Hallo,
wie sieht das eigentlich aus, wenn jemand selbständig ist, einen Rentenanspruch von der BfA hat und nach seinem Renteneintrittsalter die Rentenansprüche realisiert, aber trotzdem weiterhin selbständig bleibt?
Konkret: eine 58jährige weibliche Person hat ca. 20 Jahre als abhängig Beschäftigte Beiträge an die BfA geleistet, sich vor mehr als 10 Jahren selbständig gemacht und weiterhin Beiträge an die BfA gezahlt.
Kann diese Person ab dem 65. Lebensjahr Rente beziehen und ohne große Beeinträchtigungen für ca. 2-3 Jahre selbständig bleiben? Wie sieht das Prozedere aus, steuerliche Auswirkungen?
Danke & Gruß
Phillyboy