Rente & 'Überwiegend studentische Tätigkeit'

Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe die Formulierung korrekt behalten. Das Problem ist:
Ich habe mein Studium mit zahllosen Jobs selbst finanziert und frage mich, wie das rentenrechtlich sinnvoll zu handhaben ist. Was ist genau der Unterschied zwischen „überwiegend studentischer Tätigkeit“ und Perioden, wo ich mehr anderswo arbeiten musste und weniger studieren konnte? Gibt es für typische Studi-Jobs nur eine Mini-Rente?
Wenn das wer weiss…

Beste Grüße
Len

Hi,

auf dem Formblatt steht doch irgendwo so ein Satz, dass der Zeitaufwand im Durchschnitt anzugeben ist. Wenn Du also schön 2 Semester pro Jahr studiert hast und nebenher gejobbt, dann schätz den Zeitaufwand eben grob ab: ca. 9 Monate studiert incl. Ferien, in denen man i.d.R. gelernt hat, 3 Monate Arbeiten, das schön auf ne Woche runterrechnen und fertig!

Die Studienzeiten werden lediglich angerechnet, damit Du auf deine Beitragszeit kommst und du es noch erleben kannst in Rente zu gehen. Wenn Du da dann gearbeitet hast, wollen die eben jetzt wissen, was die „Haupttätigkeit“ in der Zeit war…

Wolfgang

Hi Wolfgang,
das meinte ich eigentlich nicht- anders gesagt:
Ich habe mich seinerzeit leider nicht mit Rentenfragen beschäftigt, sondern war heilfroh, wenn ich Geld hatte, um meine Miete zu bezahlen. Wenn’s einen passenden Job gab, habe ich den gemacht, ohne viel zu fragen. Von daher könnte ich jetzt zig ehemalige Arbeitgeber kontakten, um Berge von Belegen für 4-Wochen-Jobs ranzuschaffen oder ich könnte mich der Einfachheit halber auf den Standpunkt stellen und sagen, dass ich „überwiegend Student“ gewesen sei (dann rechnet die BfA mit irgendwelchen Standardwerten?)- was teilweise nicht richtig wäre. Mich beschäftigt also die Frage, ob es bei der Rente später große Unterschiede macht, ob ich in einer ganzen Anzahl von Monaten Student oder Arbeiter gewesen bin.

Greetings
Len

Hallo Len,

also, grundsätzlich müssen wir hier ein paar Begriffe klären. Für Zeiten der Hochschulausbildung gibt es sog. Anrechnungszeiten. Für Zeiten, in denen du beschäftigt warst, gibt es Beitragszeiten.

Anrechnungszeiten für Schulausbildung erhält man jedoch nur, wenn durch die Schule/das Studium die überwiegende Arbeitskraft des Versicherten in Anspruch genommen wurde. Hier gilt eine 20-Stunden-Grenze. D. h., wenn du wöchentlich mindestens 20 Stunden für das Studium aufwendest (hierzu zählen Vorlesungen, das Lernen zu Hause, aber auch die Fahrtzeiten), wird die Zeit als Anrechnungszeit gewertet.

Die vielen Beschäftigungsverhältnisse müssten alle einzeln betrachtet werden. Es kommt hierbei auf die jährliche Dauer der Beschäftigungen bzw. das erzielte Entgelt an.

Hast du keinen aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen? Dann könntest du nachsehen, inwiefern welche Zeiten schon gespeichert sind.

Grundsätzlich kann dir jetzt niemand sagen, was für eine spätere Rente besser ist. Die genannten Anrechnungszeiten werden in Zukunft nicht mehr für die volle Dauer eines Studiums bewertet und wirken somit nicht mehr direkt rentensteigernd. Sie schließend jedoch weiterhin Lücken und wirken somit indirekt rentensteigern.

Du musst dir vorstellen, dass am Ende deines Berufslebens geschaut wird, wieviel Beitragszeiten zu hast und welche Entgeltpunkte sich hieraus ergeben. Aus diesen Entgeltpunkten und der Anzahl von belegten Monaten wird dann wiederum ein Durchschnittswert gebildet, der dann den Anrechnungszeiten zugeordnet wird. Je höher der Wert ist, desto mehr Rente bekommst du für die Anrechnungszeiten. Hast du nun viele geringfügige Beschäftigungen, drücken diese natürlich den Wert runter.

Du siehst, alles sehr kompliziert. Ich würde an deiner Stelle immer von einer Beanspruchung durch das Studium von min. 20 Stunden/wtl. ausgehen und dies auch so angeben. Die Beschäftigungen würde ich auch alle aufzählen. Dann soll der Sachbearbeiter prüfen, was wie anrechenbar ist.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,
erstmal Dank für die ausführliche Erläuterung der Angelegenheit- von dieser „Mechanik“ hatte ich bislang keine echte Vorstellung.

Die vielen Beschäftigungsverhältnisse müssten alle einzeln
betrachtet werden.

Tja- das ist eben eins der Probs: Von einigen habe ich halt keinerlei Belege und weil viele Arbeitgeber damals sehr locker mit Studi-Jobs waren, werde ich in diesen Fällen wohl auch keine mehr beschaffen können.

Hast du keinen aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen?

Allerdings- das ist ein ziemliches Chaos (und der Anlass für meine Frage). Bei manchen Jobs wundert es mich, dass sie doch gemeldet wurden und bei anderen, dass es anscheinend keine Meldung gegeben hat…
…aber selbst für die gemeldeten möchte die BfA jetzt von mir noch Belege/Arbeitsverträge (o.ä.), was nach teilweise mehr als 10 Jahren reichlich schwierig ist.

rentensteigernd. Sie schließend jedoch weiterhin Lücken und
wirken somit indirekt rentensteigern.

M.a.W.: Dort, wo ich keine andersartigen Belege mehr beschaffen kann, deklariere ich mich besser als Student.

bekommst du für die Anrechnungszeiten. Hast du nun viele
geringfügige Beschäftigungen, drücken diese natürlich den Wert
runter.

Ha: Wenn ich also der Ansicht wäre, in Zukunft besonders hochdotierte Tätigkeiten auszuführen, gäbe es mehr Rente, wenn ich weniger kleine Jobs hätte- lustig…

immer von einer Beanspruchung durch das Studium von min. 20
Stunden/wtl. ausgehen und dies auch so angeben.

Da ich habe ich nun eine unfreiwillige Wahlmöglichkeit und frage mich, ob es sich wirklich lohnt viel Zeit in Belege für „Kleckerjobs“ zu investieren (denn in meinem Fall wäre wohl recht viel Zeitbedarf zu befürchten…)

Beschäftigungen würde ich auch alle aufzählen. Dann soll der
Sachbearbeiter prüfen, was wie anrechenbar ist.

Der war sich auch nicht wirklich sicher und bevor dort irgendwas angesetzt wird, was nur für den SB das bequemste ist, versuche ich, mich zumindest etwas schlauer zu machen…

Gruß & Dank schonmal
Len

Hallo nochmal´!

…aber selbst für die gemeldeten möchte die BfA jetzt von mir
noch Belege/Arbeitsverträge (o.ä.), was nach teilweise mehr
als 10 Jahren reichlich schwierig ist.

Das ist Quatsch. Zeiten die gespeichert sind, wurden so von der Krankenkasse übermittelt. Häufig wird versucht, aufgrund vorliegender Beschäftigungszeiten, die Anrechnungszeiten zu umgehen. Der Rentenversicherungsträger behauptet dann, dass aufgrund der Beschäftigung keine studentische Tätigkeit von min. 20 Stunden möglich gewesen wäre. In diesem Fall nicht nachgeben. In keinem Fall musst du Arbeitsverträge etc. vorlegen. Wenn du an der Uni eingeschrieben warst und selbst behauptest, dass es wtl. min. 20 Stunden waren, dann muss die BfA dies glauben!

Dort, wo ich keine andersartigen Belege mehr
beschaffen kann, deklariere ich mich besser als Student.

Würde ich dir so raten!

Ha: Wenn ich also der Ansicht wäre, in Zukunft besonders
hochdotierte Tätigkeiten auszuführen, gäbe es mehr Rente, wenn
ich weniger kleine Jobs hätte- lustig…

Es gibt nicht mehr Rente, wenn du weniger Minijobs hast. Dies trifft nur zu, wenn du viele beitragsfreie Zeiten (= Anrechnungszeiten) hast, da dann deren Bewertung geschmälert wird. Wenn du dein restliches Leben arbeitest und auch die Schulzeiten später nicht mehr voll angerechnet werden, ist es nicht relevant.

Da ich habe ich nun eine unfreiwillige Wahlmöglichkeit und
frage mich, ob es sich wirklich lohnt viel Zeit in Belege für
„Kleckerjobs“ zu investieren (denn in meinem Fall wäre wohl
recht viel Zeitbedarf zu befürchten…)

Da hast du Recht. Vor allem sind diese Kleckerjobs sehr schwer nachzuweisen, da es sich ja oft um geringfügige Beschäftigungen gehandelt hat und deren Beurteilung sich regelmäßig geändert hat. Die BfA ist übrigens bei dieser rechtlichen Beurteilung nicht unbedingt sehr sicher (weiß ich aus eigener Erfahrung).

Der war sich auch nicht wirklich sicher und bevor dort
irgendwas angesetzt wird, was nur für den SB das bequemste
ist, versuche ich, mich zumindest etwas schlauer zu machen…

Dacht ich mir. Ich musste wegen einer geringf. Beschäftigung bis vors Sozialgericht ziehen, weil die BfA der Meinung war, dass dafür nichts anzurechnen war. Nicht einmal die Anweisungen meines Arbeitgebers (auch gesetzl. Rentenversicherung) konnten überzeugen :smile:

Viele Grüße

Florian

Hallo wieder,

Das ist Quatsch. Zeiten die gespeichert sind, wurden so von
der Krankenkasse übermittelt.

Hmm, leider fangen meine Probs genau hier an: Ich war als Student nämlich über meinen Vater privat versichert, was bei diversen Stellen immer wieder für heillose Verwirrung gesorgt hat…

Häufig wird versucht, aufgrund
vorliegender Beschäftigungszeiten, die Anrechnungszeiten zu
umgehen.

Nanu- ist das für die billiger? In meinem ersten Gespräch mit einer dortigen SB hatte ich eher das Gefühl, dass diese Variante für die BfA einfacher zu handhaben ist…

vorlegen. Wenn du an der Uni eingeschrieben warst und selbst
behauptest, dass es wtl. min. 20 Stunden waren, dann muss die
BfA dies glauben!

Na gut- ich kann das sogar belegen (allerding könnte ich auch ganz andere Belege beschaffen… :wink:

Es gibt nicht mehr Rente, wenn du weniger Minijobs hast. Dies
trifft nur zu, wenn du viele beitragsfreie Zeiten (=
Anrechnungszeiten) hast, da dann deren Bewertung geschmälert
wird.

Tja- nicht zuletzt durch die Jobberei ist mein Studium recht lang ausgefallen…

Dacht ich mir. Ich musste wegen einer geringf. Beschäftigung
bis vors Sozialgericht ziehen, weil die BfA der Meinung war,
dass dafür nichts anzurechnen war.

Hmm- was nun wieder den Schluss nahe legt, dass es doch irgendwie besser sein könnte, möglichst häufig als Arbeitnehmer geführt zu werden.
Anyway-

Dank & Beste Grüße
Lenny