Rente mit 67

Hallo, ich weiß nicht wo hin mit meiner Frage glaube aber hier richtig zu sein.

Wenn im Jahr 2030 das Renteneintritsalter auf 67 erhöht worden ist in einem Arbeitsvertrag aber steht: Unbefristet bis zum Rentenbeginn, längsten bis zu 65 Lebensjahr.
Das heißt das mit 65 das Arbeitsverhältniss aufgelöst wird, man dann zum Arbeitsamt gehen kann ein Jahr stempeln oder gleich die Rente (mit abzügen) beantragen soll.

Ist da schon eine Regelung vorgesehen?

Gruß
schnorz

Hallo Schnorz, wenn es bis 2030 so bleibt, wie es ist, kannst Du entweder zur Arbeitsagentur gehen und ALG 1 beantragen, wahrscheinlich wirst Du dann kaum noch vermittelt, dafür wird aber noch ein wenig Rentenbeitrag für Dich bezahlt. Oder aber Du beantragst Frührente, musst dann aber mit einem Rentenabschlag von 0,3 % je Monat vor Beginn der normalen Altersrente rechnen.
Aber eins ist sicher in diesen unsicheren Zeiten: es wird sich bis dahin verändern. Es hat überhaupt keinen Zweck, sich jetzt über die soziale Absicherung im gesetzlichen System von 2030 zu machen.
Grüsse: Birgitt

Oder aber Du beantragst Frührente, musst dann aber mit einem
Rentenabschlag von 0,3 % je Monat vor Beginn der normalen
Altersrente rechnen.

N’Abend!

Voraussetzung für den „vorzeitigen“ Rentenbeginn mit 65 Jahren wäre jedoch, dass die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind - also die Wartezeit für die jeweilige Rente, die dann beantragt wird - eine Großteil der Altersrenten vor der Regelaltersrente fallen ja „in Kürze“ weg (AR für Frauen, …)

Und weils noch lange bis dahin ist - hoffen, dass man bis 2030 noch dort beschäfftigt ist.

Gruß
Molika