Hallo,
angenommen ein AN hat einen Versicherungsvertrag über einen Pensionsfond / Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht aus dem Jahr 2003 noch mit Garantiezins von 4%, den er mittels Entgeltumwandlung bedient hat. Jetzt wechselt AN den AG.
Der neue AG hat sich auf einen anderen Anbieter bei der Entgeltumwandlung konzentriert und bedient den alten Vertrag nicht. Aus dem Netto macht auch weniger Sinn, da dann der Vorteil der Entgeltumwandlung verloren ginge und somit Doppelbesteuerung ohne Milderung durch Förderung die Folge wäre.
Der Anbieter des AG würde zwar das Deckungskapital übernehmen, gewährt aber nur weil Neuabschluss den geringeren Garantiezins von 2,25%. Damit ist die garantierte Leistung quasi halbiert. Über die Überschüsse des Anbieters des AG gibt es keine Erkenntnisse, darauf möchte sich AN auch nicht verlassen.
Gibt es hier einen Ausweg, außer den AG zu wechseln?
VG
EK