rente für Frauen beantragen. Spass beiseite: Die Beantragung mit 60 für Frauen gilt nur für Jahrgänge vor dem 1.1.1952… die Abzüge würden allerdings bleiben … Fazit: Ein Jahr zu jung; und das in diesem Alter …
Als weitere Lektüre empfehle ich Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Altersrente#Altersrente…
In diesem Sinne: Frohes Schaffen …
Hallo!
Ich bin versiert bei privaten Rentenversicherungen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung - bei der sich auch ständig etwas ändert - möchte ich keine Auskünfte geben. Lieber nichts antworten als etwas Falsches.
Beste Grüße
Sören
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Hallo.
Kurz und chmerzlos: Frühester Rentenbeginn mit 63 Jahren und neun Prozent Abschlag.
Menschen mit etwaiger Schwerbehinderung werden anders behandelt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Viele Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.
Macht mit 60 = 44 Versicherungsjahre.
Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
18% das sind 0,3% pro Monat
Gruß
Wolfgang
Hallo,
siehe: http://rentenallee.de/rente-jahren.html#1949-1964
! Wenn 45 Beitragsjahre dann ab 65 ohne Kürzung !
MfG
JOs
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag
Hallo.Danke für Deine Mail. Mal sehen wir haben noch ein Eisen im Feuer!!! Ist aber noch nicht spruchreif!!
Habe gerne geholfen.
Wenn die Antwort hilfreich war bitte ich nur um die Vergabe eines Sternchens.
Viel Erfolg bei der Variante b) !
Hi Jan-Hermann Schipper,
ich als Rentnerin (54 J) kann Ihnen nur empfehlen, sich bei der Rentenversicherung Bund ([email protected]) genau zu erkundigen.
Mit Rentenversicherungsnummer und so.
Dann haben Sie’s schriftlich.
Freundliche Grüße vom Rhein
Petra
Hallo!
Bin Jahrgang 1953 und seit 1969 pflichtversichert.Meine Frage kann ich mit 60 die Rente beantragen?
Wenn ja mit wieviel % Abschlag