Hallo Florian,
erstmal Dank für die ausführliche Erläuterung der Angelegenheit- von dieser „Mechanik“ hatte ich bislang keine echte Vorstellung.
Die vielen Beschäftigungsverhältnisse müssten alle einzeln
betrachtet werden.
Tja- das ist eben eins der Probs: Von einigen habe ich halt keinerlei Belege und weil viele Arbeitgeber damals sehr locker mit Studi-Jobs waren, werde ich in diesen Fällen wohl auch keine mehr beschaffen können.
Hast du keinen aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen?
Allerdings- das ist ein ziemliches Chaos (und der Anlass für meine Frage). Bei manchen Jobs wundert es mich, dass sie doch gemeldet wurden und bei anderen, dass es anscheinend keine Meldung gegeben hat…
…aber selbst für die gemeldeten möchte die BfA jetzt von mir noch Belege/Arbeitsverträge (o.ä.), was nach teilweise mehr als 10 Jahren reichlich schwierig ist.
rentensteigernd. Sie schließend jedoch weiterhin Lücken und
wirken somit indirekt rentensteigern.
M.a.W.: Dort, wo ich keine andersartigen Belege mehr beschaffen kann, deklariere ich mich besser als Student.
bekommst du für die Anrechnungszeiten. Hast du nun viele
geringfügige Beschäftigungen, drücken diese natürlich den Wert
runter.
Ha: Wenn ich also der Ansicht wäre, in Zukunft besonders hochdotierte Tätigkeiten auszuführen, gäbe es mehr Rente, wenn ich weniger kleine Jobs hätte- lustig…
immer von einer Beanspruchung durch das Studium von min. 20
Stunden/wtl. ausgehen und dies auch so angeben.
Da ich habe ich nun eine unfreiwillige Wahlmöglichkeit und frage mich, ob es sich wirklich lohnt viel Zeit in Belege für „Kleckerjobs“ zu investieren (denn in meinem Fall wäre wohl recht viel Zeitbedarf zu befürchten…)
Beschäftigungen würde ich auch alle aufzählen. Dann soll der
Sachbearbeiter prüfen, was wie anrechenbar ist.
Der war sich auch nicht wirklich sicher und bevor dort irgendwas angesetzt wird, was nur für den SB das bequemste ist, versuche ich, mich zumindest etwas schlauer zu machen…
Gruß & Dank schonmal
Len