Wer kann mir sagen, wie die rechtliche SSituation aussieht?
Im Sept 45 Jahre ohne Ausfallzeiten tätig.
Im März nächsten Jahres werde ich 63. Ich müsste hier mit Abschlägen rechnen, da ich erst mit 45J +10 Monaten in die 63er Regelung fallen werde. Was wäre jetzt, wenn ich ab Oktober kündige und noch ein paar Monate arbeitslos gemeldet wäre? Wie sieht es bei Eigenkündigung aus? Mir ist bewusst, dass vor Rentenbeginn und noch nicht vollen 45 Jahren Arbeitslosigkeit nicht angerechnet wird. Aber ich hätte ja meine 45 voll.
Hat hier jemand rechtssichere Antworten?
Hallo,
es ist egal wie du überbrückst , es heisst allerdings nicht 45 Jahre zzgl. 10 Monate sondern 63 Jahre zzgl. 10 Monate. Das verlängert deine Überbrückungszeit doch um einige Monate (01.02.2021) wenn du in diesem Jahr zum Oktober kündigen willst
Gruss
Czauderna
wenn Du tatsächlich 45 Versicherungsjahre (die sog. „Wartezeit“) VOR einer evtl. Arbeitslosigkeit erreicht hast, dann ist der Anspruch auf abschlagsfreie Rente nach § 236b SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html
nicht mehr verfallbar. Wann Du diese Zeit erreicht hast, steht in Deiner Rentenauskunft.
Allerdings mußt Du auch bei Eigenkündigung mit einer maximalen Sperrzeit von 12 Wochen durch die AA rechnen.