Hallo,
für mögliche Rentenansprüche können Sie Ihre letzte Rentenauskunft zu Rate ziehen.
Aufgrund Ihres Geburtsjahres kommen dafür mehrere Rentengrundlagen in Frage, jedoch sind alle mit Abschlägen verbunden. Zwar besteht die Möglichkeit, die geminderte Rentenhöhe bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres durch Beitragszahlung auszugleichen, aber diese müssen erst einmal aufgebracht werden. Über die genaue Höhe kann nur der Rentenversicherungsträger AUskunft geben. Dazu ist eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente zu beantragen.
Die Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente, können Sie selbst ermitteln. Sie benötigen dazu das Datum des regulären Rentenbeginns aus Ihrer letzten Rentenauskunft. Jeder Monat, den Sie vor diesem Datum in Rente gehen, bringt 0,3% Abschlag.
MfG