Rente Sonderzahlungen zurückerstatten

Sonderzahlung zurückerstatten wegen rente

Hallo,

hier meine Frage. Mein Vater ist ab 01.12.12 in Rente.
Mit seinem Novembergehalt hat er noch eine Sonderzahlung erhalten. Nun wurde er aufgefordert diese Sonderzahlung wieder zurückzuzahlen. Er war aber doch 11 Monate im Betrieb tätig, hat er da dann nicht Anspruch auf diese Sonderzahlung? Im Vertrag steht bei ihm nichts zu diesen Zahlungen. Sie wurden aber immer bezahlt. Das tolle an dieser Firma ist ja das er dort 38 jahre tätig war und nun diese Aufforderung und dann auch nichtmal eine verabschiedung seitens des Arbeitgebers.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe
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Hallo Hr. Neumeier,

also diese Sonderzahlung ist normalerweise die sogenannte Weihnachtsgratifikation auf die jeder Mitarbeiter (je nachdem wie es im Tarifvertrag geregelt ist) Anspruch hat.
Bei uns ist es beispielsweise so, daß der Mitarbeiter welcher seit mind. 01.10. im Dienstverhältnis steht und „aktuell noch steht“ einen anteiligen Anspruch darauf hat. (in meinem Beispiel: 3 Monate)
Eine Ausnahme gilt jedoch wenn nahtlos der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ist, daß hier dann für die Dienstmonate diese Sonderzahlung gewährt wird.

Nun kenne ich jedoch nicht den Tarifvertrag Ihres Vaters. Dazu wäre wichtig nach welchem Tarif er bezahlt wird. Gibt es einen Betriebsrat würde ich mich an diesen wenden und dies unbedingt klären lassen.

Meiner Meinung nach - würde schon aus dem Tatbestand daß Ihr werter Herr Vater 38 Jahre dort gearbeitet hat - die anteilige Sonderzahlung für die 11 Monate zu Recht zustehen, aber wie gesagt das hängt vom Tarifvertag ab. Dies steht nicht im Arbeitsvertrag.

Sollten Sie nähere Informationen haben, kann ich mich gerne nochmals aktuell schlau machen.

MFG Octo-Juro

Hallo, wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, dann würde ich mal schauen, was der Tarifvertrag sagt. Viele Grüße

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der Umstände der Zahlungen und evtl. Vorbehalte läßt sich diese Frage nicht seriös beantworten.
Hier wird der Gang zum Fachanwalt unumgänglich sein.

&Tschüß
Wolfgang

Das kommt darauf an:

  1. Ist der AG tarif-gebunden, dann steht im Manteltarif-Vertrag etwas über die sonderzahlung.
    2.Sonderzahlungen sind oft freiwillige Leistungen, auf die normalerweise kein Anspruch besteht, wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt ist. Zahlt allerdings der AG mehrere Jahre lang eine Sonderzahlung ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit und den jederzeitigen Wegfall, dann ist er verpflichtet, eine Sonderzahlung zu leisten.
    Viele Regelungen sehen aber Bedingungen für die Zahlung vor, z.B.: Man muss am 1.10. und 1.12. beim AG beschäftigt sein, und nicht vor dem 1.4. des Folgejahres ausscheiden.
    Leider fehlen hierzu alle Angaben, so dass eine Antwort nicht möglich ist.
    Robby1

Hallo,

bedaure, kann mich dazu fachlich korrekt nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,

ich gehe davon aus, der Arbeitgeber begründet die Rückforderung mit dem vorzeitigen Ausscheiden Ihres Vaters aus dem Unternehmen.

Solche Regelungen sind auch in Verbindung mit der Zahlung eines Weihnachtsgeldes durchaus üblich. Müssen allerdings konkret im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, würde ich eine schriftliche Begründung vom Arbeitgeber einfordern.

Ich sehe hier den Arbeitgeber nicht im Recht, solange eine entsprechende eben benannte Regelung nicht explizit auf Mitarbeiter, die wegen Berentung ausscheiden, vereinbart wurde.

Viel Erfolg.

Beste Grüße

P.S. Wertschätzung ist bei deutschen Arbeitgebern noch in den Kinderschuhen. Kein Trost, leider Alltag.

Hallo Steven Neumeier,
kann zu diesem Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner
____________________________

hallo
denke mal das in den unterlagen irgendwo steht das die zahlungen eine freiwiilige zahlung sind
und der arbeitgeber kein rechtsanspruch drauf hat auch wenn es jahre lang gezahlt wurde

Hallo Steven,

wenn es keinen Tarifvertrag gibt, ist der begriff „Sonderzahlung“ sehr dehnbar. Wofür steht „Sonder-“?

Wenn immer gezahlt wurde, OHNE dass ein Vermerk über Freiwilligkeit der Zahlung gemacht wurde, besteht m.E. eine sog. betriebliche Übung erst dann, wenn dreimal hintereinander ohne Vorbehalt gezahlt wurde. Dies muss aber für alle Mitarbeiter des Betriebs gelten, nicht nur für einzelne Mitarbeiter oder Gruppen.

Üblicherweise geht man bei unterjährigem Ausscheiden nach dieser Formel vor: Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) ./.12 x Monate bis zum Ausscheiden, in Deinem Fall also durch 12 mal 11. Dies gilt allerdings nur, wenn grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Die Sache mit der Verabschiedung ist ganz einfach: Hier wird Deinem Vater deutlich gemacht, was die Chefs von ihm halten. Er ist verbraucht, inzwischen sicher auch zu teuer und kann der Firma keinen großen Gewinn mehr einbringen. Wahrscheinlich sind die (vermutlich jüngeren) Chefs froh, dass er geht. Er hat ja schließlich auch lange genug den Altersdurchschnitt hoch gehalten.

Ich weiß wovon ich rede, ich bin selbst 63 und seit 34 Jahren im jetzigen Betrieb. Früher hat man mir auch immer einzureden versucht, ich könnte dies nicht und das nicht, vor allem, wenn es um Freistellung wegen Weiterbildung ging. Erst als ich meinen Chef gefragt habe ob er mir eine eidesstattliche Versicherung darüber gibt, dass die Firma bankrott geht, wenn ich jetzt tot vom Stuhl falle, war das Thema durch.
Wenn ich in zwei Jahren gehe, erwarte ich auch keine Abschiedsfeier vom Arbeitgeber, ich gehe so still wie ich gekommen bin.

Gruß Fredo

Hallo,

hier meine Frage. Mein Vater ist ab 01.12.12 in Rente.
Mit seinem Novembergehalt hat er noch eine Sonderzahlung
erhalten. Nun wurde er aufgefordert diese Sonderzahlung wieder
zurückzuzahlen. Er war aber doch 11 Monate im Betrieb tätig,
hat er da dann nicht Anspruch auf diese Sonderzahlung? Im
Vertrag steht bei ihm nichts zu diesen Zahlungen. Sie wurden
aber immer bezahlt. Das tolle an dieser Firma ist ja das er
dort 38 jahre tätig war und nun diese Aufforderung und dann
auch nichtmal eine verabschiedung seitens des Arbeitgebers.

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Hallo,
hier sollte man zunächst einen evtl. geltenden Tarifvertrag prüfen, wenn im Vertrag nichts zu diesen Sonderzahlungen steht. Was für eine Sonderzahlung ist es ? Weihnachtsgeld ? 13. Gehalt ? Haben die Kollegen diese Zahlung auch immer erhalten ? Das gilt es zu klären. Es gibt auch eine Art „betriebliche Übung“, wenn in den Vorjahren diese Zahlung regelmäßig erfolgt ist. Weiterhin gilt der Gleicbehandlungsgrundsatz, wenn die Kollegen die Zahlung in 2012 erhalten haben. Bitte dies alles noch einmal prüfen. Gibt es einen Betriebsrat ? Dann hier mal nachfragen.

Viele Grüße

Das ist Mist. Dein Vater sollte sich bei einer Gewerkschaft oder einer Rechtsberatung beraten lassen, ev genügt ein Brief, dann zieht die Firma Ihre Forderung zurück.

Wenn die Sonderzahlung jedes Jahr gezahlt worden ist, dann ist das Besitzstand, und Dein Vater braucht die Sonderzahlung nicht zurück zahlen. Bernd

Sonderzahlung zurückerstatten wegen rente

Hallo,

hier meine Frage. Mein Vater ist ab 01.12.12 in Rente.
Mit seinem Novembergehalt hat er noch eine Sonderzahlung
erhalten. Nun wurde er aufgefordert diese Sonderzahlung wieder

hallo, sorry Rentenrecht ist nicht mein Resort.
Grüße von Nonne213

zurückzuzahlen. Er war aber doch 11 Monate im Betrieb tätig,
hat er da dann nicht Anspruch auf diese Sonderzahlung? Im
Vertrag steht bei ihm nichts zu diesen Zahlungen. Sie wurden
aber immer bezahlt. Das tolle an dieser Firma ist ja das er
dort 38 jahre tätig war und nun diese Aufforderung und dann
auch nichtmal eine verabschiedung seitens des Arbeitgebers.

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