Ich werde in diesem Jahr 63 Jahre alt. Durch meine langjährige Selbstständigkeit habe ich aber keine 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Trotz dem habe ich aber in der gesetzlichen einen einen geringen Anspruch.
Kann ich in diesem Jahr meinen geringen Anspruch jetzt in diesem Jahr zur Auszahlung
anfordern ? Also, jetzt meine monatliche Rente beziehen ?
Danke im voraus für eure Antworten.
MfG.: A. Berg
Hallo,
deine Frage ist faslch formuliert und wird wohl gelöscht werden.
Anspruch auf Rente mit 63 hat nur, wer volle 45 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war.
Selbständige Tätigkeit zählt nicht dazu.
Die Rente aufgrund von Rentenversicherungspunkten wird dann erst ab 65 Jahren plus x Monate (Rente mit 67) nach einem Rentenantrag ausgezahlt.
Gruß Heinz
Anspruch auf Rente mit 63 hat nur, wer volle 45 Jahre
versicherungspflichtig beschäftigt war.
Selbständige Tätigkeit zählt nicht dazu.
Die Rente aufgrund von Rentenversicherungspunkten wird dann
erst ab 65 Jahren plus x Monate (Rente mit 67) nach einem
Rentenantrag ausgezahlt.
Diese Aussage ist so leider nicht richtig.
Bei der Neuregelung geht es nur darum dass eine Rente mit 63+xx Jahren abschlagsfrei gezahlt werden kann wenn die zitierten 45 Jahre vorhanden sind.
Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren gibt es auch weiterhin. Hierfür sind 35 Jahre mit rentenrechtlicher Zeiten erforderlich.
Die Inanspruchnahme ist dann aber mit Abschlägen verbunden.
Ober der Fragesteller 35 Jahre hat ist eine andere Frage.
Gruß von TrixiMaus
Anspruch auf Rente mit 63 hat nur, wer volle 45 Jahre
versicherungspflichtig beschäftigt war.
Selbständige Tätigkeit zählt nicht dazu.
Auch dies stimmt jetzt nicht mehr. Nach dem am Freitrag beschlossenen Gesetz können sehr wohl auch freiwillige Beiträge während einer selbständigen Tätigkeit zu den 45 Jahren zählen.
Gruß von TrixiMaus