Rente nach dem letzten Netto-Gehalt?

Hallo zusammen,

man liest immer wieder, daß die Rente soundsoviel Prozent des LETZTEN Nettogehaltes beträgt.
Wenn jemand fast das ganze Leben lang ganztags gearbeitet hat, die letzten Jahre vor der „Berentung“ (schreckliches Wort) aber halbtags (bei entsprechend geringerem Gehalt), wird die Rente dann tatsächlich am Halbtagsgehalt gemessen? Spielt es keine Rolle mehr, daß er/sie vorher ganztats gearbeitet hat?
Oder werden da irgendwie die gezahlten Beiträge insgesamt zugrunde gelegt?
Wenn ersteres: Dann müßte jemand, der immer nur halbtags bearbeitet und entsprechend wenig(er) Beiträge gezahlt hat, ja nur im letzten Monat ganztags arbeiten, und schon bekommt er wesentlich mehr Rente.

Kann mir da jemand fundiert was dazu sagen?

Vielen Dank schonmal!

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

die Berechnung der verschiedenen Rentenarten ist gar nicht so kompliziert. Dafür gibt es nämlich eine Rentenformel, die da lautet:
persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatsrente.

Ein Beispiel in Zahlen, wobei unterstellt ist, daß der Versicherte 35 Jahre gearbeitet hat und sein Verdienst 20 % über dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten lag.

Je Jahr bekommt unser Versicherter also 1,2 Entgeltpunkte, für 35 Jahre somit 42,0 Entgeltpunkte. Beantragt wird die Regelaltersrente (Rentenartfaktor 1,0, Zugangsfaktor 1,0).

42 x 1 x 1,0 x 48,29 = 2.028,18 DM.

Entgeltpunkte: Die Summe der Entgeltpunkte sind der wesentliche Faktor der rentenberechnung. Die Beitragsleistung der Versicherten wird Jahr für Jahr der durchschnittlichen Beitragsleistung aller Versicherten gegenübergestellt. Hat ein Versicherter in einem Jahr genausviel verdient, wie der Durchschnitt aller Versicherten, so hat er in diesem Jahr einen Entgeltpunkt. Hat er 15 % mehr verdient und somit höhere Beiträge entrichtet, bekommt er 1,15 Entgeltpunkte angerechnet.

Rentenartfaktor: Der rentenartfaktor ist der Multiplikator, der die Höhe der einzelnen Rentenart bestimmt.
(z.B. Rente wegen Alters: 1,0)

Zugangsfaktor: Der Zugansfaktor ist in der Regel nur für die Berechnung der Altersrenten von Bedeutung. Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0.
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wird der Zugangsfaktor gekürzt.

Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert löste ab 01.01.1992 die allgemeine Bemessungsgrundlage ab. Er ist der Faktor, der die Dynamik in der gesetzlichen Rentenversicherung bewirkt.
Der aktuelle Rentenwert vom 01.01.1992 entsprach der Altersrente Stand 31.12.1991 nach bisherigen Vorschriften für ein Versicherungsjahr bei Beiträgen nach Durchschnittseinkommen, also DM 41,44. Ab 01.07.1992 wird er jährlich angepasst und zwar im gleichen Verhältnis, wie die Nettolöhne und Nettorenten sich veränndern. Bis zum 30.06.2000 betrug er DM 48,29.

Das ist jetzt aber nur ein kleiner Einblick in die Geheimnisse der gestzlichen Rentenversicherung. Weitere Infos erhälst Du unter der Homepage der BFA (ich glaube http//www.bfa.de).

Du kannst Dir dort Deinen persönlichen Versicherungsverlauf anfordern. Aufgrund dieses Verlaufes kann man dann seine bisherigen erworbenen Anwartschaften ausrechnen. Ist übrigens auch jungen Leuten zu empfehlen, da bei einer Anforderung des Verlaufes gleich alle Unstimmigkeiten geklärt werden.

Noch Fragen?

Gruß
Jochen

Hallo Jochen,

ich würde mal sagen… perfekt erklärt… zumindest finde ich
nichts, was ich anders erklärt hätte… :wink:

Und auch der Tip mit der Bereinigung des Kontos ist gut, denn wer
weiß in 40 Jahren noch, was er wann wie wo gemacht hat… und
unter Umständen gibt es die Firma ja nicht mehr… na und dann
fängt die Rennerei an… :wink:

Punkt…

In diesem Sinne

Marco

Hi, du redest hier von der Brutto. Rente., ferner :
erkundige dich mal, welche Kürzungen nach der Rentenreform 2001 noch zusätzlich greifen,
dann kommen immer noch Krankenkassenbeiträge in Höhe von ca 7 % für den Versicherten runter und Pflegeversic´herung auch noch , rechne mal aus, was dann die Netto Rente ausmacht
Für einen Verdienst über 20 % über dem DURCHSCHNITTSVERDIENST !!!
Wenn dann die Ehefráu nicht noch eine gleiche Versorgun bekommt, dann sind dies die künftigen Sozialfälle.
frdl. Gruß

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Hi, du redest hier von der Brutto. Rente., ferner :
erkundige dich mal, welche Kürzungen nach der Rentenreform
2001 noch zusätzlich greifen,
dann kommen immer noch Krankenkassenbeiträge in Höhe von ca 7
% für den Versicherten runter und Pflegeversic’herung auch
noch , rechne mal aus, was dann die Netto Rente ausmacht
Für einen Verdienst über 20 % über dem DURCHSCHNITTSVERDIENST
!!!
Wenn dann die Ehefráu nicht noch eine gleiche Versorgun
bekommt, dann sind dies die künftigen Sozialfälle.
frdl. Gruß

Hi Hajo,

unbestritten, da gebe ich Dir recht. aber es ging auch nur um die eigentliche Berechnung einer Altersrente, die so dargestellt auch nur als Beispiel anzusehen ist.

Das die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den Ruhestand zu „überleben“, sollte jedem klar sein.

Jochen