Rente mit 63 bei Schwerbehinderung ? Wie geht das

Hallo,
Ich bin seid 2000 ein sogenannter BU Rentner. Bin zu 60% Schwerbehindert und habe gehört, dass ich
ab 63 ohne Abzüge in die „richtige“ Rente wechseln kann. Ist das so und wenn, welche Knöpfe muss ich dann drücken. Denn ich weiss, von nichts kommt nichts. Danke schon mal.

Moin, ja, bei Schwerbeh. ab 50% kannst du spätestens mit 63 in die Rente ohne Abzug gehen.
LINK der LVA für Grundsätzliches: [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11950/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/Alter/alter Behindert node.html__nnn=true)

Wie geht das?? Du stellst den Antrag Rente einfach 2 Jahre früher.
Mußt dabei auch eine Kopie von dem Schwerbehindertenausweis beilegen.
Anträge für Rente: [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/de/Navigation/Formulare Publikationen/formulare/Rente node.html__nnn=true)

Es ist sehr schwierig, dort durchzukommen.
Für genaue Info´s würde ich die LVA oder Deutsche Rentenversicherung anrufen.
Es gibt eine kostenlose Servicenummer der RV:
0800 100048022
Die Info kannst du dir jetzt schon holen,… macht nicht dumm sondern wissend. :smile:)

Viel Glück, dein Leidensgenosse
Wolfgang

Ich habe das auch gehört, am besten bei den Behörden erkundigen. Ich bin gerade 49 geworden, ich denke noch nicht so weit hehehe…
Viel Erfolg!

Hallo,
Ich bin seid 2000 ein sogenannter BU Rentner. Bin zu 60%
Schwerbehindert und habe gehört, dass ich
ab 63 ohne Abzüge in die „richtige“ Rente wechseln kann. Ist
das so und wenn, welche Knöpfe muss ich dann drücken. Denn ich
weiss, von nichts kommt nichts. Danke schon mal.

Hallo,
Ich bin seid 2000 ein sogenannter BU Rentner. Bin zu

60%

Schwerbehindert und habe gehört, dass ich
ab 63 ohne Abzüge in die „richtige“ Rente wechseln

kann. Ist

das so und wenn, welche Knöpfe muss ich dann drücken.

Denn ich

weiss, von nichts kommt nichts. Danke schon mal.

******************
Hallo Reinhard,

hier der Gesetzentwurf in der Hoffnung, das duieser Dir
weiterhilft…wünsche Dir viel Glück dabei und alles
Gute
****
2.1. Rente ab 63
Wer als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung
mindestens 50) anerkannt ist, hat bereits ab dem
vollendeten 63. Lebensjahr Anspruch auf abschlagsfreie
Altersrente für Schwerbehinderte, wenn er die Wartezeit
(= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt.
2.2. Rente ab 60
Bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann ein
Schwerbehinderter Altersrente beantragen, wenn er
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
und
die Hinzuverdienstgrenze von 400,- € monatlich nicht
überschreitet - dies gilt nur bis zum 65. Geburtstag -
und
schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von
mindestens 50 ist
oder
vor dem 1.1.1951 geboren und berufs- oder
erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht
ist.

********

liebe grüße
anita

einen riesen dank an alle die mir geantwortet haben, werde alles sorgfältig auswerten. danke

auch hier nochmal danke für die antwort.

hallo wolfgang,
vielen dank für die hilfe, werde alles bedenken. bin ja erst 58, also ein wenig zeit ist noch. danke

Grundsätzlich ist das möglich, einfach beim Rententräger schriftlich beantragen; Kopie des SB-Ausweises beifügen.
auch mal auf folgender Seite nachschauen:
http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.ph…
Gruß BVP

Hallo Reinhard,

das weiß ich leider nicht genau, aber erkundige Dich doch am besten beim Deinem Rentenversicherungsträger. Es gibt auch „Versicherungsobmänner/-frauen“, die können Dir genaue Auskunft geben und vor allem auch, ob Dir mit dem Eintritt mit 63 Jahren irgendwelche Abzüge entstehen und evtl. in welcher Höhe.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Freundliche Grüße

Marc

Abs. [email protected]

Hallo Reinhard,
Du nimmst Deinen Bescheid des Versorgungsamts über den GdB von 60 und gehst in Deine Stadtverwaltung zum Rentensachbearbeiter und stellst die Altersrente als
Schwerbehinderter. So einfach ist das.
Du hast somit keine Abzüge zu befürchten.
Gruß
Friedhelm

Abs. [email protected]

Hallo Reinhard,
Du nimmst Deinen Bescheid des Versorgungsamts über den GdB von
60 und gehst in Deine Stadtverwaltung zum Rentensachbearbeiter
und stellst die Altersrente als
Schwerbehinderter. So einfach ist das.
Du hast somit keine Abzüge zu befürchten.
Gruß

Danke sehr für die Antwort

Friedhelm

Hallo,
bin selber zur in der Klinik. Kann Dir im Moment nicht helfen. Grundsätzlich solltest Du Dich bei dem Versorgungsamt erkundigen. Die können Dir genau Auskunft geben.
Viel Erfolg
Roberta

Welcher Jahrgang sind Sie, denn ich bin Jahrgang 1962 und kann mit 62,8 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen.
Viele Grüße
Eike Bahde

Welcher Jahrgang sind Sie, denn ich bin Jahrgang 1962 und kann
mit 62,8 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen.
Viele Grüße
Eike Bahde

Hallo Eike,
ich bin Jahrgang 52 und möchte aber ohne Abschläge in Rente.? Gruss Reiner

Guten Morgen Rainer,
ich habe noch mal bei der Rentenversicherung Bund nachgeschaut.
Es gab eine neue Altersgrenze
Anhebung der Altersgrenzen Versicherte
Geburtsjahr 1652 Mit 63 und 5 Monate bzw. 63 und 6 Monate (ohne Abschäge) konnt drauf an in welchen Monat Sie geboren sind.
Viele Grüße
Eike Bahde

Guten Morgen Rainer,
ich habe noch mal bei der Rentenversicherung Bund
nachgeschaut.
Es gab eine neue Altersgrenze
Anhebung der Altersgrenzen Versicherte
Geburtsjahr 1652 Mit 63 und 5 Monate bzw. 63 und 6 Monate
(ohne Abschäge) konnt drauf an in welchen Monat Sie geboren
sind.
Viele Grüße

Guten Morgen,
vielen Dank für die Mühe, ich bin im März 1952 geboren.
Ist zwar noch ein wenig Zeit…!
Danke sagt Reiner

Eike Bahde

kann ich leider nicht weiterhelfen!

Tut mir leid, das kann ich nicht beantworten

Tut mir leid, das kann ich nicht beantworten

Trotzdem Danke für die Mühe. Gruss reiner

Hallo,

ich gebe zu dem Thema mal meinen „Senf“ dazu, da
ich selbst betroffen bin und versucht habe, mich
halbwegs durch diese schwierige Materie zu arbeiten.
ich bin jahrgang dezember 1955, zu 50% schwerbehindert und bekomme seit 1.7.2010 eine teilerwerbsminderungsrente wegen berufsunfähigkeit. nach der tabelle

http://www.monetos.de/altersvorsorge/gesetzliche-ren…

kann ich mit 63 jahren und 9 monaten „ohne“ abschlag
oder mit 60 jahren und 9 monaten „mit 10,8%“ abschlag in vollrente gehen; die schwerbehinderung muss zu diesem zeitpunkt weiter bestehen. nun kommt das „trickreiche“ an der sache:
da ich bereits eine halbe rente wegen bu bekomme, bleiben die abschläge auch später für immer erhalten, aber eben nur für die hälfte der rente.
geh ich nun mit 63/9, wird die andere hälfte ohne abschlag gezahlt, bei 60/9 unterliegt diese hälfte auch dem abzug von 10,8%. was für einen finanziell am besten ist, muss jeder selbst entscheiden.

ich hoffe, ein bisschen klarheit gebracht zu haben.

gruss und alles gute an alle… :smile: