Rente mit 63 - Kann ich auch dann mit Abschlägen noch eher gehen?

Hallo zusammen,

ich (Baujahr 58) kann aufgrund der Tatsache dass ich bereits 45 Jahre Arbeiten erfüllt habe zum 1.7. 22 als 64-jähriger in abschlagsfreie Rente gehen.

Nun würde ich gerne wissen ob es mir vielleicht mit Abschlag von 0,3 % / Monat möglich ist schon früher Rentner zu werden oder ob der Gesetzgeber da einen Riegel vorgeschoben hat um die Leute daran zu hindern noch früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.

Danke schon jetzt für Euer Wissen und Ratschläge wie ich dazu vorgehen muss.

Schönes Wochenende!!!

Hallo,
du solltest schon im letzten Jahr von der Rentenversicherung einen Kontoauszug deiner Rentenversicherung erhalten haben. Darin steht auch ab wann du welche Rente, ggf. mit Abschlägen erhalten kannst. So, wie geschildert kannst du mit dem 63. Lebensjahr mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen.
Wenn du diese Mitteilung nicht erhalten hast - einfach anfordern bei der Rentenversicherung.
Danach entweder zum Versicherungsamt bei deiner Stadtverwaltung, zur Rentenversicherung direkt oder zu einem Rentenberater der Rentenversicherung, der sogar ggf. zu dir nach Hause kommt und dann einen Rentenantrag stellen. Name und Adresse solcher Berater bekommst du auch bei deiner Krankenkasse. Geraten wird seitens der Rentenversicherung dies etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn zu tun.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ nach § 236b SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html

kann nicht mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Du kannst lediglich eine Rente mit Abschlägen für die reguläre Altersrente in Anspruch nehmen. Dann kannst Du zwar ab 63 in Rente gehen, die Abschläge werden aber auf das Rentenalter 66 berechnet.

Alberca

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Hallo Alberca,

Ja, das würde den bescheidenen Infos entsprechen die ich hatte, Danke!

Czauderna,

liegen wir da falsch? :stuck_out_tongue_winking_eye:

Hallo,
wieso liegen wir da falsch ? - der Link führt zu einer Aufstellung zur Rente mit 63 an langjährige Versicherte ohne Abschläge, demnach könntest du mit 64 ohne Abschlag in Rente gehen.
Du willst aber bereits mit 63 die Altersrente haben und die bekommst du auch, allerdings mit Abschlägen, gerechnet auf 66 Jahre. So hat es Alberca gescghrieben und so meine ich es auch.
Ich habe gerade in meinem Umfeld einen solchen Fall - Jahrgang 1957 (Oktober) mit 40 Versicherungsjahren - geht zum 01.11.2020 mit Abschlägen in die Altersrente.
Gruss
Czauderna

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Czauderna,

Ok, wenn Du es so gemeint hast lagst Du ja richtig, Alberca hat es unmissverständlich auf den Punkt gebracht, danke dafür!