Hallo liebe Forenmitglieder,
angenommen jemand würde eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen und jetzt tritt der Fall ein dass derjenige keinem Beruf mehr nachgehen kann, dann habe ich ja dank folgendem Artikel (http://www.n-tv.de/ratgeber/Mini-Renten-bringen-nichts-article4359286.html) gelernt, dass eine Summe unterhalb der Grundsicherung keinen Sinn macht da diese ja dann davon abgezogen würde und man am Ende eh nur Gru-Si bekäme. Jetzt stelle ich mir aber folgende Frage, angenommen jemand schliesse eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit 1000€ monatl. ab, ist 45 Jahre alt und der Fall tritt ein, bekäme er dann wirklich 0€ vom Staat? Also wären die 1000€ die einzige Einnahme bis zum Renteneintrittsalter ? Gibt es dann wirklich keine staatliche Leistung die nicht gegengerechnet würde ? Danke für eure Tipps!