Rente nach Altersteilzeit OHNE Anzüge ?

Ein freundliches Hallo!
Angenommen ein Angestellter in Altersteilzeit mit 30% Behinderung
(Wirbelversteifung 3-4LW) stellt Rentenantrag. Aber um die Abzüge zu vermeiden, stellt er auch gleichzeitig einen Antrag um 50% Behinderung
zu bekommen. Frage: Geht dies überhaupt, oder muss man die 50% schon Jahre vorher gehabt haben? Abgesehen davon, ob es für diese Behinderung :smile: überhaupt 50% gibt. Ich finde einen solchen taktischen Zug unsozial.
Wie sind eure Erfahrungen bzw. Meinungen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen…Hardy

puhh, sorry, kA.