Falls die Rente und das Eigenkapital eines Menschen der zudem noch eine Wohnung besitzt in ein Heim kommt und diese Person keine Kinder bzw. Eltern hat, können dann Geschwister und deren Kinder für die Kosten herangezogen werden ? Muss man ev. die Wohnung verkaufen ?
Falls die Rente und das Eigenkapital eines Menschen der zudem
noch eine Wohnung besitzt in ein Heim kommt und diese Person
keine Kinder bzw. Eltern hat, können dann Geschwister und
deren Kinder für die Kosten herangezogen werden ? Muss man ev.
die Wohnung verkaufen ?
Hi, Geschwister und deren Kinder sind dafür nicht heran zu ziehen.
Die Wohnung muss allerdings verkauft werden.
MfG ramses90
Beim Haus handelt es sich um Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII, da es bei einer dauernden Heimaufnahme ja nicht mehr selbst bewohnt wird. Der Schutz nach § 90 Abs. 2 Ziffer 8 SGB XII ist nicht gegeben. Es muss verwertet werden, was im Klartext auf einen Verkauf hinausläuft.
Geschwister werden vom Sozialamt nicht zum gesetzlichen Unterhalt herangezogen, selbst wenn sie wohlhabend und vermögend sind. Dies ergibt sich aus § 94 Abs. 1 SGB XII. Etwas anderes gilt jedoch bei vertraglichen Ansprüchen (z. B. Wohnrecht) oder bei Schenkungsrückforderungsansprüchen. Hier können sehr wohl auch Geschwister herangezogen werden, wenn sie zahlungspflichtig sind!