Rente mit 61 Jahren beantragen?

hallo guten Tag, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Bin 61 Jahre und werde z. 1.11. arbeitslos. Ich habe 46 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt.
Würde von den Euro 403.-- die ich bis jetzt verdient h abe, nur 60%Arbeitslosengeld bekommen.

Wäre es nicht besser Rente zu beantragen und noch in die Rentenkasse einbezahlen. Meine Rente wurde mit Euro 620 .- berechnet,
Ich danke i. voraus

hallo guten Tag, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Bin 61 Jahre und werde z. 1.11. arbeitslos.

hallo elfi,
würde sagen nimm arbl. geld und beantrage über die ARGE Grundsicherung , bei vorgezogener Rente sind Abschläge vorgesehen die dann mit erreichen des normalen Rentenalters nicht mehr erhöht werden sondern die bleiben für immer .
viel erfolg
Opa

An einem punkt kann ich nicht folgen!?
wie Renzen beziehen und weiter einzahlen? wenn ein Rentner arbeitet dann ist er perse Arbeitslosen- und Rentenversicherungsfrei

Moin,
du schreibst:
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Wäre es nicht besser Rente zu beantragen und noch in die
Rentenkasse einbezahlen. Meine Rente wurde mit Euro 620 .-
berechnet,

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Berechnung bei Rente mit 65, oder 61?
Gruß Wolfgang

Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen und würde raten, Dich an das örtliche Versicherungsamt zu wenden.
Gruß
chrissixyz

Hallo,

ich kann dazu leider keine Auskünfte erteilen, da ich nicht weiß, mit welchen Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn gerechnet werden muss.
Am besten fragen Sie mal bei der Rentenversicherung nach. Die kann Ihnen Klarheit verschaffen.

Gruß

Hallo,

für mögliche Rentenansprüche können Sie Ihre letzte Rentenauskunft zu Rate ziehen.

Aufgrund Ihres Geburtsjahres kommen dafür mehrere Rentengrundlagen in Frage, jedoch sind alle mit Abschlägen verbunden. Zwar besteht die Möglichkeit, die geminderte Rentenhöhe bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres durch Beitragszahlung auszugleichen, aber diese müssen erst einmal aufgebracht werden. Über die genaue Höhe kann nur der Rentenversicherungsträger AUskunft geben. Dazu ist eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente zu beantragen.

Die Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente, können Sie selbst ermitteln. Sie benötigen dazu das Datum des regulären Rentenbeginns aus Ihrer letzten Rentenauskunft. Jeder Monat, den Sie vor diesem Datum in Rente gehen, bringt 0,3% Abschlag.

MfG

Aber was willst du für eine Rente dann beantragen??
Lies erstmal hier nach:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…

dann nochmal nachfragen!!
Lg

Halte ich nicht für sinnvoll, da noch Anspruch auf ALGI bestehen wird (vermute ich) und zwar für 24 Monate. Rest kann über ALG II aufgefüllt werden. Hat zur Folge, dass für diese 24 Monate noch Beitragsanteile in die gesetzliche Rente eingezahlt werden, die die Rente erhöhen.

MfG
CKH