Rente: Nun wartet doch erst einmal ab!

Hallo, zukünftige Rentner!

Hier wird über die neue Rentenkomponente diskutiert, obwohl der Gesetzestext noch nicht einmal trocken ist. Die Behörde, die Privatanbieter zertifizieren soll, existiert noch nicht. Dennoch erzählen etliche Versicherer, wer jetzt abschließt, könne sicher sein, daß die Sache auch zertifiziert wird. Gleichzeitig wird der frühe Einstieg mit der dadurch längeren Laufzeit und folglich höheren Rente schmackhaft gemacht.

Trotzdem halte ich es für leichtfertig, jetzt irgendwelche Verträge abzuschließen. Das entscheidende fehlt nämlich: Die Vergleichsmöglichkeit aus einem gesicherten Angebot zahlreicher Anbieter. Wer jetzt abschließt, entläßt die privaten Versicherer aus der Konkurrenz. Vieles erweckt heute den Anschein, daß nur die alten Kapital-Lebensversicherungen mit ein paar kosmetischen Veränderungen angeboten werden. Derartige Abschlüsse waren für den Kunden im Erlebensfall noch nie eine gute Anlageform.

Es gibt keinen Grund zur Eile, auch wenn Vertreter vorrechnen, daß sich die Rente bei Abschluß sofort um ein paar Zehnmarkscheine erhöht. Das ist aber mit Sicherheit Unsinn! Es mag für die eine Gesellschaft gelten, was aber wirklich später herauskommen kann, zeigt sich frühestens, wenn der Wettbewerb in vollem Gange ist.

Deshalb: Finger weg und abwarten!

Gruß
Wolfgang

Genau deswegen wollte ich Euch ja die Tabellen + Erklärungen dazu geben! Auch hier steht ganz eindeutig: abwarten. Zwar wird das Gesetz vermutlich nicht mehr geändert, doch unmöglich ist es nicht. Nach den Sommerferien (frühestens) wissen wir mehr!
Grüße
Raimund

auf was denn?
Hallo Beitragszahler!

Wenn Gesellschaften anbieten, die Produkte umzuwandeln in förderungsfähige Produkte finde ich das, wegen dem besseren Eintrittsalter, in Ordnung.

Da es definitiv noch keine zertifizierten Produkte gibt, ist es auch meiner Meinung nach falsch den Eindruck zu erwecken, das angebotene Produkt wird auf alle Fälle zertifiziert. Fair und richtig ist es aber, dem Kunden ein kostenfreies Umwandlungsrecht in ein zertifiziertes Produkt zu ermöglichen (falls notwendig).

Kapital-LV erfüllen die Förderungskriterien nicht (garantierte lebenslange Leibrente notwendig!!!). D.h es wird auf Rentenversicherungen herauslaufen. Die angebotenen Vor- Produkte sind Rentenversicherungen.

Es ist kein Unsinn, daß sich die Rente beim Ablauf um ein paar Scheine im Monat erhöht!! Mann, Eintrittsalter 25 Jahre, Ablaufalter 65, bei einem Beitrag vom 1000,-- (im Jahr) gibt es beim Ablauf eben 85,-- mehr im Monat als mit 26.

Ich persönlich halte es auch gefährlich, eine „Abwarten“-Stimmung herbeizuführen. Die ganze Riesterförderung ist ja nur für die vergleichsweise geringe zusätzliche Versorgungslücke, die durch die Reform entsteht, in´s Leben gerufen worden.

Die viel größere Versorgungslücke besteht unverändert nach wie vor!!!

Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn Gesellschaften anbieten, die Produkte umzuwandeln in
förderungsfähige Produkte finde ich das, wegen dem besseren
Eintrittsalter, in Ordnung.

Hallo Andreas,

mir liegt jede Missionierungsabsicht fern, ich gebe hier nur einen Denkanstoß. Denn nachdenken sollte man, bevor man sich evtl. für den Rest des Berufslebens bindet.

Wer unbedingt jetzt schon etwas abschließen möchte, für das es das Versprechen der Umwandlung (falls erforderlich) in eine förderungsfähige Variante gibt, hat nur den einzigen Vorteil des früheren Eintrittsalters. Im Moment aber sind noch gar nicht alle Anbieter auf dem Markt. Die paar, die es schon gibt, bewegen sich ohne viel Konkurrenz auf diesem milliardenschweren Markt. Ich halte es für sehr wahrscheinlich (keineswegs sicher), daß es lukrativere Angebote gibt, sobald der erste Ansturm der Abschlußwilligen vorüber ist.

Wer auf diesem Gebiet etwas anbietet, muß Mindestanforderungen erfüllen. Das ist gut so. Es wird aber wahrscheinlich durch knochenharten Wettbewerb noch viel besser.

Ich rechne auch mit deutlich phantasievolleren Produkten und Angeboten, als dies jetzt der Fall ist. Und mit konkreten Vergleichsmöglichkeiten auch unterschiedlicher Anlageformen. Das alles ist bestenfalls erst angedacht. Deshalb meine ich, daß ein paar Monate abwarten weniger schädlich ist, als jetzt das Erstbeste zu nehmen und sich daran ein Rentenzahlerleben lang zu binden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

einverstanden: Mehr Wettbewerb kommt erst noch. Aber denkst Du nicht auch, daß die Gesellschaften, die schon immer „gut“ waren, auch hier „gut“ bleiben?

Oder auch andersrum: Daß derjenige, der schon immer bei „seinem“ Vertreter war, dort wieder abschließt?

Insofern: Jeder nach seinen Präferenzen, oder?
Andreas

Hallo Andreas,

Wer unbedingt jetzt schon etwas abschließen möchte, für das es
das Versprechen der Umwandlung (falls erforderlich) in eine
förderungsfähige Variante gibt, hat nur den einzigen Vorteil
des früheren Eintrittsalters. Im Moment aber sind noch gar
nicht alle Anbieter auf dem Markt. Die paar, die es schon
gibt, bewegen sich ohne viel Konkurrenz auf diesem
milliardenschweren Markt. Ich halte es für sehr wahrscheinlich
(keineswegs sicher), daß es lukrativere Angebote gibt, sobald
der erste Ansturm der Abschlußwilligen vorüber ist.

ich kann jetzt nur von der Nürnberger sprechen. Z.Zt. kenn ich noch keine andere, die schon einen Antwortversuch startet.
Bei denen kommt (incl. der überschüsse) bei einem 25 jahrigen eine monatliche Gesamtrente von 1.166,- DM heraus. Ein Jahr später abgeschlossen beträgt die Rente. 1.072,- DM. Ob diese Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden, kann natürlich niemand garantieren.Der Tarif ist, wie schon erwähnt ein Rententarif mit festgelegtem Beginn (65), kein kapitalweahlrecht, 10 jahre Rentengarantie, Beitrag (incl. der Förderung) 85,60 DM, Beitragsrückgewähr während der Aufschubdauer.
Vom Gedanken der Rente her würde ich mal so behaupten, ist die Rentenversicherung das richtige. Eine Rente wird lebenslang bezahlt. Eine Kapitalanlage in Investment nur so lange, wie das Kapital + Zinsen reicht. Klar, die Rendite kann besser sein, als eine reine Rentenversicherung.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
mit hat eine Vertreterin einer Bausparkasse gesagt, man
solle die Finger von der Förderung lassen, da man dann
generell zur Abgabe eines Einkommensteuerbescheides auch
nach dem 65. Lebensjahr verpflichtet sei und demnach dann
auch alles was zu versteuern ist dann auch angeben müsste,
wie zB. Zinserträge oder Vermietung und Verpachtung.
Das mit der Befreiung von der Abgabe einer Einkommensteuer-
erklärung wäre dann nicht mehr möglich.
Stimmt das ??

Gruss

Günter

Hallo Günter,

das wäre in der Tat interessant, aber ich vermute mal, dass das eher etwas Angstmache ist.

Ich denke eher, dass sie dort etwas einführen, was demnächst auch an der Börse ziemlich sicher Einzug finden wird…

Es wird eine pauschale Besteuerung durchgeführt.
Und wer der Meinung ist, er hat zuviel bezahlt, macht halt Steuererklärung, wer der Meinung ist, zu wenig oder richtig… der lässt es halt :smile:

Ich könnte mir einen Steuersatz von 25% vorstellen.

Nur so als Idee, also Vermutung… nichts definitives…

Marco

hallo, Günter,
das kann Dir niemand beantworten.
ich vermute aber, dass es so weiter sein wird, wie bisher.
Doch um die Angabe Deiner Vermögensverhältnisse kommst Du sowieso nicht herum - als GKV-Versicherter.
Die Kassen haben das Recht und die Pflicht, Dein Einkommen im Alter zu prüfen. Denn danach berechnet sich Dein Beitrag.
Solltest Du aber die Kassen belogen haben und es kommt irgend wann heraus, musst Du den Fehlbetrag nachzahlen. Wenn es nachweisbar wissentlich geschehen ist, bis zu 30 Jahre (stimmt die Zahl, Marco?). Das heißt dann Versicherungsbetrug.
Ich habe eine Nachfroderung (als Kopie)der TK. Die „arme Sau“ (schwäbischer Ausdruck) musste kräftig löhnen. Und im Alter tut das dann besonders weh.
Also nichts ist mit Finanzamt betrügen.
Grüße
Raimund


Hallo Raimund,

Wenn es
nachweisbar wissentlich geschehen ist, bis zu 30 Jahre (stimmt
die Zahl, Marco?).

Du musst es vorsätzlich gemacht haben, da du den Zettel ( Meldebogen) unterschreiben musst, dürfte das also gegeben sein… meist und oft einigt man sich aber auf 4 Jahre…

Das heißt dann Versicherungsbetrug.

Jep.

Die „arme Sau“(schwäbischer Ausdruck)

Sagt man auch woanders so :smile:

Marco

Hallo Raimund,

da hast u was völlig missverstanden, es geht nicht um die
Krankenversicherung, sondern um das liebe Finanzamt.
Bis dato war es so, dass bei Altersruhegeldempfängern es schon
mal vorkam, dass das Finanzamt auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf Dauer verzichtet hat und man
deshlab nicht mehr gezwungen war jede Mark sonstiges Einkommen,
wie z.B. Zinsen oder Mieterträge anzugeben.
Durch die Förderung, die jetzt neu eingeführt werden soll,
muss angebl. jetzt jeder der die Förderung in Anspruch
genommen hat und dies auf Dauer eine solche Erklärung jedes Jahr
abgeben - stimmt das, das war die Frage - also nichts mit der
Krankenkasse.

Gruss

Günter

Hi, günther
ich weiß gar nicht, worüber du dir n Kopf machst, du hast doch ne Gesamtversorgung von 72,5 % oder netto, je nachdem.
Du brauchst doch nur zu warten, ab 2001 noch die Prämien vom staat abzocken und dann als Rentner die Bfa Rente, VBL ? und oder DAK Versorgungsbezüge evtl. BFA Höherversicherung auch noch einzukassieren,
************************+
Tschüß

**********

[MOD]
Teilweise subjektive Meinung, die diffamierend war gelöscht.

nein, ich habe Dichschon verstanden, aber leider nicht richtig formuliert.
Das Du der Kasse aus Selbsterhaltung (Du musst ja evtl. Deine Beiträge nachbezahlen) genaue Angaben über Deine Einkünfte gibst, hat das Finanzamt ebenfalls Zugriff darauf… wenn es will.
Ansonsten dürfte es genauso laufen, wie bisher. Da wird sich aus Kostengründen nichts ändern.
grüße
Raimund

Das FA verzichtet nur auf eine Steuererklärung, wenn Dein Einkommen deutlich unterhalb der Freibeträge liegt und Du glaubhaft machen kannst, daß sich daran wohl auch für den Rest Deines Lebens nichts ändert. Damit die Banken Dir nichts abziehen, was das FA hinterher nur wieder erstatten müßte, bekommst Du eine sogenannte Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung.

Dabei wird nie der Hinweis fehlen, daß Du selbstverständlich verpflichtet bist, wenn sich daran doch etwas ändern sollte, von Dir aus wieder eine Steuererklärung einzureichen.

Alles andere ist Steuerhinterziehung! Eine Steuerbefreiung gibt es nicht.

Daran wird sich auch durch die Riester-Rente nichts ändern. Allerdings hast Du damit ein Einkommen, daß Du nicht verbergen kannst, das FA kennt ja die entsprechenden Anlagen, da es sie zuvor gefördert hat.

Wenn Du auch mit der Riester-Rente deutlich unter den Freibeträgen liegst, wirst Du wohl sogar für diese eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vorlegen können.

Ob Du Dein sonstiges Einkommen angibst hängt nach wie vor Deiner Ehrlichkeit bzw. Deiner kriminellen Energie ab.

Gruß
Werner

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Hallo Aaron,

es geht nicht um mich sondern es war eine generelle
Frage weil bei diesem Info-Gespräch mit der BHW-Tante
kam das zu Sprache - mehr nicht.

Gruss

Günter (ohne h)

hallo,
es könnte noch einen grund geben,die förderung nicht in anspruch zu nehmen:ziemlich sicher wird es kein kapitalwahlrecht geben,d.h. es muss auf jeden fall die rente bezogen werden.wenn ich das aber aus wer-weiss-was für gründen nicht will oder kann?evt. könnte eine zweite rentenvers. helfen,bei der man das wahlrecht nach wie vor hat.
viele grüße
jürgen

mit hat eine Vertreterin einer Bausparkasse gesagt, man
solle die Finger von der Förderung lassen, da man dann
generell zur Abgabe eines Einkommensteuerbescheides auch
nach dem 65. Lebensjahr verpflichtet sei und demnach dann
auch alles was zu versteuern ist dann auch angeben müsste,
wie zB. Zinserträge oder Vermietung und Verpachtung.
Das mit der Befreiung von der Abgabe einer Einkommensteuer-
erklärung wäre dann nicht mehr möglich.
Stimmt das ??

Gruss

Günter