Angenommen Person A erhält Rente mit 60 und 18 % Abzug.
Nun wird bei Person A ein Schwerbehinderungsgrad von 50 % festgestellt.
Erhöht sich dadurch die Rente?
Gruß
Erstmal hallo,
Angenommen Person A erhält Rente mit 60 und 18 % Abzug.
Nun wird bei Person A ein Schwerbehinderungsgrad von 50 %
festgestellt.
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Frage: Liegt Schwerbehinderung nun ab einem Zeitpunkt vor, der vor dem Beginn der Rente liegt?
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Frage: Wurde gegen die Zuerkennung des Rentenbescheides Widerspruch mit der Begründung eingelegt, dass ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft anhängig ist?
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Frage: Bestünde denn ein Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbehinderung, d.h. liegen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vor?
Fragen über Fragen … 
Erhöht sich dadurch die Rente?
Das ist von den Antworten zu den genannten Fragen abhängig. Bei Bejahung der Fragen 1 und 3, sollte Person A einen Antrag auf Neufeststellung gemäß § 44 SGB X stellen.
Bei Bejahung der Fragen 1 bis 3, sollte Person A den Schwerbehindertenausweis einreichen und auf den Widerspruch Bezug nehmen.
Bei Verneinung der Frage 3 erübrigt sich alles Weitere, da ein Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte eh nicht besteht bzw. bestanden hätte.
Bei Verneinung der Fragen 1 und 2 sieht’s an sich schlecht aus. Die Umwandlung einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht vorgesehen. Deswegen „erhöht“ sich die Rente auch nicht. Ich würde dennoch einen Antrag auf Neufeststellung gemäß § 44 SGB X stellen. Dann erhält man etwas Schriftliches und hat auch „etwas in der Hand“.
Wurde Widerspruch eingelegt - Bejahung der Frage 2 -, so möchte ich gerne die Beantwortung abwarten. In diesem Fall könnte es komplizierter werden.
Gruß
Gruß,
Robert
Die Rente mit 18 % Abzug ab 60 Jahre wird seit einem Jahr bezahlt.
Die Schwerbehinderung soll erst festgestellt werden.
Die 35 Jahre sind O.K. Habe ich schriftlich.
Falls sich die Rente nicht erhöht, stelle ich erst gar keinen Antrag auf Schwerbehinderung. Wahrscheinlich bekomme ich wegen fehlender Bandscheiben auch nicht mind. 50 %.
Trotzdem Danke für die Antwort.
Gruß