Hallo Mücke,
bei den angegebenen Daten würde die Rente am 1.8.2010 beginnen, vorausgesetzt natürlich, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzugen grundsätzlich erfüllt sind.
Eine Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginnes die Schwerbehinderung noch vorliegt.
Wenn die Schwerbehinderung nur bis Juni 2010 befristet ist, muss Emmis baldmöglichst einen Verlängerungsantrag stellen.
Es gäbe da allerdings noch eine andere Variante:
die Rente für Schwerbehinderte ist für diesen Geburtsjahrgang ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei.
Eien vorzeitige Inanspruchnahme ist möglich.
Wenn Emmis die Rente ab 1.6.2010 in Anspruch nehmen würde, hätte er keine Probleme, aber einen Abschlag auf die Rentenhöhe von 0,6% und dies lebenslang.
TrixiMaus