Rente & Selbständigkeit

Hallo,

wie sieht das eigentlich aus, wenn jemand selbständig ist, einen Rentenanspruch von der BfA hat und nach seinem Renteneintrittsalter die Rentenansprüche realisiert, aber trotzdem weiterhin selbständig bleibt?
Konkret: eine 58jährige weibliche Person hat ca. 20 Jahre als abhängig Beschäftigte Beiträge an die BfA geleistet, sich vor mehr als 10 Jahren selbständig gemacht und weiterhin Beiträge an die BfA gezahlt.

Kann diese Person ab dem 65. Lebensjahr Rente beziehen und ohne große Beeinträchtigungen für ca. 2-3 Jahre selbständig bleiben? Wie sieht das Prozedere aus, steuerliche Auswirkungen?

Danke & Gruß

Phillyboy

Hallo, Philliboy,

nach derzeitiger Rechtslage kann Deine Bekannte ab 65 die sog. Regel- Altersrente beziehen und dazu verdienen, soviel sie will (egal ob als Selbständige oder als Arbeitnehmerin).

Die Rente wird (zur Zeit!!!) mit dem sog. Ertraganteil besteuert, da wird sich aber nächstes Jahr etwas tun. Schlimmer als eine Besteuerung in Höhe von 50% wird es wohl nicht kommen. Dazu kommt dann noch der Gewinn aus Selbständigkeit.

Ingeborg

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