Hallo,
bekommt jemand eine Rente, der ausschließlich oder überwiegend in 400 EUR Jobs beschäftigt war? M.E. wird bei der Abrechnung etwas für die Rente abgezogen, dass jedoch nicht dem Beschäftigten selbst gut geschrieben wird.
Wenn es keine Rente gibt, wie soll später das Heer, der derzeit „minderbemittelt“ Beschäftigten über die Runden kommen.
Alle Hartz IV ?
bekommt jemand eine Rente, der ausschließlich oder überwiegend
in 400 EUR Jobs beschäftigt war?
Er hat die Wahl. Wenn er keine eigenen Beiträge leistet („Aufstockung“), erwirbt er keinen eigenen Rentenanspruch.
M.E. wird bei der Abrechnung
etwas für die Rente abgezogen, das jedoch nicht dem
Beschäftigten selbst gut geschrieben wird.
Nein. Abzüge gibt es erstmal nur, wenn die 2% Pauschallohnsteuer durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überwälzt werden. Darüber hinaus dann, wenn der Arbeitnehmer für die Aufstockung der RV-Beiträge optiert hat. Daraus erwirbt er dann einen Rentenanspruch.
Ob aus dem Rentenanspruch irgendwann eine Rente wird, steht auf einem anderen Blatt.
Zu Deiner anderen Frage: Wie kommt denn jemand, der heute ausschließlich einen 400-€-Job hat, über die Runden? Die 400-€-Jobs sind als ergänzende Nebenbeschäftigung gedacht, und ich weiß nicht, wie man so einen Job auf Dauer für etwas anderes als eine Nebenbeschäftigung verwenden kann.
Zu Deiner anderen Frage: Wie kommt denn jemand, der heute
ausschließlich einen 400-€-Job hat, über die Runden? Die
400-€-Jobs sind als ergänzende Nebenbeschäftigung gedacht, und
ich weiß nicht, wie man so einen Job auf Dauer für etwas
anderes als eine Nebenbeschäftigung verwenden kann.
Der Arbeitsmarkt scheint aber, zumindest was ungelernte Kräfte angeht, sehr stark in diese Richtung orientiert zu sein.
Wenn es keine Rente gibt, wie soll später das Heer, der
derzeit „minderbemittelt“ Beschäftigten über die Runden
kommen.
Das kommt drauf an, wie sie sonst noch „abgesichert“ sind. Nur von einem 400-€-Job kann man wohl kaum leben. Oder kennst du Leute, die davon ihren Lebensunterhalt incl. Wohnung bezahlen?
das ist so nicht ganz richtig. Auch mit einem Minijob erwirtschaftet man sich auf lange Sicht gesehen einen Rentenanspruch. Zum einen zahlt der Arbeitgeber immer einen Pauschalbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen zählen Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung bei der Erfüllung von Wartezeiten mit - zwar nicht in vollem Umfang, aber wie gesagt, auf lange Sicht gesehen schon.
Faustregel: Zahl der Arbeitsmonate in einem 400-Euro-Job, geteilt durch drei, entspricht ungefähr der Zahl der Monate für die Wartezeit. Die Rentensteigerung ist vernachlässigbar gering.
Die Aufstockung der Beiträge (Verzicht auf Versicherungsfreiheit) auf vollwertige Pflichtbeiträge sei an dieser Stelle empfohlen. Dadurch erhält man supergünstig einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Maßnahmen (ohne Gesundheitsprüfung).
Die Erklärung ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben und nur für die Zukunft möglich.
Die Berücksichtigung bei Wartezeiten hab ich nicht bedacht, die lass ich gelten. Aber die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers führen, wenn sie nicht durch Arbeitnehmerbeiträge aufgestockt werden, zu keinem eigenen Rentenanspruch. Sie dienen nur dazu, die jetzigen Rentner mit zu alimentieren. Auf den eigenen Rentenanspruch haben sie nur insofern einen indirekten Einfluss, als sie möglicherweise dazu beitragen, dass der Staatsbankrott ein bissel später eintreten wird.
Der Arbeitsmarkt scheint aber, zumindest was ungelernte Kräfte
angeht, sehr stark in diese Richtung orientiert zu sein.
das geht vorbei. Es wird eine Weile dauern, bis es sich bei den Arbeitgebern herumspricht, dass 405 € für den Arbeitgeber billiger sind als 400 € - ist erst seit 07/2006 so.
sorry, ich hab mich leider undeutlich ausgedrück. Mit meinem Wort „Rentenanspruch“ meine ich nur das Erwirtschaften eines Geldanspruchs gegen die Rentenversicherung.
Bezüglich des eigentlichen Rentenanspruchs, welche ja eine Rente an sich begründet, muss man unterscheiden. Verlangt die jeweilige Rentenart Pflichtbeiträge, kann diese Voraussetzung mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht erfüllt werden.
Werden jedoch nur Beitragszeiten verlangt, ist dies eben sehr wohl möglich.
Insofern war meine Aussage nicht so falsch: Man kann mit einer geringfügigen Beschäftigung die Rente erhöhen (wenn auch nur minimal) und man kann sich auch einen Anspruch erwirtschaften.