Nehmen wir einmal an dass jemand in einem Industriebetrieb eine 3,5 jährige Ausbildung z. B. zum Werkzeugmacher gemacht hat in der er ja dann logischerweise wenn auch in geringerem Maße auch Beiträge eingezahlt hat.
Gelten diese Jahre auch als Beitragsjahre um die „Wartezeit“ von 45 Arbeitsjahren zu erfüllen?
soll das bedeuten, dass eine Berufsausbildung von 36 Monaten Dauer bei der Berechnung der 45 Jahre mit mehr als drei Jahren einfließt? Wie sollte das gehen und wo steht das?
soll das bedeuten, dass eine Berufsausbildung von 36 Monaten
Dauer bei der Berechnung der 45 Jahre mit mehr als drei Jahren
einfließt?
auf die Jahre hat die Ausbildungszeit keinen Einfluss, aber auf die Rentenpunkte, und damit auf die Höhe der Rente. Damit wird ein kleiner Ausgleich dafür geschaffen, da man in der Ausbildung weniger verdiente.