Rente mit 65 - freiwillig nachzahlen?

Hallo,
um die Rente mit 65 abschlagsfrei zu erhalten, muss man ja eine bestimme Zahl von Versicherungsjahren nachweisen können.
Da Studium+Schule nur begrenzt dazuzählt, bietet die RV ja an, die Beiträge freiwillig nachzuzahlen.
Zählt das zu den Jahren dazu um mit 65 in Rente gehen zu können?
Es fehlt nur ein fiktives Jährchen… :frowning:

Gruß
Lars

Hallo Lars,

die Altersgrenze für den Bezug einer Regelaltersrente wird ab 1.1.2012 stufenweise angehoben.
Eine abschlagsfreie Rente ab dem 65. Lebensjahr ist möglich, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
Auf diese besondere Wartezeit werden nur Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Berücksichtigungszeiten angerechnet (§ 51 Abs.3a SGB VI).
Freiwiliige Beiträge zählen also nicht zu diesen 45 Jahren.
Offenbar fehlen aber auch mehr als ein „fiktives Jährchen“. Denn auch die Anrechnungszeiten wegen Schul-, Fachschul oder Hochschulausbildung werden nicht auf die 45 Jahre angerechnet.
Die 45 Jahre dürften im fiktiven Fall überhaupt nicht zu erreichen sein.

Gruß von TrixiMaus