Rente rückwirkend bekommen / Rückzahlung an das Jobcenter / Verjährung

Ich habe 2012 volle Erwerbsminderungsrente beantragt-diese wurde auch gewährt, aber rückdatiert auf 2010, da ich zu diesem Zeitpunkt einen Rehaantrag gestellt habe. Die gesamte Rente wurde rückwirkend in einem Batzen auf mein Konto überwiesen. Seit Mai 2013 zahlt das Jobcenter nicht mehr und seit August 2013 beziehe ich die Rente regelmässig. Nachdem ich seit Mai 2013 auf eine Mitteilung des Jobcenters bzgl. einer Rückzahlung aller geschuldeten Bezüge, die seit 2010 entstanden sind, gewartet habe, kam nun vor einem Monat endlich die reelle Berechnung mit Zahlungsfrist v. 20.07.2014. Kurz danach kam eine Mahnung über fiktive Geldbeträge und fiktive Darlehensverträge. Man konnte dies abwenden und ich habe nach eigener Berechnung meiner „Schulden“ den reellen Betrag überwiesen. Scheinbar hat sich das überschnitten und es flatterte jetzt plötzlich eine Vollzugsmitteilung ins Haus-wieder mit dem fiktiven Betrag und dem nie stattgefundenen Darlehensvertrag. Auch war von einer Frist bis zum 20.07. keine Rede mehr-allerdings kam die Mahnung von der Kreiskasse. Wie gehe ich damit um? Gibt es eine Verjährungsfrist, nachdem sich die Angestellte des Jobcenters mit eigenen Worten ein Jahr für die Berechnung der Rückzahlung Zeit gelassen hat, weil „sie den Berg immer wieder vor sich hergeschoben hat“ ? Ich habe alle jemals seit 2010 entstandenen Überzahlungen beglichen, aber ab wann gilt eine Verjährung? Kann ich da ggfs. einen Teilbetrag zurückfordern?
Bitte um erfahrene Hilfe!!!

Moin,

abgesehen davon, dass Du die FAQ1129 übersehen hast, kann man wohl soviel sagen.

Die Materie ist sehr komplex, versuche eine kompetente Beratung, z.B. beim VdK, zu bekommen. Es gibt natürlich auch andere Beratungsstellen, dies ist aber sehr abhängig vom Wohnort. VdK ist breit vertreten, der monatliche Beitrag ist gut angelegt.

Viel Erfolg, ich kämpfe auch noch mit diesen Verrechnungen.

Gruß Volker

Hallo

… kam nun vor einem Monat endlich die reelle Berechnung …
Kurz danach kam eine Mahnung über fiktive Geldbeträge und fiktive Darlehensverträge.

Was ist denn eine reelle Berechnung? Eine, die stimmt?
Und was für fiktive Geldbeträge?

Von wann bis wann ist denn das Alg II mittels vorläufigem Bescheid bewilligt worden? Schon von 2010 an? Oder von wann genau? - Liegen die Bescheide noch vor, oder sind sie entsorgt worden? -

Wenn man einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommt, dann ist das wohl sowas wie ein Darlehensvertrag. Es stellt sich aber die Frage, ob es sowas gab. Eigentlich würde ich nämlich erwarten, dass das Jobcenter den Alg-II-Bezieher eine Abtretungserklärung für den Rentenversicherungsträger unterschreiben lässt und die laufenden Zahlungen nur noch vorläufig bewilligt, sobald es wusste, dass eine Rentenzahlung erwartet wird, und dann direkt mit der Rentenkasse abrechnet.

Oder wusste das Jobcenter nichts davon, dass ein Rentenantrag gestellt worden ist?

Was man mit dieser Vollzugsmitteilung macht, weiß ich nicht. Steht da keine Rechtsbelehrung drauf? Ich finde übrigens diesen Begriff im Netz nur in Zusammenhang mit dem Katasteramt, für Grundbucheintragungen. Was steht denn genau drin in dieser Vollzugsmitteilung?

Und mit welcher Begründung sind Gelder zurückgefordert worden?

Das folgende gilt für Rückforderungen von Geldern, die durch normale Bescheide bewilligt worden sind (also nicht durch vorläufige Bescheide):
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html
Dazu zur Erklärung:
Ein Verwaltungsakt ist z. B. ein Bescheid. Ein begünstigender Verwaltungsakt ist z. B. ein Bescheid, der einem Geld bewilligt. Ein unrechtmäßig begünstigender Verwaltungsakt ist z. B. ein Bescheid, der einem versehentlich Geld bewilligt, das einem eigentlich nicht zusteht:

Viele Grüße

wie soll man diesen fall unpersönlich schildern?
aber danke für den hinweis!!

wie soll man diesen fall unpersönlich schildern?

So als hätte man ihn sich ausgedacht.

Z. B. Angenommen jemand, der seit 2010 Alg II bezieht und seit 2012 Rente beantragt hat usw.