Rente trotz BU / EU - Versicherung

Hallo liebe Forenmitglieder,

angenommen jemand würde eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen und jetzt tritt der Fall ein dass derjenige keinem Beruf mehr nachgehen kann, dann habe ich ja dank folgendem Artikel (http://www.n-tv.de/ratgeber/Mini-Renten-bringen-nichts-article4359286.html) gelernt, dass eine Summe unterhalb der Grundsicherung keinen Sinn macht da diese ja dann davon abgezogen würde und man am Ende eh nur Gru-Si bekäme. Jetzt stelle ich mir aber folgende Frage, angenommen jemand schliesse eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit 1000€ monatl. ab, ist 45 Jahre alt und der Fall tritt ein, bekäme er dann wirklich 0€ vom Staat? Also wären die 1000€ die einzige Einnahme bis zum Renteneintrittsalter ? Gibt es dann wirklich keine staatliche Leistung die nicht gegengerechnet würde ? Danke für eure Tipps!

Hallo,

Du wirfst da Einiges durcheinander.

Wenn Du eine private Rentenversicherung abschließst, wird diese Leistung grundsätzlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt.

Wirst du tatsächlich voll oder teilweise erwerbsgemindert, bekommst Du also eine staatliche (sofern Du Ansprüche hast) und eine private Rente.
Eine weitere Leistung, die Du ohne Anrechnung beantragen kannst, ist zB Wohngeld, wenn die die Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Die Grundsicherung soll lediglich das Existenzminimum sichern und deswegen werden dafür natürlich alle weiteren Einkünfte angerechnet.

&Tschüß
Wolfgang