…nach der Scheidung bzw. nach dem Tod des geschiedenen Partners, den gerichtlichen Rentenausgleich zurückholen ?
Angenommen: Ein Paar läßt sich 2011 scheiden.
Es geht hier um den Mann .
Das Gericht macht wie üblich bei Scheidungen den Rentenausgleich ( gesetzlich einbezahlte Rente aus Beschäftigungsverhältnissen ). Die Frau bekäme dann diesen Betrag angerechnet.
Angenommen : 2013 verstirbt die Frau als Folge einer Krankheit.
Ist die anberechnete Rente des Ehemannes jetzt futsch ?
Könnte Sie eventuell -auf Antrag - wieder dem Ehemann angerechnet werden ?
Ist die anberechnete Rente des Ehemannes jetzt futsch ?
Vermutlich nicht.
Könnte Sie eventuell -auf Antrag - wieder dem Ehemann angerechnet werden ?
Der Versorgungsausgleich kann unter Umständen rückgängig gemacht werden. Ob die Bedingungen hier gegeben sind, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, da aber nur zwei Jahre vergangen sind, schätze ich die Chancen als gut ein.
Ob man den Antrag direkt beim Gericht stellen kann oder zum Anwalt muß, weiß ich nicht.