Rente mit 60 - Rentenanwartschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Bin 58 Jahre. 40 Berufsjahre. 60 % Schwerbehinderung. Zum 01.03.2011 nicht mehr berufstätig. Werde dann nicht arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein und habe das auch nicht vor. Ich werde ganz zuhause bleiben und mich dann familienkrankenversichern. Evtl. auf 400 Euro-Basis noch ein paar Stunden die Woche, aber nicht mehr.

Bei der Rentenauskunft habe ich folgende Information erhalten wenn ich mit 60 in Rente gehe wie es da für mich aussieht. Die Möglichkeit besteht mit 10,8 % Abzügen aufgrund meines Schwerbehindertenausweises, da ich damit regulär schon mit 63 ohne Abzüge gehen könnte, aber die Abzüge mit 60 sind für mich ok, denn ich habe zusätzlich eine gute private Altersvorsorge.

Nun habe ich von einer Cousine den Hinweis bekommen, dass ich k e i n e Rentenanwartschaft ab 60 Jahren habe, d.h. die Rente erst mit 63 einreichen kann, wenn ich jetzt die 2 Jahre vor meinem 60 Lebensjahr nicht mehr arbeite, mich nicht beim Arbeitsamt melde, egal ob ich arbeiten will oder nicht, das wäre wichtig, egal ob ich mit meinen 40 Berufsjahren die Antwartschaft erreicht habe. Hier würde diese dann für die geplante vorzeitige Rente mit 60 nicht gültig sein, wenn ich jetzt zuhause bleibe und mich nicht mehr beim Arbeitsamt melde um meine Antwartschaft aufrecht zu erhalten, sondern ich könne diese dann erst mit 63 einreichen.

Bei der Rentenversicherung - Auskunft im Februar dieses Jahres - habe ich aber darauf hingewiesen, dass ich gekündigt habe und ab 01.03. nicht mehr arbeiten möchte und plane mit 60 die Rente einzureichen, hier gab es keinen Widerspruch diesbezüglich sondern … mündliche … Information dass dies möglich wäre, aber mit Hinweis auf die 10,8 % Abzüge.

Jetzt bin ich ganz irritiert, was ist da richtig? Wo kann ich wirklich verbindliche Auskunft erhalten, nicht dass ich dann in 2 Jahren erfahren muss, dass ich erst mit 63 dann Rente bekomme, da ich …„irgendwelche Bedingungen“ verwirkt habe obwohl ich bereits 40 Jahre gearbeitet habe…!.

Ich hoffe Sie können mir helfen und danke schon jetzt.

Viele Grüße Feando

Hallo,

Als Anspruchsvoraussetzungen sieht § 236a SGB VI (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) folgende Voraussetzungen vor:

  • Vollendung 63. Lebensjahr

  • Bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt

  • Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

Mit 40 Beitragsjahren ist bei Ihnen einzig das Alter der entscheidende Punkt. Wenn Sie vor 2007 bereits den GdB zuerkannt bekommen haben, erfolgt auch keine Anhebung der Altersgrenze, wohl aber der erwähnte Abschlag für die vorzeitige Inanspruchnahme.

Dadurch, dass sie keine rentenrechtlichen Zeiten mehr zurücklegen (Beschäftigung, arbeitssuchend melden) gefährden Sie „lediglich“ den Versicherungsschutz der Rentenversicherung hinsichtlich Erwerbsminderung oder Teilhabeleistungen.

Bitte beachten Sie, dass Beschäftigungen über 400€ später die Rente mindern können und prüfen Sie, ob Ihre zusätzliche Altersvorsorge ggf. nachgelagert versteuert wird, um eine Versorgungslücke vorzeitig aufzudecken.

Am Ende noch eine kurze Klarstellung der verwendeten Begiffe, die etwas durcheinander geraten sind:

Rentenanwartschaft
Bezeichnet die in Ihrem Versicherungsleben erreichten Entgeltpunkte aus denen sich die Rentenhöhe ergibt.

Rentenanspruch
Bezeichnet die Ihnen rechtlich zustehende Rente

Wartezeit
Umfasst die zurückgelegten rentenrechtlich relevanten Zeiten, welche zu den Voraussetzungen für eine Rente gehören.

MfG

Vielen Dank für die schnelle Antwort, nun habe ich aber nochmal ein paar Fragen dazu.

Mit 40 Beitragsjahren ist bei Ihnen einzig das Alter der
entscheidende Punkt. Wenn Sie vor 2007 bereits den GdB
zuerkannt bekommen haben, erfolgt auch keine Anhebung der
Altersgrenze, wohl aber der erwähnte Abschlag für die
vorzeitige Inanspruchnahme.

Ich habe im August 2008 den GdB erhalten. Ist mit „Anhebung der Altersgrenze“ gemeint, dass ich z.B. mit 60 + 7 Monate die Rente bekommen kann?

Verstehe ich es richtig, ich kann ruhig jetzt die 2 1/2 Jahre zuhause bleiben und habe trotzdem dann den Anspruch bereits mit 60 + 7 Monate meine Rente einzureichen… natürlich mit 10,8% Abzüge.

Dadurch, dass sie keine rentenrechtlichen Zeiten mehr
zurücklegen (Beschäftigung, arbeitssuchend melden) gefährden
Sie „lediglich“ den Versicherungsschutz der Rentenversicherung
hinsichtlich Erwerbsminderung oder Teilhabeleistungen.

1.) Würde das bedeuten, wenn bei mir Erwerbsminderung durch Verschlechterung meiner Krankheit eintritt, dass ich dann in diesen 2 Jahren keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben würde?
2.) Kann ich aufhören zu arbeiten und jetzt dann versuchen die Erwerbsunfähigkeitsrente einzureichen oder muss ich da arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet sein?
3.) Was bedeutet Teilhabeleistung?

Bitte beachten Sie, dass Beschäftigungen über 400€ später die
Rente mindern können und prüfen Sie, ob Ihre zusätzliche
Altersvorsorge ggf. nachgelagert versteuert wird, um eine
Versorgungslücke vorzeitig aufzudecken.

Das mit der 400-Euro Grenze bei vorzeitiger Rente ist mir schon gesagt worden, danke.

Meinten Sie mit dem Hinweis „nachgelagert versteuert“ dass die Altersvorsorge nochmals komplett versteuert werden muss?. Ich hatte sowieso vor mich jetzt mit meiner Betreuung in Verbindung zu setzen und die private Altersvorsorge und die Fälligkeiten und daraus resultierenden evtl. Verbindlichkeiten zu klären. Danke Ihnen aber nochmals für den Hinweis.

Vielen Dank auch für die Erklärung der Begrifflichkeiten, als Laie bringt man da gerne was durcheinander und Ihre Info ist sehr hilfreich.

Sorry, nun sind es doch noch mal ein paar Fragen geworden, ich hoffe Sie haben Geduld mit mir und können mir diese beantworten. Danke.

Feando

Hallo,

Wenn Sie vor 1952 geboren sind, bleibt es beim vorzeitigen Rentenbeginn mit 60, mit Abschlag natürlich.

Erwerbsminderungsrente
Dies setzt u.a. voraus, dass in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 3 Jahre mit Beiträgen für eine Beschäftigung liegen.

Leistungen zur medizinischen Teilhabe („Reha“, „Kur“)
Hier werden 6 Monate in den letzten 2 Jahren vor Antragsstellung vorausgesetzt.

Das mit der Rente wegen Erwerbsminderung scheint unproblematisch, mit Teilhabe sieht es dann schlecht aus.

Steuer
Die gesetzliche Rente wird anteilig besteuert. Dies hängt vom Rentenbeginn und der Rentenhöhe ab.
Bei der privaten Altersvorsorge kommt es darauf an, ob diese während der Ansparphase steuerbefreit waren.
Im Detail wäre das eine Frage für einen Steuerfachmann, das ist nicht mein Gebiet.

MfG

Hallo und einen wunderschönen Tag.

Ich möchte mich ganz herzlich für die prompten Antworten bedanken. Jetzt habe ich eine klare Orientierung und weiß wie ich weiter verfahren soll.
Super dass es eine solche Seite gibt.

Herzliche Grüße
[Edit: Name entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Bin 58 Jahre. 40 Berufsjahre. 60 % Schwerbehinderung. Zum
01.03.2011 nicht mehr berufstätig. Werde dann nicht
arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein und habe das auch
nicht vor. Ich werde ganz zuhause bleiben und mich dann
familienkrankenversichern. Evtl. auf 400 Euro-Basis noch ein
paar Stunden die Woche, aber nicht mehr.

Bei der Rentenauskunft habe ich folgende Information erhalten
wenn ich mit 60 in Rente gehe wie es da für mich aussieht. Die
Möglichkeit besteht mit 10,8 % Abzügen aufgrund meines
Schwerbehindertenausweises, da ich damit regulär schon mit 63
ohne Abzüge gehen könnte, aber die Abzüge mit 60 sind für mich
ok, denn ich habe zusätzlich eine gute private Altersvorsorge.

Nun habe ich von einer Cousine den Hinweis bekommen, dass ich
k e i n e Rentenanwartschaft ab 60 Jahren habe, d.h. die
Rente erst mit 63 einreichen kann, wenn ich jetzt die 2 Jahre
vor meinem 60 Lebensjahr nicht mehr arbeite, mich nicht beim
Arbeitsamt melde, egal ob ich arbeiten will oder nicht, das
wäre wichtig, egal ob ich mit meinen 40 Berufsjahren die
Antwartschaft erreicht habe. Hier würde diese dann für die
geplante vorzeitige Rente mit 60 nicht gültig sein, wenn ich
jetzt zuhause bleibe und mich nicht mehr beim Arbeitsamt melde
um meine Antwartschaft aufrecht zu erhalten, sondern ich könne
diese dann erst mit 63 einreichen.

Bei der Rentenversicherung - Auskunft im Februar dieses
Jahres - habe ich aber darauf hingewiesen, dass ich gekündigt
habe und ab 01.03. nicht mehr arbeiten möchte und plane mit 60
die Rente einzureichen, hier gab es keinen Widerspruch
diesbezüglich sondern … mündliche … Information dass dies
möglich wäre, aber mit Hinweis auf die 10,8 % Abzüge.

Jetzt bin ich ganz irritiert, was ist da richtig? Wo kann ich
wirklich verbindliche Auskunft erhalten, nicht dass ich dann
in 2 Jahren erfahren muss, dass ich erst mit 63 dann Rente
bekomme, da ich …„irgendwelche Bedingungen“ verwirkt habe
obwohl ich bereits 40 Jahre gearbeitet habe…!.

40 Jahre zaehlen eben noch nicht … der Eck-Rentner. Maßstab fuer die grundsätzliche Berechnung arbeitet eben 540 Monate, sprich 45 Jahre … die Auskunft der Dt. Rentenvversicherung ist grundsätzlich richtig; sie stellt Bescheidcharakter dar … was die Verwandschaft weiss ode rgehört hat oder wissen will ist meistens Mist …

Ich hoffe Sie können mir helfen und danke schon jetzt.

Viele Grüße Feando

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH