Hallo liebe Experten,
eine Freundin von mir möchte mit 63 Jahren ohne Abzug nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen (Geburgsdatum 01.09.1953).
Bisher erreichte Monate für die Wartezeit (Stand: 31.12.2013)
- 377 Monate Beitragszeit
- 6 Monate Anrechnungszeit
- 59 Monate Berücksichtigungszeit
- 92 Monate aus durchgeführtem Versorgungsausgleich, davon 37 Monate aus durchgeführtem Versorungsausgleich für die Wartezeit von 35 Jahren
Die Frage ist nun, kann sie 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen ?
Danke vorab für die Hilfe.
Anton
Hallo,
eine Freundin von mir möchte mit 63 Jahren ohne Abzug nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen (Geburgsdatum 01.09.1953).
Bisher erreichte Monate für die Wartezeit (Stand: 31.12.2013)
- 377 Monate Beitragszeit
- 6 Monate Anrechnungszeit
- 59 Monate Berücksichtigungszeit
- 92 Monate aus durchgeführtem Versorgungsausgleich, davon
37 Monate aus durchgeführtem Versorungsausgleich für die Wartezeit von 35 Jahren
Die Frage ist nun, kann sie 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen ?
Nein, grundsätzlich erst mit 63 + 2 Monaten. Außerdem zählen die Zeiten aus dem Versorgungsausgleich nicht als Berücksichtigungszeit. Es werden auch nicht alle Anrechnungszeiten berücksichtigt. Insofern sehe ich da nur die Chance auf die vorzeitige Rente mit Abschlägen.
Grüße